Modelo 720 (2026): Auslandsvermögen melden, Frist & Strafen
Modelo 720: Wer in Spanien Auslandsvermögen ab 50.000 € pro Kategorie melden muss, Frist bis 31.3., und die milderen Strafen nach dem EuGH-Urteil 2022.
Von Spanienberater Redaktion
Fachlich geprüft von Julian Garcia Elsener, Garcia Elsener ·

Das Modelo 720 (amtliches Formular zur Meldung von Auslandsvermögen) ist eine informative Erklärung, mit der in Spanien steuerlich Ansässige ihr Auslandsvermögen melden. Pflicht besteht, sobald eine von drei Kategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien) zum 31. Dezember mehr als 50.000 Euro erreicht. Abgabe vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Es fällt keine Steuer an.
Lange war das Modelo 720 vor allem wegen seiner Strafen gefürchtet. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022 ist die alte Drohkulisse weg. Die Meldepflicht selbst bleibt aber bestehen, und wer sie ignoriert, riskiert weiterhin Bußgelder. Dieser Leitfaden erklärt, wer melden muss, was bis wann, und was heute tatsächlich auf dem Spiel steht.
Inhalt
- Was das Modelo 720 ist (und was nicht)
- Wer das Modelo 720 abgeben muss
- Die drei Kategorien und die 50.000-Euro-Schwelle
- Fristen und Bewertungsstichtag
- Folgejahre: wann Sie erneut melden müssen
- Strafen nach dem EuGH-Urteil: was sich 2022 geändert hat
- Modelo 721: Kryptowährungen im Ausland
- So gehen Sie praktisch vor
- FAQ
Was das Modelo 720 ist (und was nicht)
Die getrennte Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Verkäufen erklärt der Ratgeber zum deutschen Depot in der spanischen Einkommensteuer. Die Vermögensmeldung ersetzt diese Erklärung nicht.
Das Modelo 720 ist eine reine Informationserklärung gegenüber der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria (AEAT/Hacienda, spanisches Finanzamt). Sie erklären damit, welche Vermögenswerte Sie im Ausland halten. Eine Steuer löst die Abgabe nicht aus: Sie zahlen durch das Modelo 720 keinen Cent zusätzlich.
Das ist die wichtigste Klarstellung, weil viele es mit einer Vermögensabgabe verwechseln. Die eigentliche Besteuerung von Vermögen läuft getrennt über die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), die eigene Schwellen und Erklärungen hat. Das Modelo 720 schafft nur Transparenz: Hacienda will wissen, wo Ihr Auslandsvermögen liegt, um es später bei IRPF (Einkommensteuer), Vermögenssteuer oder im Erbfall zuordnen zu können. Wie das Modelo 720 ins Gesamtbild passt, zeigt unser Überblick zum spanischen Steuersystem.
Trotzdem ist die Erklärung kein Selbstläufer. Wer sie verspätet, unvollständig oder falsch abgibt, kann mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe richtet sich seit 2022 nach dem allgemeinen Regime, dazu unten mehr.
Wer das Modelo 720 abgeben muss
Verpflichtet sind in Spanien steuerlich Ansässige (residentes fiscales), also Personen, die nach den spanischen Regeln als Resident gelten. Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit, die unter anderem über die 183-Tage-Regel und den wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt bestimmt wird. Wer in Spanien residente fiscal ist, meldet sein weltweites Vermögen, soweit es über den Schwellen liegt.
Nicht-Residenten sind vom Modelo 720 nicht betroffen. Sie haben in Spanien andere Pflichten, etwa das Modelo 210 für spanische Einkünfte.
Meldepflichtig sind Sie nicht nur als formaler Eigentümer (titular). Die Pflicht kann auch Kontobevollmächtigte (autorizados), Nutznießer und wirtschaftlich Berechtigte (titulares reales) treffen. Sobald Sie über ein Auslandskonto verfügen können oder hinter einer Struktur wirtschaftlich berechtigt sind, lohnt eine genaue Prüfung, ob Sie eine eigene Meldepflicht trifft.
