Stand 24.07.2026 · Gerechnet wird pro Person zum Stichtag 31.12.: staatlicher Tarif der Vermögenssteuer, Freibetrag und Bonifikation Ihrer Region und die nationale Solidaritätssteuer mit Anrechnung.
Dieser Rechner liefert eine konkrete Schätzung. Freibeträge, Steuerpflicht und regionale Regeln erklärt der Ratgeber zur Vermögenssteuer in Spanien.
Nicht enthalten: Befreiungen für Betriebsvermögen und qualifizierte Unternehmensbeteiligungen, die 60%-Obergrenze, die Bewertung Ihrer Immobilie sowie die Foralgebiete Baskenland und Navarra. Für Illes Balears, Comunitat Valenciana, Cataluña, Galicia, Región de Murcia rechnen wir mit dem staatlichen Tarif, weil deren eigene Tarife noch nicht abgebildet sind; dort fällt die Schätzung eher zu niedrig aus. Methodik und Quellen
Ihr Vermögen abzüglich Schulden (z. B. Hypothek) - pro Person, zum 31.12.
Residenten: Ihre Wohnsitz-Region. Nicht-Residenten: wo Ihr Vermögen liegt.
Residenten versteuern ihr weltweites Vermögen; Nicht-Residenten und Beckham-Nutzer nur in Spanien belegenes Vermögen.
Geben Sie Ihr Nettovermögen ein und wählen Sie Ihre Region, um Ihre geschätzte Vermögenssteuer - inklusive Solidaritätssteuer - zu berechnen.
Schätzung, keine Steuerberatung - lassen Sie Ihren Einzelfall von einem geprüften Experten beurteilen.
Die spanische Vermögenssteuer besteht aus zwei Ebenen, die der Rechner zusammen berechnet: der regionalen Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) und der nationalen Solidaritätssteuer (ITSGF) ab 3 Mio. €. Berechnet wird die Steuer pro Person zum Stichtag 31.12.
Vom Nettovermögen werden der allgemeine Freibetrag (700.000 €, regional abweichend) und für Residenten bis 300.000 € für die Hauptwohnung abgezogen.
Auf den steuerpflichtigen Rest wirkt der progressive Tarif von 0,2 bis 3,5 Prozent. Anschließend greift die Bonifikation der Region - in Madrid und Andalusien faktisch 100 Prozent.
Ab 3 Mio. € Nettovermögen rechnet der Staat eine eigene Steuer (1,7 bis 3,5 Prozent), die immer den Freibetrag von 700.000 € nutzt - unabhängig von der Region.
Die gezahlte Regionalsteuer wird auf die Solidaritätssteuer angerechnet. Wo die Region nichts erhebt (Madrid), bleibt der ITSGF voll stehen - die Region-Ersparnis holt der Staat zurück.
Allgemeiner Freibetrag 700.000 € pro Person, plus bis 300.000 € für die Hauptwohnung (nur Residenten). Die Solidaritätssteuer nutzt immer 700.000 € - auch dort, wo die Region einen höheren Freibetrag gewährt.
Stand: 24.07.2026 · Konfig-Version 2026.2.
Freibetrag und Bonifikation unterscheiden sich stark je Region. Den vollständigen Vergleich und die Solidaritätssteuer erklärt der Ratgeber zur Vermögenssteuer in Spanien.
| Region | Freibetrag | Bonifikation |
|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 100 % |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 100 % |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) | 3.000.000 € | keine |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) | 1.000.000 € | keine |
| Cataluña (Barcelona) | 500.000 € | keine |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | keine |
Regionale Werte ändern sich häufig (Wahlkampf-Thema) - Stand 24.07.2026, vor jeder Entscheidung mit einem Experten prüfen. Die nationale Solidaritätssteuer greift unabhängig von der Region ab 3 Mio. €.
Drei Modellfälle, in jeder Region mit denselben Annahmen gerechnet, damit nur die Region den Unterschied macht. Die Werte stammen aus der Berechnungslogik dieses Rechners, Stand 24.07.2026.
