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Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, versteuert sein weltweites Einkommen in Spanien, und dazu gehören auch die Erträge aus einem deutschen oder anderen ausländischen Wertpapierdepot. Das Konto kann in Deutschland bleiben, die Steuer darauf fällt aber in Spanien an.
Dieser Artikel erklärt den Prozess: wie deutsche Kapitalerträge in die spanische Steuererklärung gehören, warum dein Steuervorschlag (borrador) sie nicht automatisch enthält und wie die in Deutschland einbehaltene Quellensteuer in Spanien angerechnet wird. Die Tarifhöhe und die DBA-Grundlagen stehen in den verlinkten Detailartikeln, hier geht es um die saubere Versteuerung des Depots.
Als steuerlicher Resident in Spanien giltst du mit deinem weltweiten Einkommen als steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Ob das Depot bei einer deutschen Bank, einem deutschen Online-Broker oder einem ausländischen Anbieter liegt, ändert daran nichts. Entscheidend ist dein Wohnsitz, nicht der Sitz der Bank. Wann du als Resident giltst, klärt der Artikel zur steuerlichen Ansässigkeit und der 183-Tage-Regel.
In der spanischen Einkommensteuer (IRPF) werden zwei Arten von Depoterträgen erfasst. Zum einen die laufenden Kapitaleinkünfte (rendimientos del capital mobiliario), also Zinsen und Dividenden. Zum anderen die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (ganancias patrimoniales), also realisierte Kursgewinne. Beide fließen in die Sparbasis (base del ahorro) und werden dort nach dem Spartarif besteuert.
Die Sparbasis hat einen eigenen, gestaffelten Tarif, der niedriger ist als der allgemeine Einkommensteuertarif. Die genauen Stufen für 2026, von 19 Prozent für die ersten Erträge bis 30 Prozent für sehr hohe Sparerträge, stehen im Artikel zu den IRPF-Steuersätzen. Sie werden hier nicht wiederholt.
Wichtig ist die Einordnung: Dividenden aus deutschen Aktien, Zinsen aus deutschen Anleihen oder Tagesgeldkonten und der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen gehören alle in diese Sparbasis. Es spielt keine Rolle, dass auf diese Erträge in Deutschland bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Die spanische Steuer wird auf die Bruttoerträge berechnet, die deutsche Vorbelastung wird separat angerechnet (dazu unten mehr).
Hier liegt die häufigste und teuerste Falle. Die spanische Steuerbehörde (AEAT) stellt Residenten einen vorausgefüllten Steuervorschlag (borrador) bereit. Spanische Banken melden die Erträge ihrer Kunden automatisch an die AEAT, deutsche und andere ausländische Broker tun das nicht. Es gibt keinen automatischen Datenaustausch, der deine deutschen Depoterträge in den spanischen borrador einträgt, und du erhältst auch keinen spanischen Steuerausweis von deiner deutschen Bank.
Die Folge: Dein borrador ist unvollständig. Wer ihn ungeprüft bestätigt, hinterzieht unbeabsichtigt Steuern. Du musst die deutschen Kapitalerträge und Kursgewinne selbst aus deinen deutschen Erträgnisaufstellungen heraussuchen und in der spanischen Erklärung manuell ergänzen. Dieselbe Logik gilt für alle Auslandseinkünfte und wird im Artikel Declaración de la Renta Schritt für Schritt als Borrador-Falle beschrieben.
Praktisch brauchst du dafür die Jahressteuerbescheinigung beziehungsweise Erträgnisaufstellung deiner deutschen Bank, in der Dividenden, Zinsen, Verkaufsgewinne und die einbehaltene Steuer aufgeschlüsselt sind. Beträge in Fremdwährung sind zum maßgeblichen Stichtag in Euro umzurechnen; bei einem Euro-Depot entfällt das.
Auf deutsche Dividenden behält die deutsche Bank in der Regel Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein, auch nach deinem Wegzug. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien (DBA) regelt, wie diese doppelte Belastung aufgelöst wird. Die Grundmechanik beschreibt der Artikel zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien; hier die Anwendung auf das Depot.
