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Dr. Artz • López & Col.

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Die Kanzlei berät in Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht für Mandanten in Deutschland, Spanien und international. Die Anwälte sind sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen. Die Kanzlei wurde 1999 gegründet.

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Dr. Artz • López & Col. ist eine deutsch-spanische Anwaltskanzlei, die sich auf Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht konzentriert. Die Kanzlei wurde 1999 gegründet und berät Mandanten in Deutschland, Spanien und international. Einige Anwälte führen sowohl die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" als auch "Abogado".

  • Erbrecht: Beratung zu Testamentsgestaltung, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften.
  • Familienrecht: Vertretung bei Scheidung, Unterhalt, Sorge- und güterrechtlichen Fragen.
  • Immobilienrecht: Betreuung rechtlicher Angelegenheiten rund um Immobilientransaktionen und nachlassrechtliche Immobilienfragen.

Die Kanzlei unterhält Büros in Koblenz und Barcelona (Zweitsitz). Zu den namentlich genannten Anwälten zählen Dr. Markus Artz (Rechtsanwalt und Abogado, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht) und Carmen López Salaver (Rechtsanwältin und Abogada, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht).

Sprachen

DeutschSpanisch

Kategorien

Barcelona

Riera d’Horta 32, 2° 3°E-08027 Barcelona

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