Ihr persönlicher Anteil am geerbten Vermögen - nicht der gesamte Nachlass.
Bestimmt die Verwandtschaftsgruppe (I–IV) und damit Freibetrag, Multiplikator und Bonifikation.
Maßgeblich ist, wo die Immobilie liegt (bzw. wo der Erblasser zuletzt in Spanien lebte) - nicht Ihr Wohnort in Deutschland.
Geben Sie den Wert Ihres Erbanteils ein und wählen Sie Ihr Verhältnis zum Erblasser, um Ihre geschätzte Erbschaftssteuer zu berechnen.
Schätzung, keine Steuerberatung - lassen Sie Ihren Einzelfall von einem geprüften Experten beurteilen.
Stand: 15.06.2026Die spanische Erbschaftssteuer entsteht in vier Schritten. Berechnet wird immer die Steuer für einen Erben auf seinen Anteil - nicht für den gesamten Nachlass.
Vom Erbanteil wird die Reduktion nach Verwandtschaftsgruppe abgezogen (Gruppe I/II hoch, III gering, IV keine). Übrig bleibt der steuerpflichtige Erwerb.
Auf den steuerpflichtigen Erwerb wirkt der progressive Stufentarif von rund 7,65 bis 34 Prozent (cuota íntegra).
Das Ergebnis wird mit einem Koeffizienten multipliziert, der von Verwandtschaftsgruppe und Vorvermögen abhängt - für ferne Verwandte deutlich höher.
Erst auf diese Steuer wirkt die Bonifikation der zuständigen Region. Sie macht den größten Unterschied zwischen den Regionen aus.
Wer in welche Gruppe fällt, entscheidet über Freibetrag, Multiplikator und Bonifikation - und ist nach dem Verwandtschaftsgrad der wichtigste Faktor der Steuer.
Stand: 15.06.2026 · Konfig-Version 2026.1.
Für nahe Angehörige (Gruppe II) entlasten die Regionen sehr unterschiedlich. Den vollständigen Vergleich aller Regionen finden Sie im Ratgeber zur Erbschaftssteuer nach Region.
| Region | Gruppe II | Gruppe III |
|---|---|---|
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) | 100 % | ca. 25–50 % (gestaffelt) |
| Andalucía (Costa del Sol) | 99 % | keine |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) | 99 % | keine |
| Comunidad de Madrid | 99 % | 25 % |
| Canarias (Kanaren) | 99,9 % | ca. 90–100 % (gestaffelt) |
| Cataluña (Barcelona) | ca. 60–99 % (gestaffelt) | keine |
Gruppe IV (Nichtverwandte) erhält in praktisch keiner Region eine Bonifikation. Regionale Sätze ändern sich häufig - Stand 15.06.2026, vor jeder Entscheidung mit einem Experten prüfen.
Erklärung über Modelo 650 binnen 6 Monaten ab Todestag. Verlängerung um 6 Monate auf Antrag.
Bei nicht in Spanien ansässigem Erblasser entscheidet die Lage der Immobilie über die Regionalregelung.
Nicht-Residenten dürfen die regionale Bonifikation nutzen (EuGH C-127/12) - sie muss aber in der Erklärung geltend gemacht werden.
Ausländische Erben brauchen eine NIE; die spanische Steuer ist in Deutschland nach § 21 ErbStG anrechenbar.
Alle Details, Sonderfälle und das Zusammenspiel mit der deutschen Steuer im Grundlagenartikel zur Erbschaft- & Schenkungssteuer.
Welche Region zuständig ist, ob die Bonifikation greift und wie die spanische Steuer in Deutschland angerechnet wird, sind Einzelfallfragen mit hohem Beratungswert. Lassen Sie sich von einem geprüften, deutschsprachigen Anwalt oder Steuerberater unverbindlich beraten.
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Dieses Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der angegebenen Annahmen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sätze und Regelungen können sich ändern; Stand siehe oben. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einem geprüften Experten beurteilen.