
Die spanische Vermögenssteuer erfasst Nettovermögen zum 31. Dezember. Der staatliche Freibetrag beträgt 700.000 Euro; für Residenten kommen bis zu 300.000 Euro für die Hauptwohnung hinzu. Regionale Freibeträge, Tarife und Bonifikationen können das Ergebnis stark verändern. Nichtresidenten versteuern nur ihr spanisches Vermögen.
Die Vermögenssteuer ist eine der am stärksten regional geprägten Steuern Spaniens. Manche Regionen erlassen sie faktisch ganz, andere erheben sie. Für vermögende Auswanderer und Immobilienbesitzer lohnt sich deshalb der genaue Blick, gerade weil es diese Steuer in Deutschland nicht gibt und sie leicht übersehen wird. Dieser Artikel erklärt Freibeträge, Sätze, die zusätzliche Solidaritätssteuer und die regionalen Unterschiede. Wenn du stattdessen direkt einen Betrag für dein Vermögen und deine Region schätzen willst, nutze den Vermögenssteuer-Rechner für Spanien.
Wenn du in Spanien steuerlich ansässig bist, zählt dein weltweites Nettovermögen zum Stichtag 31. Dezember. Steuerfrei bleiben 700.000 Euro pro Person plus bis zu 300.000 Euro für die Hauptwohnung, in einigen Regionen mehr. Ob du am Ende zahlst, entscheidet vor allem die Region: In Madrid und Andalusien liegt die Belastung unterhalb von 3,7 Millionen Euro bei null, auf den Balearen unterhalb von drei Millionen, in Katalonien beginnt sie schon ab 500.000 Euro.
Wenn du nicht ansässig bist, zählt nur dein in Spanien belegenes Vermögen, typischerweise eine Immobilie. Der staatliche Freibetrag von 700.000 Euro gilt auch für dich, die Befreiung für die Hauptwohnung dagegen nicht. Du kannst jedoch die vollständige Vermögenssteuer-Norm der Region wählen, in der der größte Wert deines spanischen Vermögens liegt. Wer das Beckham-Regime nutzt, wird beim Vermögen wie ein Nichtresident behandelt.
| Kriterium | Resident (steuerlich ansässig) | Nichtresident |
|---|---|---|
| Steuerpflicht | unbeschränkt (obligación personal) | beschränkt (obligación real) |
| Vermögensumfang | weltweites Nettovermögen | nur in Spanien belegenes Vermögen |
| Grundfreibetrag | 700.000 € pro Person, regional abweichend | staatlich 700.000 €; Regionalrecht kann optional abweichen |
| Hauptwohnungsfreibetrag | bis 300.000 € | nicht anwendbar |
| Regionale Abweichung | Regeln der Region des Wohnsitzes | vollständige Norm der Region mit dem wertvollsten spanischen Vermögen kann gewählt werden, sonst staatliche Regelung |
| Erklärungspflicht | Modelo 714 ab 2 Mio. € Bruttovermögen oder sobald Steuer anfällt | Modelo 714 nach denselben Schwellen, bezogen auf das spanische Vermögen |
| Solidaritätssteuer (ITSGF) | ab 3 Mio. € Nettovermögen erklärungspflichtig, Steuer ab 3,7 Mio. €; gezahlte Vermögenssteuer wird angerechnet | dieselbe Schwelle, bezogen auf das spanische Vermögen |
Quellen: Ley 19/1991 (Vermögenssteuer), Ley 38/2022 (Solidaritätssteuer) und die Angaben der Agencia Tributaria zu Erklärungspflicht, Hauptwohnung und der Regionalrechtsoption für Nichtresidenten. Regionale Werte nach den Portalen der Regionen und dem Manual práctico der Agencia Tributaria, geprüft am 6. August 2026.
Die Vermögenssteuer besteuert dein Nettovermögen, also deine Vermögenswerte abzüglich der Schulden, jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, Fahrzeuge, Schmuck und Kunst.
Entscheidend ist dein Status. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt der Vermögenssteuer grundsätzlich auf sein weltweites Nettovermögen. Wer nicht ansässig ist oder das Beckham-Regime nutzt, zahlt dagegen nur auf in Spanien belegenes Vermögen (obligación real). Für Nutzer des Beckham-Regimes ist das ein wichtiger Vorteil, der im Artikel zur Beckham Law näher erklärt wird.
Nicht jedes Vermögen wird besteuert. Zwei Freibeträge sind zentral:
Ein in Spanien ansässiges Ehepaar kann so gemeinsam einen erheblichen Teil seines Vermögens steuerfrei halten, weil jeder Partner die Freibeträge nutzt. Wichtig ist die Bewertung: Immobilien werden mit dem höchsten der maßgeblichen Werte angesetzt, in der Regel dem höheren aus Katasterwert, Kaufpreis oder dem amtlichen Referenzwert. Wer also eine teure Immobilie besitzt, kommt schneller über die Schwelle, als die Freibeträge vermuten lassen.
Zur Bemessungsgrundlage gehört grundsätzlich alles, was einen Wert hat: Immobilien, Bankguthaben, Aktien und Fonds, Anleihen, Beteiligungen, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Boote, Schmuck, Kunst. Davon abgezogen werden Schulden, etwa die Hypothek auf eine Immobilie. Maßgeblich ist also nicht der Brutto-, sondern der Nettowert.
