
Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, versteuert dort sein weltweites Einkommen. Die wichtigsten Steuern sind die Einkommensteuer IRPF, die Mehrwertsteuer IVA, die Vermögenssteuer, die Grundsteuer IBI und die Erbschaftssteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verteilt die Besteuerungsrechte und verhindert eine doppelte Belastung.
Dieser Leitfaden gibt dir den Überblick und führt von hier in die Detailthemen. Er ersetzt keine der Spezialfragen, sondern ordnet sie ein: Wann wirst du steuerpflichtig, welche Steuerarten gibt es, welche Formulare und Fristen sind wichtig, und was gilt je nach Lebenssituation. Steuern sind ein YMYL-Thema, bei dem Beträge und Fristen sich jährlich ändern. Die genannten Eckwerte beziehen sich auf den Stand 2026.
Die erste Frage ist nicht, woher dein Geld kommt, sondern wo du steuerlich ansässig bist. Spanien knüpft die Steuerpflicht an die Ansässigkeit. Du giltst in der Regel als steuerlich ansässig (residente fiscal), wenn einer dieser Punkte zutrifft:
Bist du Resident, erklärst du dein Welteinkommen in Spanien, also auch deutsche Renten, Kapitalerträge oder Mieten. Die Einzelheiten dieser Schwelle, die Tageszählung und die Dokumentation behandelt der Artikel zur 183-Tage-Regel ausführlich.
Wer dagegen nicht in Spanien ansässig ist, aber dort Einkünfte oder eine Immobilie hat, zahlt die Steuer der Nicht-Residenten (IRNR) über das Modelo 210. Das betrifft zum Beispiel Ferienhausbesitzer mit Wohnsitz in Deutschland. Resident und Nicht-Resident werden also nach unterschiedlichen Regeln besteuert, und die Einordnung steht am Anfang jeder Steuerfrage.
Besonders im Umzugsjahr lohnt ein genauer Blick. Spanien betrachtet die Steuerperiode als Kalenderjahr und kennt keine unterjährige Aufteilung wie bei einem deutschen Wohnsitzwechsel. Wer im Lauf eines Jahres Resident wird, kann für das gesamte Kalenderjahr als ansässig gelten. Der Zeitpunkt des Umzugs hat deshalb direkte steuerliche Folgen und sollte vor dem Schritt geklärt werden.
Viele befürchten, als Auswanderer doppelt zu zahlen. Genau das verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien. Das aktuelle Abkommen stammt aus dem Jahr 2011 und ist seit 2013 anwendbar. Es entscheidet nicht, ob du Steuern zahlst, sondern welcher Staat welche Einkunft besteuern darf und wie eine doppelte Belastung vermieden wird.
Dafür gibt es zwei Mechanismen: die Anrechnung (die im einen Staat gezahlte Steuer wird im anderen berücksichtigt) und die Freistellung (eine Einkunft wird in einem Staat freigestellt, kann aber den Steuersatz beeinflussen). Welche Methode greift, hängt von der Einkunftsart ab.
Wichtig ist: Das DBA hebt die spanische Erklärungspflicht nicht auf. Eine Einkunft kann in Spanien erklärungspflichtig sein, obwohl Deutschland einen Teil besteuern darf. Wie das im Detail funktioniert und welche Einkunftsart wo besteuert wird, zeigt der Artikel zum Doppelbesteuerungsabkommen. Besonders relevant ist das für Renten, die ein eigenes Kapitel verdienen.
Ein Begriff sorgt regelmäßig für Verwirrung: der Progressionsvorbehalt. Er ist ein deutsches Instrument. Bestimmte in Deutschland freigestellte Einkünfte können den deutschen Steuersatz für andere deutsche Einkünfte erhöhen. Für einen reinen Spanien-Residenten ohne deutsche Veranlagung spielt er meist keine Rolle, weil Spanien als Wohnsitzstaat nach eigenem Recht besteuert. Wer in einem Jahr in beiden Ländern Einkünfte und Erklärungen hat, sollte ihn aber kennen.
