Beantworten Sie die Fragen, um zu prüfen, ob Sie das Modelo 720 abgeben müssen.
Schätzung, keine Steuerberatung - lassen Sie Ihren Einzelfall von einem geprüften Experten beurteilen.
Das Modelo 720 kennt drei getrennte Kategorien. Die 50.000-€-Schwelle gilt pro Kategorie – sie werden nicht zusammengerechnet. Erst wenn eine einzelne Kategorie die Schwelle überschreitet, wird genau diese Kategorie meldepflichtig. Pflicht haben nur in Spanien steuerlich Ansässige.
Konten bei Finanzinstituten im Ausland (Giro, Spar, Tagesgeld). Bei Konten zählt der höhere von Stand zum 31.12. und Durchschnittssaldo des letzten Quartals.
Wertpapiere, Fondsanteile, Rechte, Lebens- und Rentenversicherungen sowie im Ausland verwaltete Renten. Maßgeblich ist der Wert zum 31.12.
Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland. Maßgeblich ist grundsätzlich der Anschaffungswert plus spätere wertsteigernde Investitionen.
| Kategorie | Maßgeblicher Wert | Schwelle |
|---|---|---|
| Konten | höherer von 31.12.-Stand und Q4-Durchschnitt | 50.000 € |
| Wertpapiere & Versicherungen | Wert / Kurswert zum 31.12. | 50.000 € |
| Immobilien | Anschaffungswert (+ wertsteigernde Investitionen) | 50.000 € |
Alle Details, Beispiele und Sonderfälle im Ratgeber zum Modelo 720.
Stand: 22.06.2026 · Konfig-Version 2026.1.
Ob Sie melden müssen, welche Kategorie betroffen ist und wie die elektronische Abgabe läuft, sind Einzelfallfragen - und Versäumnisse kosten Bußgeld. Lassen Sie sich von einem geprüften, deutschsprachigen Steuerberater unverbindlich prüfen; er betreut Mandanten in der Regel in ganz Spanien.
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Dieses Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der angegebenen Annahmen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sätze und Regelungen können sich ändern; Stand siehe oben. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einem geprüften Experten beurteilen.