Die drei Kategorien und die 50.000-Euro-Schwelle
Das Modelo 720 kennt drei getrennte Vermögenskategorien:
| Kategorie | Was dazugehört | Schwelle |
|---|---|---|
| 1. Konten | Konten bei Finanzinstituten im Ausland (Giro, Spar, Tagesgeld) | 50.000 € |
| 2. Wertpapiere und Versicherungen | Wertpapiere, Anteile, Rechte, Lebens- und Rentenversicherungen, im Ausland verwaltete Renten | 50.000 € |
| 3. Immobilien | Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland | 50.000 € |
Entscheidend ist die Logik der Schwelle: Die 50.000 Euro gelten pro Kategorie, und die Kategorien werden nicht zusammengerechnet. Sie müssen nur die Kategorie melden, die für sich genommen über 50.000 Euro liegt.
Ein Beispiel macht das klar. Angenommen, Sie haben in Deutschland 40.000 Euro auf Konten und ein Wertpapierdepot über 30.000 Euro. Beide Kategorien liegen einzeln unter 50.000 Euro, in der Summe wären es 70.000 Euro. Trotzdem entsteht keine Meldepflicht, weil keine einzelne Kategorie die Schwelle überschreitet. Erst wenn eine Kategorie für sich die 50.000 Euro reißt, wird diese Kategorie meldepflichtig.
Fristen und Bewertungsstichtag
Die Abgabe läuft jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 31. März und bezieht sich auf das Vorjahr. Für das Vermögensjahr 2026 läuft der nächste reguläre Abgabezeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2027. Grundlage ist Art. 7 der Orden HAP/72/2013. Der 31. März ist das Fristende der Meldung; der Bewertungsstichtag ist grundsätzlich der 31. Dezember des Vermögensjahres.
Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der Stand zum 31. Dezember des Vorjahres. Bei Konten kommt eine Besonderheit hinzu: Hier zählt zusätzlich der Durchschnittssaldo des letzten Quartals. Für die Schwellenprüfung ist der höhere der beiden Werte relevant. Ein Konto, das am 31. Dezember nur knapp unter 50.000 Euro steht, im Quartalsdurchschnitt aber darüber lag, kann damit meldepflichtig werden.
Welcher Wert genau zählt, hängt von der Kategorie ab. Bei Konten sind sowohl der Saldo zum 31. Dezember als auch der Durchschnittssaldo des letzten Quartals anzugeben. Bei Wertpapieren, Fondsanteilen und Versicherungen zählt der Wert zum 31. Dezember, bei börsennotierten Titeln der Kurswert zum Jahresende. Bei Immobilien ist grundsätzlich der Anschaffungswert maßgeblich, ergänzt um spätere wertsteigernde Investitionen. Diese Werte sollten Sie je Position sauber dokumentieren, weil sie nicht nur über die erste Meldepflicht entscheiden, sondern auch die 20.000-Euro-Schwelle für die Folgejahre bestimmen.
Die Erklärung wird ausschließlich elektronisch eingereicht, mit Certificado Digital, DNIe oder Cl@ve. Eine Abgabe auf Papier gibt es nicht. Wer das Zertifikat noch nicht hat, sollte es rechtzeitig beantragen, weil die Ausstellung Zeit braucht. Dasselbe Zertifikat brauchen Sie auch für die spanische Steuererklärung.
Folgejahre: wann Sie erneut melden müssen
Ein verbreitetes Missverständnis ist, das Modelo 720 müsse jedes Jahr neu abgegeben werden. Das stimmt nicht. Nach der ersten Meldung müssen Sie erst dann wieder einreichen, wenn sich etwas Relevantes ändert.
Eine erneute Abgabe ist nötig, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Der Wert einer bereits gemeldeten Kategorie steigt gegenüber der letzten Meldung um mehr als 20.000 Euro.
- Eine neue meldepflichtige Kategorie oder ein neues Asset kommt hinzu, das die Schwelle überschreitet.
- Sie verlieren die Inhaberschaft an einem gemeldeten Asset, etwa weil Sie ein Konto schließen oder eine Immobilie verkaufen.
