Erbschaftssteuer Spanien für Deutsche (Modelo 650)

Erbschaftssteuer in Spanien: Wer zahlt, Sätze nach Verwandtschaftsgruppe, Balearen-Bonifikation, Anrechnung in Deutschland, Modelo 650 und Fristen.

Written by Spanienberater Redaktion

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Erbschaftssteuer Spanien für Deutsche (Modelo 650)

In Spanien zahlt der Erbe oder Beschenkte die Erbschaft- und Schenkungssteuer (ISD, Erbschaft-/Schenkungsteuer), nicht der Nachlass. In Spanien belegenes Vermögen wie eine Immobilie ist immer steuerpflichtig. Wie viel anfällt, hängt stark von der Region und dem Verwandtschaftsgrad ab, auf den Balearen zahlen nahe Angehörige oft fast nichts.

Für deutsche Familien mit einer Immobilie auf Mallorca ist die Erbschaftssteuer eines der wichtigsten und am meisten missverstandenen Themen. Die gute Nachricht: Für nahe Angehörige ist sie auf den Balearen heute oft sehr niedrig. Die schlechte: Bei entfernten Erben oder ohne Planung kann sie hoch ausfallen, und die Fristen sind kurz. Dieser Leitfaden erklärt, wer wie viel zahlt und wie das Verhältnis zu Deutschland aussieht.

Inhalt

Wann in Spanien Erbschaftssteuer anfällt

Spanien besteuert die Erbschaft- und Schenkungssteuer nach dem Territorialprinzip. Vermögen, das in Spanien liegt, etwa eine Immobilie auf Mallorca, ist immer in Spanien steuerpflichtig, unabhängig davon, wo Erblasser und Erbe wohnen. Eine deutsche Familie, die eine spanische Ferienwohnung vererbt, kommt also an der spanischen Steuer nicht vorbei.

Ein wichtiger Unterschied zu manchen anderen Ländern: In Spanien zahlt der Empfänger, also der einzelne Erbe oder Beschenkte, die Steuer auf das, was er erhält. Es gibt keine Steuer auf den Nachlass als Ganzes. Jeder Erbe wird einzeln betrachtet, mit seinem Anteil, seinem Verwandtschaftsgrad und seinen persönlichen Vergünstigungen. Drei Erben derselben Immobilie können daher drei sehr unterschiedliche Steuerbeträge zahlen, je nachdem, wie sie mit dem Verstorbenen verwandt sind.

Wer wie viel zahlt: Verwandtschaftsgruppen und Sätze

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt zuerst vom Verwandtschaftsgrad ab. Das Gesetz teilt die Empfänger in vier Gruppen ein:

GruppeWer dazugehört
IKinder und Abkömmlinge unter 21 Jahren
IIKinder ab 21, Ehepartner, Eltern und Großeltern
IIIGeschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern
IVentfernte Verwandte und Nichtverwandte

Der staatliche Grundtarif ist progressiv und reicht von rund 7,65 Prozent bis 34 Prozent, je nach Höhe des Erbes. Entscheidend ist aber, dass dieser Tarif anschließend mit einem Faktor multipliziert wird, der von der Verwandtschaftsgruppe und dem Vorvermögen des Erben abhängt. Für die Gruppen I und II ist dieser Faktor niedrig, für die Gruppen III und IV deutlich höher. Im Ergebnis kann die effektive Belastung für entfernte Verwandte oder Nichtverwandte ein Vielfaches dessen betragen, was nahe Angehörige zahlen. Genau diese Spreizung macht die Verwandtschaftsgruppe zum wichtigsten Faktor der Steuer.

Riesige regionale Unterschiede (und Mallorca)

Auf den Grundtarif kommen die regionalen Vergünstigungen, und hier sind die Unterschiede gewaltig. Viele Regionen haben die Steuer für nahe Angehörige über Bonifikationen von 99 oder 100 Prozent faktisch abgeschafft. Wie stark sich die einzelnen Regionen unterscheiden, zeigt der Vergleich der Erbschaftssteuer nach Region.

Für Mallorca ist das entscheidend: Auf den Balearen gilt seit 2023 eine Bonifikation von 100 Prozent für Erbschaften an Ehepartner, Abkömmlinge und Vorfahren, also die Gruppen I und II. Wer also von Eltern, Kindern oder dem Ehepartner erbt, zahlt auf den Balearen im Ergebnis sehr wenig oder nichts an Erbschaftssteuer. Das macht die oft gefürchtete spanische Erbschaftssteuer für die typische Familienkonstellation überraschend mild.

Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Erbt ein Kind von seinem Elternteil eine Mallorca-Immobilie im Wert von 800.000 Euro, fällt nach dem Grundtarif zunächst eine erhebliche Steuer an, die aber durch die 100-Prozent-Bonifikation der Balearen für Gruppe II im Ergebnis auf nahezu null sinkt. Erbt dagegen ein Neffe (Gruppe III) dieselbe Immobilie, greift für ihn auf den Balearen nur eine teilweise Bonifikation, und durch den höheren Multiplikator bleibt eine deutlich höhere Steuer übrig. Gleiches Vermögen, völlig unterschiedliche Steuer, nur wegen des Verwandtschaftsgrads.

Anders sieht es bei den Gruppen III und IV aus. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen (Gruppe III) erhalten auf den Balearen seit der Reform der Jahre 2023 bis 2025 eine teilweise Bonifikation (je nach Konstellation in der Größenordnung von 25 bis 50 Prozent, etwa wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hatte) und zahlen damit weniger als früher, aber weiterhin spürbar mehr als nahe Angehörige. Nichtverwandte Erben (Gruppe IV) profitieren in der Regel nicht und tragen die volle Belastung. Wer also nicht an nahe Angehörige, sondern an entferntere Personen vererben will, sollte die Belastung vorher durchrechnen und den aktuellen Stand der balearischen Bonifikationen prüfen. Welche Steuern auf Mallorca sonst noch anfallen, ordnet der allgemeine Steuer-Leitfaden ein, und für größere Vermögen ist zusätzlich die Vermögenssteuer relevant.

Deutsche Erben: kein DBA, aber Anrechnung

Zwischen Deutschland und Spanien gibt es zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen, aber keines für Erbschaften. Theoretisch droht damit eine doppelte Besteuerung: Spanien besteuert die dortige Immobilie, Deutschland besteuert als Wohnsitzstaat des Erben den gesamten Erwerb.

Hier hilft das deutsche Recht: Nach § 21 ErbStG kann die in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, soweit sie auf das spanische Vermögen entfällt. Eine echte Doppelbelastung wird so in vielen Fällen vermieden oder gemildert.

Wichtig für deutsche Erben ist außerdem ein Punkt, der lange umstritten war: Nicht in Spanien ansässige Erben dürfen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die regionalen Vergünstigungen anwenden, die auch Residenten zustehen. Ein in Deutschland lebender Erbe einer Mallorca-Immobilie kann also grundsätzlich die günstige balearische Bonifikation nutzen und wird nicht auf die schlechtere staatliche Regelung verwiesen. Wie das Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen funktioniert, erklärt der eigene Artikel dazu.

In der Praxis bedeutet das zwei Erklärungen in zwei Ländern. In Spanien erklärst du die dortige Immobilie über das Modelo 650 (amtliches Formular für die Erbschaftserklärung) und nutzt die regionale Bonifikation. In Deutschland gibst du den gesamten Erwerb in der deutschen Erbschaftsteuererklärung an und rechnest die in Spanien gezahlte Steuer an. Wichtig ist die Reihenfolge und das Timing: Die spanische Steuer sollte feststehen, bevor die deutsche Veranlagung abgeschlossen wird, damit die Anrechnung sauber funktioniert. Weil beide Länder eigene Fristen und Formulare haben, ist die Abstimmung der beiden Seiten der eigentliche Knackpunkt bei deutsch-spanischen Erbfällen.

Immobilie erben: der häufigste Fall

Der mit Abstand häufigste Fall für deutsche Familien ist die geerbte Immobilie. Hier sind einige Punkte wichtig. Die Immobilie wird mit ihrem Wert angesetzt, wobei der amtliche Referenzwert eine Rolle spielt. Für die selbst genutzte Hauptwohnung des Erblassers gibt es unter Bedingungen eine zusätzliche Reduktion der Bemessungsgrundlage, wenn nahe Angehörige erben und die Immobilie eine bestimmte Zeit halten.

Praktisch brauchen ausländische Erben eine NIE (Ausländer-Identifikationsnummer), um die Erbschaft abzuwickeln, und müssen die Steuer erklären, bevor die Immobilie auf sie umgeschrieben werden kann. Warum die NIE für Erben unverzichtbar ist und wie du sie bekommst, erklärt der Artikel zur NIE für Erben und den ersten Schritten nach dem Erbfall. Ohne gezahlte oder erklärte ISD lässt sich die Immobilie nicht ins Grundbuch übertragen. Wer die Immobilie später selbst verkaufen oder halten will, findet die laufenden und die Kaufaspekte im Artikel zum Immobilienkauf. Wie der Immobilienkauf in Spanien insgesamt funktioniert, ordnet der Leitfaden zum Immobilienkauf ein.