Das spanische Steuersystem kennt mehrere Steuern, die je nach Situation relevant werden. Hier der Überblick mit den Eckwerten 2026.
Die IRPF ist die zentrale Steuer für Residenten. Sie ist progressiv und erfasst Arbeitseinkommen, Renten, selbstständige Einkünfte, Kapitalerträge und Mieten. Die konkreten Stufen für 2026 stehen im nächsten Abschnitt.
Wer nicht in Spanien ansässig ist, aber spanische Einkünfte oder eine Immobilie hat, zahlt die IRNR über das Modelo 210. Bei selbst genutzten Immobilien fällt eine pauschale Einkommensteuer auf einen fiktiven Nutzungswert an (die imputación de rentas inmobiliarias), berechnet als kleiner Prozentsatz des Katasterwerts, bei Vermietung dagegen auf die tatsächlichen Mieteinnahmen. Viele deutsche Ferienhausbesitzer wissen nicht, dass sie diese Erklärung auch ohne Vermietung abgeben müssen.
Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) erfasst das Nettovermögen. Der staatliche Freibetrag liegt bei 700.000 Euro, für Residenten kommt ein Freibetrag für die Hauptwohnung von bis zu 300.000 Euro hinzu. Die Regionen weichen davon ab: Katalonien setzt den Freibetrag zum Beispiel bei 500.000 Euro an, andere Regionen wie Madrid haben die Steuer faktisch über eine Bonifikation neutralisiert. Ergänzend gibt es die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ISGF), die Nettovermögen über 3.000.000 Euro erfasst, auf die Vermögenssteuer angerechnet wird und seit 2024 dauerhaft gilt. Die regionale Komplexität behandelt der Artikel zur Vermögenssteuer.
Die IVA entspricht der deutschen Mehrwertsteuer. Der Regelsatz beträgt 21 Prozent, der ermäßigte Satz 10 Prozent (zum Beispiel viele Lebensmittel, Gastronomie, Transport) und der stark ermäßigte Satz 4 Prozent (Grundnahrungsmittel, Medikamente). Die aktuellen IVA-Sätze veröffentlicht die Agencia Tributaria. Für Selbstständige ist die IVA eine laufende Pflicht.
Die IBI ist die gemeindliche Grundsteuer. Sie wird vom Ayuntamiento auf Basis des Katasterwerts erhoben und betrifft jeden Immobilieneigentümer, Resident oder nicht. Die Höhe schwankt von Gemeinde zu Gemeinde, und oft kommen weitere lokale Abgaben wie die Müllgebühr hinzu. Die IBI wird einmal jährlich fällig und lässt sich bequem per Lastschrift hinterlegen.
Die ISD fällt bei Erbschaften und Schenkungen an und wird stark regional ausgestaltet. Spanisches Vermögen ist immer in Spanien steuerpflichtig. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es für Erbschaften kein DBA mit Deutschland, eine deutsche Anrechnung ist aber über das deutsche Recht möglich. Die Verwandtschaftsgruppe und die Region entscheiden über die Höhe. Details und die regionalen Unterschiede behandelt der Artikel zur Erbschaftssteuer, den Vergleich aller Regionen der CCAA-Vergleich der Bonifikationen. Die rechtliche und prozessuale Seite des Erbfalls, vom anwendbaren Recht bis zur Abwicklung, bündelt der Ratgeber zum Erbrecht in Spanien.