Ein Beispiel verdeutlicht die 20.000-Euro-Regel. Angenommen, Sie haben für 2024 ein Auslandsdepot mit 60.000 Euro gemeldet. Steht dieses Depot Ende 2025 bei 75.000 Euro, beträgt der Anstieg 15.000 Euro und bleibt unter der Schwelle: Sie müssen nichts erneut einreichen. Wächst das Depot dagegen auf 85.000 Euro, sind das 25.000 Euro mehr als bei der letzten Meldung, und die Kategorie Wertpapiere wird für das Jahr 2025 erneut meldepflichtig.
Solange keiner dieser Fälle eintritt, bleibt es bei der einmaligen Meldung. Wer aber zum Beispiel ein gemeldetes Depot deutlich aufstockt, muss die Kategorie im Folgejahr erneut melden.
Strafen nach dem EuGH-Urteil: was sich 2022 geändert hat
Das Modelo 720 war jahrelang berüchtigt für sein Strafregime. Wer zu spät oder unvollständig meldete, riskierte eine Geldbuße von 150 Prozent des Wertes des nicht gemeldeten Vermögens, dazu feste Bußgelder von 5.000 Euro pro Datum, und das nicht gemeldete Vermögen galt faktisch als unverjährbarer Vermögenszuwachs.
Damit ist seit 2022 Schluss. Der Europäische Gerichtshof entschied am 27. Januar 2022 in der Rechtssache C-788/19, dass dieses Sanktionsregime gegen das EU-Recht verstößt, konkret gegen den freien Kapitalverkehr, weil es unverhältnismäßig war. Der spanische Gesetzgeber reagierte mit der Ley 5/2022 vom 9. März 2022 und schaffte die spezifischen 720-Strafen ab. Seither gilt das allgemeine Sanktionsregime der Ley General Tributaria (LGT).
| Aspekt | Altes Regime (bis 2022) | Heute (nach Ley 5/2022) |
|---|---|---|
| Prozentuale Strafe | 150 % des nicht gemeldeten Werts | entfällt |
| Festbuße pro Datum | 5.000 € | 20 € (Art. 198 LGT) |
| Verjährung | faktisch unverjährbar | reguläre Verjährungsregeln |
Konkret greift bei verspäteter Abgabe ohne Steuerschaden Artikel 198 LGT: 20 Euro je Datum, mindestens 300 Euro, höchstens 20.000 Euro. Geben Sie freiwillig und ohne vorherige Aufforderung der Behörde verspätet ab, halbiert sich das auf 10 Euro je Datum, mindestens 150 Euro. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben kommt Artikel 199 LGT zum Tragen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, vor allem von der Zahl der betroffenen Datensätze und davon, ob Sie von sich aus oder erst nach Aufforderung handeln.
Wichtig ist die Botschaft hinter dem Urteil: Gekippt wurden die Strafen, nicht die Pflicht. Das Modelo 720 muss weiterhin abgegeben werden. Wer die mildere Lage als Freibrief versteht, die Meldung ganz zu lassen, riskiert weiterhin Bußgelder nach dem allgemeinen Regime.
Modelo 721: Kryptowährungen im Ausland
Für Kryptowährungen gibt es eine eigene Erklärung, das Modelo 721. Es funktioniert parallel zum Modelo 720, ist aber nicht Teil davon: Krypto auf ausländischen Plattformen oder in ausländischen Wallets wird über das 721 gemeldet, nicht über das 720.
Die Eckdaten ähneln dem 720: Meldepflicht ab einem Gesamtwert der im Ausland gehaltenen Kryptowährungen von mehr als 50.000 Euro zum 31. Dezember, Abgabe vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Das Modelo 721 galt erstmals für das Jahr 2023, die ersten Erklärungen waren Anfang 2024 fällig. Wer also nennenswerte Krypto-Bestände auf einer ausländischen Börse hält, prüft beide Formulare getrennt.
So gehen Sie praktisch vor
Die Mechanik ist überschaubar, wenn Sie strukturiert vorgehen:
- Machen Sie zum 31. Dezember eine Bestandsaufnahme je Kategorie: Konten, Wertpapiere und Versicherungen, Immobilien (Krypto separat fürs 721).