Ein praktischer Ablauf sieht meist so aus: Zuerst werden die Erben und ihr Anteil festgestellt, oft über einen Erbschein oder ein Testament, das in Spanien anerkannt sein muss. Dann wird die Immobilie bewertet, die Erbschaft notariell angenommen (escritura de aceptación de herencia) und die ISD über das Modelo 650 erklärt und gezahlt. Erst danach erfolgt die Umschreibung im Grundbuch. Jeder dieser Schritte braucht Zeit, weshalb die Sechs-Monats-Frist schneller knapp wird, als viele erwarten. Liegen Teile des Nachlasses in Deutschland und Teile in Spanien, läuft die Abwicklung parallel in beiden Ländern. Den gesamten Ablauf von der Sterbeurkunde bis zur Grundbuchumschreibung beschreibt der Leitfaden zur geerbten Immobilie in Spanien Schritt für Schritt. Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann die Erbschaft auch ausschlagen.

Reduktionen: was die Steuer zusätzlich senkt

Neben den regionalen Bonifikationen gibt es Reduktionen der Bemessungsgrundlage, die schon vor der Steuerberechnung greifen. Die wichtigsten:

  • Persönliche Freibeträge je Gruppe: Für nahe Angehörige (Gruppen I und II) gibt es einen Grundfreibetrag, der den steuerpflichtigen Erwerb mindert. Für Gruppe IV gibt es in der Regel keinen.
  • Hauptwohnsitz des Erblassers: Erben nahe Angehörige die Hauptwohnung, gilt unter Bedingungen eine hohe prozentuale Reduktion des Wohnungswerts, sofern sie die Immobilie eine Mindestzeit behalten.
  • Betriebsvermögen und Familienunternehmen: Für die Übertragung eines qualifizierten Unternehmens oder einer Beteiligung gibt es unter Voraussetzungen eine erhebliche Reduktion, ähnlich wie bei der Vermögenssteuer.

Diese Reduktionen und die regionalen Bonifikationen bauen aufeinander auf. Erst die Kombination ergibt die tatsächliche Steuer. Genau deshalb lässt sich die Belastung nie nach dem reinen Tarif abschätzen, sondern nur nach einer vollständigen Berechnung für deinen konkreten Fall und deine Region.

Schenkung statt Erbschaft?

Manche Familien überlegen, die Immobilie schon zu Lebzeiten zu übertragen. Das ist möglich, folgt aber eigenen Regeln. Schenkungen werden über das Modelo 651 (amtliches Formular für die Schenkungserklärung) erklärt, und die Frist ist deutlich kürzer als bei der Erbschaft, in der Regel rund 30 Werktage ab der Schenkung.

Hier lauert eine Falle für Deutsche: Spanien kennt nicht die hohen deutschen Schenkung- und Erbschaftsfreibeträge, mit denen man in Deutschland alle zehn Jahre größere Beträge steuerfrei übertragen kann. Ohne eine greifende regionale Bonifikation kann eine Schenkung in Spanien daher teurer sein als gedacht. Ob Schenkung oder Erbschaft günstiger ist, hängt stark von der Region, der Verwandtschaftsgruppe und dem Zeitpunkt ab und sollte vor jeder Übertragung durchgerechnet werden. Konkrete Rechenbeispiele für den Vergleich liefert der Artikel Schenkung zu Lebzeiten statt Erbschaft.

Fristen, Formulare und Ablauf

Die wichtigsten Formalien im Überblick:

  • Erbschaft: Erklärung über das Modelo 650 innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist auf Antrag möglich, wenn sie rechtzeitig gestellt wird.
  • Schenkung: Erklärung über das Modelo 651, mit deutlich kürzerer Frist.
  • NIE: für ausländische Erben und Beschenkte zwingend.
  • Unterlagen: unter anderem Sterbeurkunde, Testament beziehungsweise Erbschein, Bewertung der Vermögenswerte und Nachweise zum Verwandtschaftsgrad.

Die Sechs-Monats-Frist bei der Erbschaft ist knapp, gerade wenn Unterlagen aus zwei Ländern zusammenkommen. Kümmere dich deshalb früh um NIE, Bewertung und Beratung, statt die Frist auszureizen. Wie die Verlängerung (prórroga) funktioniert und was bei Fristversäumnis droht, behandelt der Artikel zu den Fristen bei der spanischen Erbschaft.