Die IRPF ist progressiv und nach Stufen aufgebaut. Du zahlst nicht auf dein ganzes Einkommen einen einzigen Satz, sondern jede Einkommensstufe wird mit ihrem eigenen Satz besteuert. Die folgende allgemeine Referenzskala für 2026 setzt sich aus dem staatlichen Teil und dem Standard-Anteil der Regionen zusammen:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 12.450 € | 19 % |
| 12.450 € bis 20.200 € | 24 % |
| 20.200 € bis 35.200 € | 30 % |
| 35.200 € bis 60.000 € | 37 % |
| 60.000 € bis 300.000 € | 45 % |
| über 300.000 € | 47 % |
Die Regionen (Comunidades Autónomas, die autonomen Regionen) haben einen eigenen Tarifteil und weichen ab. In einigen Regionen wie der Comunidad Valenciana oder Katalonien liegt der Spitzensatz höher, bis rund 54 Prozent, während Regionen wie Madrid niedriger liegen.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Progression. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro zahlst du nicht 37 Prozent auf alles. Stattdessen wird jede Stufe einzeln besteuert: die ersten 12.450 Euro mit 19 Prozent, der Teil bis 20.200 Euro mit 24 Prozent, der Teil bis 35.200 Euro mit 30 Prozent und nur die letzten rund 4.800 Euro mit 37 Prozent. Der effektive Durchschnittssatz liegt dadurch deutlich unter dem Grenzsteuersatz der obersten Stufe.
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen nicht unter die allgemeine Skala, sondern unter einen eigenen Spartarif (base del ahorro). Auch er ist gestaffelt:
| Sparertrag im Jahr | Steuersatz 2026 |
|---|---|
| bis 6.000 € | 19 % |
| 6.000 € bis 50.000 € | 21 % |
| 50.000 € bis 200.000 € | 23 % |
| 200.000 € bis 300.000 € | 27 % |
| über 300.000 € | 30 % |
Neu ist 2026 der Spitzensatz von 30 Prozent für Sparerträge über 300.000 Euro, vorher waren es 28 Prozent. Für die meisten mit überschaubaren Kapitalerträgen bleibt es bei 19 bis 21 Prozent. Die konkreten Sätze, die regionalen Unterschiede der allgemeinen Skala und ein ausführliches Rechenbeispiel stehen im Artikel zu den IRPF-Steuersätzen. Wie und wann du die Erklärung abgibst, erklärt der Leitfaden zur spanischen Steuererklärung.
Das spanische System arbeitet mit nummerierten Formularen, den Modelos. Diese Übersicht zeigt die für deutsche Auswanderer wichtigsten Formulare nach dem offiziellen AEAT-Kalender. Die genauen Fristen und Verfahren stehen jeweils im verlinkten Detailartikel.
| Modelo | Wofür | Frist (Stand 2026) |
|---|---|---|
| 100 | Einkommensteuererklärung der Residenten (IRPF) | 8. April bis 30. Juni 2026 (für 2025) |
| 714 | Vermögenssteuererklärung (Patrimonio) | in derselben Kampagne wie Modelo 100 |
| 210 | Steuer der Nicht-Residenten (IRNR), z. B. Ferienimmobilie | je nach Einkunftsart, siehe Detailartikel |
| 720 | Meldung von Auslandsvermögen | 1. Januar bis 31. März (Stand 31.12. Vorjahr) |
| 149 | Antrag auf das Beckham-Regime (régimen impatriados) | innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Sozialversicherung |
| 650 | Erbschaftssteuer (sucesiones) | grundsätzlich 6 Monate ab dem Erbfall |
Die wichtigste regelmäßige Pflicht ist die jährliche Einkommensteuererklärung über das Modelo 100. Wer Auslandsvermögen über bestimmten Schwellen hält, muss zusätzlich das Modelo 720 prüfen. Selbstständige haben darüber hinaus quartalsweise Pflichten, die ein eigenes Thema sind.
Spanien ist steuerlich kein einheitlicher Raum. Die autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) gestalten wichtige Teile der Steuern selbst. Das betrifft den regionalen Anteil der Einkommensteuer, die Vermögenssteuer und vor allem die Erbschaft- und Schenkungssteuer. Zwei Personen mit identischem Vermögen können je nach Wohnort sehr unterschiedlich besteuert werden.