- Prüfen Sie jede Kategorie einzeln gegen die 50.000-Euro-Schwelle, ohne die Kategorien zusammenzurechnen. Bei Konten den Durchschnittssaldo des letzten Quartals nicht vergessen.
- Sammeln Sie Belege und Bewertungen: Kontostände, Depotauszüge, Kaufpreis und Lage von Immobilien.
- Reichen Sie elektronisch ein, mit Certificado Digital oder Cl@ve, zwischen 1. Januar und 31. März.
- Dokumentieren Sie, was Sie gemeldet haben, damit Sie in Folgejahren die 20.000-Euro-Veränderung sauber nachvollziehen können.
Knifflig wird es bei mehreren Inhabern eines Kontos, bei wirtschaftlich Berechtigten hinter Gesellschaften oder bei der Bewertung von Versicherungen und Renten. In diesen Fällen lohnt sich der Gang zum Fachmann, bevor Sie eine fehlerhafte Meldung abgeben. Einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien finden Sie über unser Verzeichnis.
FAQ
Was ist das Modelo 720?
Eine informative Erklärung, mit der in Spanien steuerlich Ansässige ihr Auslandsvermögen (Konten, Wertpapiere, Immobilien) gegenüber der Agencia Tributaria offenlegen. Es ist keine Steuer.
Bis wann muss ich das Modelo 720 für 2025 abgeben?
Die Frist läuft vom 1. Januar bis zum 31. März des Folgejahres. Für Vermögen aus dem Jahr 2025 ist das der 31. März 2026.
Ab welchem Betrag bin ich meldepflichtig?
Sobald eine der drei Kategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien) für sich mehr als 50.000 Euro erreicht. Die Kategorien werden nicht zusammengerechnet.
Muss ich das Modelo 720 jedes Jahr neu abgeben?
Nein. Nach der ersten Meldung nur wieder, wenn eine gemeldete Kategorie um mehr als 20.000 Euro steigt, ein neues meldepflichtiges Asset hinzukommt oder Sie ein gemeldetes Asset nicht mehr besitzen.
Welche Strafen drohen seit dem EuGH-Urteil?
Das alte Regime (150 Prozent und 5.000 Euro pro Datum) wurde 2022 gekippt. Heute gilt das allgemeine LGT-Regime: bei verspäteter Abgabe 20 Euro je Datum, mindestens 300 Euro, bei freiwilliger verspäteter Abgabe 10 Euro je Datum, mindestens 150 Euro. Die Meldepflicht selbst bleibt bestehen.
Ist das Modelo 720 eine Steuer?
Nein. Es ist eine reine Informationserklärung. Eine Steuer auf Vermögen läuft getrennt über die Vermögenssteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Modelo 720 und Modelo 721?
Das Modelo 720 erfasst Konten, Wertpapiere und Immobilien im Ausland. Kryptowährungen im Ausland werden separat über das Modelo 721 gemeldet, mit derselben Schwelle von 50.000 Euro und derselben Frist.
Quellen
- Agencia Tributaria (AEAT): Modelo 720, Plazos de presentación.
- EuGH (TJUE), Urteil vom 27.1.2022, Rechtssache C-788/19.
- Ley 5/2022 vom 9.3.2022 (BOE); Ley General Tributaria, Art. 198 und 199 (Sanktionsregime).
- Agencia Tributaria (AEAT): Modelo 721, Preguntas frecuentes (Kryptowährungen im Ausland).
Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Strafhöhen, Schwellen und Fristen hängen vom Einzelfall ab und können sich ändern. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand und ersetzen keine individuelle Beratung.
Fachlich geprüft von Julian Garcia Elsener
Steuerberater · Garcia Elsener
Garcia Elsener ist ein deutschsprachiger Steuerberater mit Schwerpunkt auf internationaler Steuerberatung für deutsche Mandanten in Spanien und bietet Steuererklärungen, Unternehmensberatung, NIE-Anträge sowie Immobiliensteuer- und Rechtsbehelfsleistungen an. Zielgruppe sind deutsche, österreichische und schweizerische Privatpersonen und Unternehmen, die in Mallorca, Barcelona oder an der Costa Blanca leben oder investieren.
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