
Die spanische Einkommensteuererklärung, die declaración de la renta (Steuererklärung), wird über das Formular Modelo 100 (amtliches Formular) abgegeben. Für das Steuerjahr 2025 läuft die Kampagne online vom 8. April bis 30. Juni 2026. Wer ein Ergebnis zu zahlen hat und per Lastschrift bezahlen möchte, muss bis zum 25. Juni einreichen. Als steuerlicher Resident erklärst du dein weltweites Einkommen.
Für deutsche Auswanderer und Rentner gibt es eine wichtige Besonderheit: Der vorausgefüllte Entwurf der spanischen Behörde, der Borrador (Steuererklärungs-Entwurf), enthält ausländische Einkünfte in der Regel nicht vollständig. Wer ihn ungeprüft übernimmt, riskiert eine falsche Erklärung. Dieser Leitfaden zeigt die Fristen, das Formular, die Anmeldung am Portal und die typische Auslands-Stolperfalle.
Die Renta-Kampagne für das Steuerjahr 2025 wird im Frühjahr 2026 abgewickelt. Wie sich die Einkommensteuer in das gesamte spanische System einordnet, zeigt der Steuer-Leitfaden für Spanien. Die wichtigsten Termine nach dem offiziellen Kalender der AEAT (spanisches Finanzamt):
| Termin | Datum 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Referenznummer und Steuerdaten | ab Mitte März | datos fiscales und número de referencia abrufbar |
| Start Online-Abgabe | 8. April | Modelo 100 über Renta Web einreichbar |
| Telefonische Erstellung | ab 6. Mai | AEAT erstellt die Erklärung telefonisch |
| Hilfe in den Finanzämtern | ab 1. Juni | persönliche Termine in den Büros |
| Lastschrift bei Zahllast | bis 25. Juni | Frist, wenn das Ergebnis zu zahlen ist und domiciliert wird |
| Ende der Kampagne | 30. Juni | letzter Abgabetag für alle Kanäle |
Die online-Abgabe ist der Normalfall und für die meisten der einfachste Weg. Wenn dein Ergebnis eine Nachzahlung ist und du sie bequem per Bankeinzug (domiciliación) begleichen willst, ist nicht der 30. Juni, sondern der 25. Juni dein Stichtag. Reichst du später ein, musst du auf anderem Weg zahlen.
Ob du abgeben musst, hängt von Art und Höhe deiner Einkünfte ab. Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (rendimientos del trabajo) gelten diese Schwellen der AEAT:
Diese Schwellen sind nur der Ausgangspunkt. Für Kapitalerträge, Mieteinnahmen, selbstständige Tätigkeit oder mehrere Einkunftsarten gelten eigene Regeln, und in vielen dieser Fälle entsteht die Abgabepflicht unabhängig von den Arbeitslohn-Grenzen.
Entscheidend ist außerdem deine Ansässigkeit. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, erklärt sein weltweites Einkommen in Spanien, also auch deutsche Renten, Kapitalerträge oder Mieten aus Deutschland. Ab wann du als Resident giltst, hängt unter anderem von der 183-Tage-Regel ab. Für Rentner mit mehreren deutschen Rentenzahlern ist die Mehr-Zahler-Logik besonders relevant, weil schnell mehrere Zahler zusammenkommen.
Auch wenn du unter den Schwellen bleibst, kann eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein. Wurde im Lauf des Jahres zu viel Steuer einbehalten, bekommst du nur über die Erklärung eine Erstattung (resultado a devolver). Wer also Einbehalte hatte, sollte die Abgabe durchrechnen, statt sie pauschal zu unterlassen. Umgekehrt entbindet dich das Unterschreiten einer Arbeitslohn-Schwelle nicht von der Pflicht, wenn andere Einkunftsarten wie Mieten oder selbstständige Tätigkeit eine eigene Abgabepflicht auslösen.
Das zentrale Formular der Residenten-Einkommensteuer ist das Modelo 100. Es ist eine autoliquidación, du berechnest deine Steuer also selbst beziehungsweise lässt sie vom System berechnen und reichst das Ergebnis ein.
Die Erstellung und Abgabe läuft über Renta Web, das Online-System der Agencia Tributaria. Renta Web zieht deine bekannten Steuerdaten (datos fiscales) heran und erstellt daraus einen Vorschlag. Am Ende steht ein Ergebnis: entweder eine Nachzahlung (a ingresar) oder eine Erstattung (a devolver).
Der Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr. Die Erklärung 2026 betrifft also die Einkünfte des Jahres 2025. Das ist für Umzügler im ersten Jahr wichtig: Wer 2025 im Lauf des Jahres in Spanien ansässig wurde, kann für das gesamte Kalenderjahr spanisch erklärungspflichtig werden. Die spanische Erklärung ist außerdem eine eigene Pflicht und ersetzt nicht automatisch eine eventuell weiter bestehende deutsche Erklärung.
Wer ein hohes Vermögen hat, muss unter Umständen zusätzlich die Vermögenssteuererklärung über das Modelo 714 abgeben. Das ist ein eigenes Thema und betrifft nur einen Teil der Steuerpflichtigen, läuft aber in derselben Kampagne. Wie viel Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen anfällt, hängt von den Stufensätzen der IRPF (Einkommensteuer) ab.
Ohne digitale Identifikation kommst du bei der Online-Abgabe nicht weit. Es gibt mehrere Wege, dich gegenüber Renta Web zu identifizieren:
Für deutsche Auswanderer ist der Certificado Digital meist die sinnvollste Lösung, weil er über die Renta hinaus für fast jeden Behördenkontakt in Spanien gebraucht wird. Die Beantragung der digitalen Identität solltest du nicht erst kurz vor Fristende angehen, weil sie selbst ein paar Schritte erfordert.