Einige Beispiele: Madrid hat die Vermögenssteuer faktisch über eine Bonifikation neutralisiert, während Katalonien sie früh ansetzt. Bei der Erbschaftssteuer gewähren mehrere Regionen nahen Angehörigen Bonifikationen von bis zu rund 99 Prozent, andere deutlich weniger. Auch der Spitzensatz der Einkommensteuer hängt von der Region ab. Wer auf Mallorca oder den Balearen lebt, sollte deshalb die dort geltenden Regeln kennen, statt sich auf allgemeine Spanien-Werte zu verlassen. Welche Region zu deinem Leben und Budget passt, vergleicht der Leitfaden zur Wohnortwahl. Bei Immobilien kommt der valor de referencia als Bemessungsbasis hinzu, der ebenfalls regional wirkt. Wo es um Vermögen, Immobilien oder Erbschaften geht, lohnt der Blick auf die konkrete Region zuerst.
Welche Steuern für dich zählen, hängt von deiner Situation ab. Dieser Abschnitt ordnet die häufigsten Konstellationen ein und verweist in die jeweiligen Detailartikel.
Wer für eine Anstellung neu nach Spanien zieht, kann unter Umständen das Beckham-Regime nutzen. Es besteuert das spanische Arbeitseinkommen pauschal mit 24 Prozent bis zu einer Grenze von 600.000 Euro und behandelt viele Auslandseinkünfte begünstigt. Statt der progressiven Skala bis 47 Prozent zahlst du also einen festen Satz, was sich vor allem bei höheren Gehältern lohnt. Das Regime gilt für einen befristeten Zeitraum, ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft und muss fristgerecht beantragt werden. Den Überblick gibt der Artikel zum Beckham Law, den Antrag erklärt der Artikel zum Modelo 149. Ob sich das Regime für dein Einkommen lohnt, schätzt der Beckham-Gesetz-Rechner.
Wer ortsunabhängig für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, kombiniert oft das Digital-Nomad-Visum mit dem Beckham-Regime. Hier kommt es auf die richtige Einordnung zwischen Anstellung und Selbstständigkeit an. Die Details behandelt der Artikel zu Digital-Nomad-Visum und Steuern.
Selbstständige melden sich als Autónomo an und haben laufende Pflichten. Wichtig sind die richtige Anmeldereihenfolge, die realistischen Kosten samt Tarifa Plana, die quartalsweisen IVA- und IRPF-Erklärungen sowie die Frage, ab wann sich eine spanische GmbH (SL) statt des Autónomo-Status lohnt. Die Anmeldung läuft in fester Reihenfolge über Hacienda (spanisches Finanzamt) und Seguridad Social (spanische Sozialversicherung), und die laufenden Quartalserklärungen sind der Grund, warum die meisten Autónomos einen Gestor beauftragen. Dazu gibt es eigene Artikel zur Autónomo-Anmeldung, zu den Autónomo-Kosten, zu den Quartalserklärungen und zum Vergleich von SL und Autónomo.
Wer eine Firma gründet oder ein Gewerbe mit eigenem Lokal betreibt, findet die Umsetzung in einer eigenen Artikelserie: die SL-Gründung Schritt für Schritt, die Rollen von Gestoría, Asesoría und Steuerberater, das Einstellen von Mitarbeitern, das Rechnung schreiben mit factura und Verifactu, die Körperschaftsteuer und Buchhaltung der SL, den Gesellschafter-Geschäftsführer als autónomo societario und die Gewerbelizenz (licencia de actividad).
Für Ruheständler ist die Rentenart entscheidend. Die deutsche gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Renten und Beamtenpensionen werden unterschiedlich behandelt: Eine Beamtenpension bleibt regelmäßig in Deutschland, eine Betriebsrente landet meist in Spanien, und bei der gesetzlichen Rente kann Deutschland ein begrenztes Recht behalten. Wie die deutsche Rente in Spanien versteuert wird, erklärt der entsprechende Artikel. Wer den Umzug erst plant, findet im Leitfaden für Rentner zusätzlich die praktischen Schritte samt Krankenversicherung über das S1-Formular.