Typische Fehler deutscher Erben

Einige Fehler kosten regelmäßig Geld oder Zeit:

  • Die spanische Steuer ignorieren. Wer denkt, mit der deutschen Erbschaftsteuer sei alles erledigt, übersieht die Pflicht in Spanien für die dortige Immobilie.
  • Die regionale Bonifikation nicht nutzen. Mancher zahlt nach der staatlichen Regel, obwohl als Nicht-Resident die günstigere balearische Bonifikation anwendbar wäre.
  • Die Sechs-Monats-Frist verstreichen lassen. Sie ist knapp, und die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.
  • Die Anrechnung in Deutschland vergessen. Ohne § 21 ErbStG geltend zu machen, droht eine unnötige Doppelbelastung.
  • Vorschnell schenken. Eine Schenkung ohne Berechnung kann teurer sein als die spätere Erbschaft.

Wer diese Punkte kennt, vermeidet die häufigsten und teuersten Stolperfallen rund um den deutsch-spanischen Erbfall.

Wann du Beratung brauchst

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist einer der Fälle mit dem höchsten Beratungswert, weil Region, Verwandtschaftsgruppe, die Anrechnung in Deutschland und die kurzen Fristen zusammenkommen. Schon die Frage, ob die balearische Bonifikation greift und wie die spanische Steuer in Deutschland angerechnet wird, entscheidet über erhebliche Beträge.

Einen deutschsprachigen Steuerberater oder Anwalt in Spanien, der die Erbschaft abwickelt und mit der deutschen Seite abstimmt, findest du über unser Verzeichnis. Womit du an Anwalt, Notar, Steuer und Übersetzungen insgesamt rechnen musst, schlüsselt der Kostenüberblick zur Erbschaftsabwicklung auf. Wer die Nachfolge plant, sollte das früh tun, weil sich zu Lebzeiten mehr gestalten lässt als nach dem Erbfall.

Gerade bei der Kombination aus spanischer Immobilie, deutschem Wohnsitz und mehreren Erben lohnt sich eine vorausschauende Nachlassplanung. Ein abgestimmtes Testament, das deutsches und spanisches Recht berücksichtigt, vermeidet später Streit und steuerliche Nachteile. Welches Erbrecht überhaupt gilt, klärt der Leitfaden zum anwendbaren Recht und zur EU-Erbrechtsverordnung; wann sich ein spanisches Testament für Immobilienbesitzer lohnt, behandelt der eigene Artikel. Ob ein deutsches Testament auch in Spanien greift, welche Rechtswahl sinnvoll ist und wie die Erben am günstigsten gestellt werden, gehört in eine gemeinsame Beratung von deutscher und spanischer Seite. Den Überblick über den gesamten erbrechtlichen Teil gibt der Ratgeber zum Erbrecht in Spanien. Diese Vorarbeit kostet wenig im Vergleich zu dem, was eine unkoordinierte Abwicklung im Erbfall an Steuer und Aufwand verursachen kann.

FAQ

Muss ich in Spanien Erbschaftssteuer zahlen?

Ja, wenn in Spanien belegenes Vermögen wie eine Immobilie vererbt wird. Es ist nach dem Territorialprinzip immer in Spanien steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Spanien?

Der staatliche Grundtarif reicht von rund 7,65 bis 34 Prozent und wird je nach Verwandtschaftsgruppe mit einem Faktor multipliziert. Nach regionalen Bonifikationen kann die tatsächliche Steuer für nahe Angehörige sehr niedrig sein.

Zahlt man auf Mallorca Erbschaftssteuer?

Für nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) gilt auf den Balearen seit 2023 eine Bonifikation von 100 Prozent, sodass sie im Ergebnis sehr wenig oder nichts zahlen. Geschwister, Nichten und Neffen erhalten eine teilweise Bonifikation, Nichtverwandte zahlen dagegen deutlich mehr.

Welche Frist gilt für die Erbschaftssteuer (Modelo 650)?

Sechs Monate ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist auf Antrag möglich.

Zahle ich in Deutschland und Spanien doppelt Erbschaftssteuer?

Ein Erbschaft-DBA gibt es nicht, aber die in Spanien gezahlte Steuer kann nach § 21 ErbStG auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, soweit sie auf das spanische Vermögen entfällt.

Was kostet eine Schenkung in Spanien?

Das hängt von Region und Verwandtschaftsgrad ab. Spanien kennt nicht die hohen deutschen Freibeträge, deshalb kann eine Schenkung ohne regionale Bonifikation teuer sein. Sie wird über das Modelo 651 mit kurzer Frist erklärt.

Quellen


Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026

Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Sätze, Bonifikationen, Gruppen und Fristen der Erbschaft- und Schenkungssteuer unterscheiden sich je Region und ändern sich. Das Zusammenspiel mit der deutschen Erbschaftsteuer ist einzelfallabhängig. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Lass deinen Fall vor jeder Übertragung prüfen.

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