Ein Paar zieht nach Spanien, das Vermögen ist auf beide Partner verteilt. Gerechnet wird eine Person mit 1,5 Mio. Euro Nettovermögen, davon 300.000 Euro Hauptwohnung.
| Region | Freibetrag | Steuerpflichtig | Regionale Entlastung | Vermögenssteuer | Solidaritätssteuer | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) * | 3.000.000 € | 0 € | keine | 0 € | 0 € | 0 € |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) * | 1.000.000 € | 200.000 € | keine | 433 € | 0 € | 433 € |
| Cataluña (Barcelona) * | 500.000 € | 700.000 € | keine | 2.790 € | 0 € | 2.790 € |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
Eine Person mit 5 Mio. Euro Nettovermögen, davon 300.000 Euro Hauptwohnung. Ab dieser Größenordnung greift zusätzlich die Solidaritätssteuer.
| Region | Freibetrag | Steuerpflichtig | Regionale Entlastung | Vermögenssteuer | Solidaritätssteuer | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 4.000.000 € | − 48.446 € | 0 € | 17.000 € | 17.000 € |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 4.000.000 € | − 48.446 € | 0 € | 17.000 € | 17.000 € |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) * | 3.000.000 € | 1.700.000 € | keine | 13.242 € | 3.758 € | 17.000 € |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) * | 1.000.000 € | 3.700.000 € | keine | 43.346 € | 0 € | 43.346 € |
| Cataluña (Barcelona) * | 500.000 € | 4.200.000 € | keine | 51.846 € | 0 € | 51.846 € |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | 4.000.000 € | keine | 48.446 € | 0 € | 48.446 € |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | 4.000.000 € | keine | 48.446 € | 0 € | 48.446 € |
Der Wohnsitz bleibt in Deutschland, in Spanien liegt eine Immobilie im Wert von 1,2 Mio. Euro. Nur das spanische Vermögen zählt, die Befreiung für die Hauptwohnung gilt nicht. Deshalb zahlt dieser Nichtresident mit 1,2 Mio. Euro dasselbe wie der Resident im ersten Modellfall mit 1,5 Mio. Euro. Nichtresidenten können die Regeln der Region anwenden, in der ihr wertvollstes spanisches Vermögen liegt; ohne diese Wahl gilt die staatliche Regelung.
| Region | Freibetrag | Steuerpflichtig | Regionale Entlastung | Vermögenssteuer | Solidaritätssteuer | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) * | 3.000.000 € | 0 € | keine | 0 € | 0 € | 0 € |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) * | 1.000.000 € | 200.000 € | keine | 433 € | 0 € | 433 € |
| Cataluña (Barcelona) * | 500.000 € | 700.000 € | keine | 2.790 € | 0 € | 2.790 € |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
* Eigener Regionaltarif beschlossen, hier noch mit dem staatlichen Tarif gerechnet. Alle geltenden Regionaltarife beginnen oberhalb der staatlichen 0,2 Prozent, die Beträge sind für diese Regionen also eher zu niedrig. Der Freibetrag, der den größten Teil des Unterschieds ausmacht, ist der jeweils geltende.
Madrid und Andalusien kürzen ihre Bonifikation, solange die Solidaritätssteuer gilt, genau um deren Betrag: Die Gesamtsumme bleibt gleich, das Geld fließt an die Region statt an den Staat. Befreiungen für Unternehmensbeteiligungen und die 60%-Obergrenze sind nicht berücksichtigt. Alle Annahmen im Ratgeber
Bewertet wird das Nettovermögen zum Jahresende. Die Steuer fällt jedes Jahr erneut an. Erklärung über Modelo 714 in der Renta-Kampagne (April–Juni).
Bei einem Bruttovermögen über 2 Mio. € ist das Modelo 714 abzugeben - auch wenn nach Freibeträgen keine Steuer anfällt (z. B. in Madrid).
Ab 3 Mio. € greift zusätzlich die nationale Solidaritätssteuer (Modelo 718). Die gezahlte regionale Vermögenssteuer wird angerechnet.
Für Residenten dürfen Vermögen- und Einkommensteuer zusammen 60 % der Einkommensbemessung nicht übersteigen - die Vermögenssteuer wird sonst gekürzt.
Als Resident zählt Ihr weltweites Vermögen. Davon getrennt ist die reine Meldepflicht über das Modelo 720. Alle Details im Steuer-Leitfaden für Spanien.
Welche Region für Sie günstig ist, wie Ihr Vermögen bewertet wird, ob Befreiungen greifen und wie die Solidaritätssteuer wirkt, sind Einzelfallfragen mit hohem Wert. Lassen Sie sich von einem geprüften, deutschsprachigen Steuerberater unverbindlich beraten - meist in ganz Spanien.
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Dieses Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der angegebenen Annahmen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sätze und Regelungen können sich ändern; Stand siehe oben. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einem geprüften Experten beurteilen.