Beim Immobilienkauf fallen Steuern und Nebenkosten von rund 10 bis 15 Prozent an, je nach Region und ob Neubau oder Bestand. Beim Bestandskauf zahlst du die regionale Grunderwerbsteuer (ITP), beim Neubau dagegen IVA plus die Stempelsteuer AJD. Als Eigentümer zahlst du laufend die Grundsteuer IBI und als Nicht-Resident zusätzlich die IRNR über das Modelo 210. Beim Vererben greift die Erbschaftssteuer, die je nach Region und Verwandtschaftsgrad stark schwankt. Dazu gibt es Artikel zum Immobilienkauf, zu den laufenden Steuern für Immobilienbesitzer und zur Erbschaftssteuer. Ob sich der Kauf über eine Halte-Gesellschaft statt privat lohnt, behandelt der Artikel zum Immobilienkauf über eine Gesellschaft. Den ganzen Ablauf des Kaufs vom ersten Angebot bis zum Notar zeigt der Leitfaden zum Immobilienkauf.
Wer wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und nach Spanien zieht, sollte die deutsche Wegzugsbesteuerung kennen. Sie kann eine fiktive Veräußerung auslösen, noch bevor in Spanien etwas passiert. Der Artikel zur Wegzugsbesteuerung ordnet das Risiko ein.
Vieles lässt sich mit guter Vorbereitung selbst erledigen, aber an einigen Punkten ist fachliche Hilfe das Geld wert. Sinnvoll ist ein Steuerberater besonders in diesen Fällen:
In Spanien gilt zudem eine Holschuld: Die Behörde erinnert dich nicht zuverlässig an deine Pflichten, und gerade Auslandseinkünfte sind im System nicht hinterlegt. Ein Fehler im ersten Jahr ist später aufwendig zu korrigieren, und Verspätungen lösen Zuschläge aus. Gerade die erste Erklärung als Resident, die saubere Einordnung der deutschen Einkünfte und die Wahl des richtigen Regimes entscheiden oft über Jahre. Wer hier früh sauber aufsetzt, spart später Zeit, Geld und Schriftwechsel mit zwei Finanzverwaltungen. Einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien findest du über unser Verzeichnis, auf Wunsch auch direkt für Mallorca.
Die wichtigsten sind die Einkommensteuer IRPF, die Mehrwertsteuer IVA, die Vermögenssteuer mit der Solidaritätssteuer, die Grundsteuer IBI sowie die Erbschaft- und Schenkungssteuer. Nicht-Residenten zahlen die IRNR über das Modelo 210.
In der Regel, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhältst oder deinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt dort hast. Dann erklärst du dein weltweites Einkommen in Spanien.
Die allgemeine Skala 2026 reicht von 19 Prozent bis 47 Prozent, gestaffelt nach Einkommen. Je nach Region kann der Spitzensatz bis rund 54 Prozent betragen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert eine echte Doppelbesteuerung. Es verteilt die Besteuerungsrechte und vermeidet die Doppelbelastung über Anrechnung oder Freistellung. Eine Erklärungspflicht in Spanien bleibt davon unberührt.
Am häufigsten sind das Modelo 100 (Einkommensteuer), das Modelo 210 (Nicht-Residenten), das Modelo 720 (Auslandsvermögen), das Modelo 714 (Vermögen), das Modelo 149 (Beckham) und das Modelo 650 (Erbschaft).
Spätestens bei der ersten Residentenerklärung mit deutschen Einkünften, bei mehreren Einkunftsarten oder zwei Ländern, beim Beckham-Regime, bei einem Wegzug mit Firmenanteilen oder rund um Immobilien und Erbschaften.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick. Steuersätze, Freibeträge, Schwellen und Fristen ändern sich jährlich und hängen von deiner individuellen Situation und deiner Region ab. Die Eckwerte entsprechen dem Recherchestand 2026. Prüfe konkrete Zahlen vor einer Entscheidung gegen die offiziellen Quellen oder lass dich beraten.