Bei Dividenden darf Deutschland als Quellenstaat nach dem DBA nur einen begrenzten Quellensteuersatz behalten (typischerweise ein Höchstsatz von 15 Prozent). Daraus ergeben sich zwei Schritte:
Ein praktischer Hinweis zum Wegzug: Ein in Deutschland erteilter Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung greift nach dem Wegzug nicht mehr wie zuvor, weil du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bist. Informiere deine deutsche Bank über den Wegzug, damit sie deinen Status korrekt führt. Ob und in welcher Höhe die Anrechnung in deinem Fall greift, ist eine Beurteilungsfrage für einen Steuerberater.
Innerhalb der Sparbasis lassen sich Gewinne und Verluste verrechnen, allerdings nach festen Regeln und in getrennten Töpfen. Vereinfacht: Kursverluste aus Wertpapierverkäufen mindern Kursgewinne, und ein Teil eines verbleibenden Verlustüberhangs darf gegen Zins- und Dividendenerträge gerechnet werden. Nicht genutzte Verluste lassen sich über mehrere Folgejahre vortragen.
Die genauen Verrechnungsquoten und Fristen sind technisch und ändern sich. Wer in einem schlechten Börsenjahr Verluste realisiert hat, sollte die Verrechnung gezielt nutzen, statt sie verfallen zu lassen, und im Zweifel durchrechnen lassen.
Ein ausländisches Depot ist nicht nur ertragsteuerlich relevant, sondern kann auch melderelevant sein. Übersteigt der Wert deiner ausländischen Wertpapiere die maßgebliche Schwelle (50.000 Euro je Meldekategorie), musst du das Depot zusätzlich über das informative Modelo 720 melden. Das ist eine reine Informationsmeldung und keine zusätzliche Steuer, aber eine eigene Pflicht mit eigener Frist im ersten Quartal. Die Details und die Folgemeldungsregeln stehen im Modelo-720-Artikel.
Die laufende Versteuerung deiner Depoterträge in der Renta und die jährliche 720-Meldung sind also zwei getrennte Pflichten, die beide an dein ausländisches Depot anknüpfen. Bei der Beurteilung der Anrechnung und der korrekten Einordnung hilft ein Steuerberater; die laufende Abgabe und Fristenpflege übernimmt auf Wunsch eine Gestoría. Die übergreifende Einordnung liefert der Steuer-Leitfaden.
Ja. Als steuerlicher Resident versteuerst du dein weltweites Einkommen in Spanien, also auch Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus einem deutschen oder anderen ausländischen Depot. Der Sitz der Bank ändert daran nichts.
Nein. Ausländische Broker melden nicht an die spanische Behörde, deshalb fehlen die Erträge im vorausgefüllten Steuervorschlag (borrador). Du musst sie selbst aus deiner deutschen Erträgnisaufstellung ergänzen.
Ja. Der nach dem DBA zulässige Teil der deutschen Quellensteuer (typischerweise bis 15 Prozent) wird in Spanien auf die Steuerschuld angerechnet. Der darüber hinausgehende Teil ist in Deutschland erstattungsfähig.
Über den Spartarif (base del ahorro), der 2026 gestaffelt von 19 bis 30 Prozent reicht. Die genauen Stufen stehen im Artikel zu den IRPF-Steuersätzen.
Wenn der Wert deiner ausländischen Wertpapiere die Schwelle von 50.000 Euro je Kategorie übersteigt, ja. Das Modelo 720 ist eine getrennte Informationsmeldung mit eigener Frist und keine zusätzliche Steuer.
Nicht wie zuvor. Nach dem Wegzug bist du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Informiere deine deutsche Bank über den Wegzug, damit dein Status korrekt geführt wird.
Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen, die Anrechnung ausländischer Quellensteuer und die Verlustverrechnung hängen von deiner persönlichen Situation, der Depotzusammensetzung und dem jeweils geltenden DBA ab. Die Angaben beziehen sich auf den Stand 2026 und sind eine Orientierung, kein verbindliches Berechnungsergebnis. Lass deinen konkreten Fall vor einer Entscheidung von einem Steuerberater prüfen.