Der Borrador ist der vorausgefüllte Entwurf deiner Erklärung. Für spanische Arbeitnehmer mit einem einzigen inländischen Arbeitgeber stimmt er oft. Für deutsche Residenten ist er eine Falle.
Der Grund: Die Agencia Tributaria kennt deine spanischen Daten, aber ausländische Einkünfte erscheinen im Borrador in der Regel nicht oder nicht vollständig. Deine deutsche Rente, deutsche Kapitalerträge oder Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Deutschland fehlen also häufig. Übernimmst du den Borrador ungeprüft, gibst du eine unvollständige Erklärung ab, obwohl du als Resident dein Welteinkommen angeben musst.
Praktisch heißt das: Der Borrador ist ein Ausgangspunkt, kein fertiges Ergebnis. Du musst die ausländischen Einkünfte aktiv ergänzen. Dazu brauchst du die Bruttobeträge je Einkunftsart, nicht nur das, was auf deinem Konto ankommt. Wie deutsche Renten dabei korrekt eingeordnet werden und welche Rolle das Doppelbesteuerungsabkommen spielt, behandeln die eigenen Artikel zu diesen Themen. Wer ausländisches Vermögen hält, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Meldung über das Modelo 720 fällig ist, denn das ist eine eigene Pflicht neben der Einkommensteuererklärung.
Ein einfaches Beispiel zeigt das Problem. Du bist seit Anfang 2025 in Spanien ansässig, beziehst eine deutsche gesetzliche Rente und vermietest weiterhin eine Wohnung in Deutschland. In deinem spanischen Borrador taucht keiner dieser beiden Beträge auf, weil die Agencia Tributaria sie nicht automatisch kennt. Würdest du den Vorschlag einfach bestätigen, hättest du Rente und Mieteinnahmen verschwiegen, obwohl beide als Welteinkommen nach Spanien gehören. Richtig ist, beide Einkunftsarten mit ihren Bruttowerten zu ergänzen und die in Deutschland gezahlte Steuer für die Anrechnung zu dokumentieren. Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Fehler deutscher Residenten im ersten Jahr.
Bevor du Renta Web öffnest, lohnt es sich, die Unterlagen zusammenzulegen. Für deutsche Residenten gehören dazu mehr als nur die spanischen Daten:
Eine kleine Aufstellung mit Zahler, Einkunftsart, Bruttobetrag und bereits gezahlter Steuer erspart später Rückfragen. Wer diese Trennung sauber vorbereitet, macht es sich und einem möglichen Berater deutlich leichter.
Ein bewährter Ablauf für die Online-Abgabe sieht so aus:
Wenn mehrere Einkunftsarten oder zwei Länder zusammenkommen, ist der Schritt zum Steuerberater meist die günstigere Variante, weil ein Fehler in der ersten Residentenerklärung später aufwendig zu korrigieren ist.
In Spanien gilt eine Holschuld: Die Behörde erinnert dich nicht zuverlässig an deine Abgabepflicht. Die Verantwortung, fristgerecht und vollständig zu erklären, liegt bei dir. Das gilt besonders für Auslandseinkünfte, die im System nicht hinterlegt sind.
Wer zu spät, aber ohne vorherige Aufforderung der Behörde einreicht, zahlt einen Verspätungszuschlag (recargo) nach Artikel 27 der Ley General Tributaria. Der recargo beträgt 1 Prozent plus 1 Prozent für jeden vollen Monat Verspätung. Ab mehr als zwölf Monaten Verspätung steigt er auf 15 Prozent, und es kommen Verzugszinsen (intereses de demora) hinzu. Zahlst du den festgesetzten recargo fristgerecht, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Reduktion um 25 Prozent möglich.
Reicht die Behörde dir gegenüber dagegen erst nach einer Aufforderung ein, drohen statt des recargo echte Sanktionen, die deutlich höher ausfallen können. Die einfache Regel lautet deshalb: lieber verspätet, aber aus eigenem Antrieb erklären als auf eine Aufforderung warten.
Einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien, der die erste Residentenerklärung samt Auslandseinkünften korrekt aufsetzt, findest du über unser Verzeichnis.
Die Kampagne für das Steuerjahr 2025 läuft online vom 8. April bis 30. Juni 2026. Bei einer Nachzahlung mit Bankeinzug ist der 25. Juni der Stichtag.
Bei Arbeitslohn von einem einzigen Zahler liegt die Grenze bei 22.000 Euro im Jahr. Bei mehreren Zahlern sinkt sie auf 15.876 Euro, wenn der zweite und weitere Zahler zusammen mehr als 1.500 Euro ausmachen.
Der Borrador ist der vorausgefüllte Entwurf der Erklärung. Für deutsche Residenten ist er oft unvollständig, weil ausländische Einkünfte fehlen. Du musst sie manuell ergänzen.
Die Einkommensteuererklärung der Residenten läuft über das Modelo 100, das du über das Online-System Renta Web abgibst.
Möglich sind Certificado Digital, das Cl@ve-System, eine número de referencia oder der elektronische Ausweis DNIe.
Bei freiwilliger verspäteter Abgabe fällt ein recargo nach Art. 27 LGT an: 1 Prozent plus 1 Prozent je vollem Monat, ab zwölf Monaten 15 Prozent plus Verzugszinsen. Wartest du auf eine Aufforderung der Behörde, drohen höhere Sanktionen.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Fristen, Abgabeschwellen und Zuschläge ändern sich jährlich und hängen von deiner individuellen Einkunftssituation ab. Die Angaben beziehen sich auf die Kampagne 2026 für das Steuerjahr 2025 und entsprechen dem Recherchestand. Prüfe Fristen und Schwellen vor der Abgabe gegen die offiziellen Quellen oder lass dich beraten.