Es gibt aber wichtige Befreiungen, die das steuerpflichtige Vermögen deutlich senken können:
Gerade die Befreiung für Unternehmensbeteiligungen ist mächtig, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wer ein Unternehmen hält, sollte vor dem Umzug prüfen lassen, ob die Beteiligung befreit ist, weil das den Unterschied zwischen hoher und keiner Vermögenssteuer ausmachen kann.
Die staatliche Tarifskala ist progressiv und reicht von 0,2 Prozent bis 3,5 Prozent. Der niedrigste Satz gilt für die erste Vermögensstufe oberhalb des Freibetrags, der Spitzensatz für sehr hohe Vermögen.
Die Sätze wirken niedrig, summieren sich aber, weil sie jedes Jahr erneut auf das Vermögen anfallen. Bei einem Nettovermögen von beispielsweise zwei Millionen Euro über den Freibeträgen bewegt sich die jährliche Belastung je nach Region im mittleren vierstelligen bis fünfstelligen Bereich. Da der Tarif progressiv ist, zahlst du nicht auf das gesamte Vermögen den Spitzensatz, sondern jede Stufe mit ihrem eigenen Satz, ähnlich wie bei der Einkommensteuer.
Hier liegt der wichtigste Punkt. Die Regionen dürfen Freibetrag, Sätze und Bonifikationen selbst gestalten, und sie tun das sehr unterschiedlich:
Katalonien, Valencia und die Balearen haben zusätzlich einen eigenen Steuertarif beschlossen, der jeweils etwas höher ansetzt als der staatliche. Den größten Unterschied macht aber der Freibetrag.
Gerade für Mallorca-Auswanderer ist diese Schwelle relevant: Auf Mallorca und den Balearen fällt unterhalb von drei Millionen Euro Nettovermögen seit 2024 keine Vermögenssteuer an, darüber sehr wohl. Wer also unter dieser Grenze bleibt, zahlt auf den Balearen praktisch wie in Madrid nichts; wer darüber liegt, wird real belastet. Welche Steuern auf der Insel sonst noch anfallen, ordnet der allgemeine Steuer-Leitfaden ein. Da die Regionen ihre Regeln laufend ändern, lohnt vor einem Umzug der Blick auf den aktuellen Stand der Wunschregion.
Der Wohnort entscheidet also nicht nur über den Steuersatz, sondern oft darüber, ob überhaupt gezahlt wird. Wie stark das ausschlägt, zeigen die drei Beispielrechnungen im nächsten Abschnitt. Deine eigene Zahl bekommst du im Vermögenssteuer-Rechner: Nettovermögen und Region eingeben, das Ergebnis weist Freibetrag, Vermögenssteuer und Solidaritätssteuer getrennt aus.
Die folgenden Zahlen stammen aus derselben Berechnungslogik wie der Vermögenssteuer-Rechner. Sie sind Modellfälle, keine realen Fälle: In allen Regionen gelten dieselben Annahmen, damit nur die Region den Unterschied macht. Konfigurationsstand 24. Juli 2026, Version 2026.2.
Ein Paar zieht nach Spanien, das Vermögen ist auf beide Partner verteilt. Gerechnet wird eine Person mit 1,5 Mio. Euro Nettovermögen, davon 300.000 Euro Hauptwohnung.
| Schritt (Canarias (Kanaren)) | Betrag |
|---|---|
| Nettovermögen zum 31. Dezember | 1.500.000 € |
| Befreiung Hauptwohnung | − 300.000 € |
| Freibetrag der Region | − 700.000 € |
| Steuerpflichtig (base liquidable) | 500.000 € |
| Vermögenssteuer nach Tarif | 1.664 € |
| Vermögenssteuer zu zahlen | 1.664 € |
| Solidaritätssteuer zu zahlen | 0 € |
| Gesamt pro Jahr | 1.664 € |
| Effektiv vom Gesamtvermögen | 0,1 % |
So fällt derselbe Fall in den übrigen Regionen aus:
| Region | Freibetrag | Steuerpflichtig | Regionale Entlastung | Vermögenssteuer | Solidaritätssteuer | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) * | 3.000.000 € | 0 € | keine | 0 € | 0 € | 0 € |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) * | 1.000.000 € | 200.000 € | keine | 433 € | 0 € | 433 € |
| Cataluña (Barcelona) * | 500.000 € | 700.000 € | keine | 2.790 € | 0 € | 2.790 € |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
Eine Person mit 5 Mio. Euro Nettovermögen, davon 300.000 Euro Hauptwohnung. Ab dieser Größenordnung greift zusätzlich die Solidaritätssteuer.
| Schritt (Comunidad de Madrid) | Betrag |
|---|---|
| Nettovermögen zum 31. Dezember | 5.000.000 € |
| Befreiung Hauptwohnung | − 300.000 € |
| Freibetrag der Region | − 700.000 € |
| Steuerpflichtig (base liquidable) | 4.000.000 € |
| Vermögenssteuer nach Tarif | 48.446 € |
| Regionale Entlastung | − 48.446 € |
| Vermögenssteuer zu zahlen | 0 € |
| Solidaritätssteuer zu zahlen | 17.000 € |
| Gesamt pro Jahr | 17.000 € |
| Effektiv vom Gesamtvermögen | 0,3 % |
So fällt derselbe Fall in den übrigen Regionen aus:
| Region | Freibetrag | Steuerpflichtig | Regionale Entlastung | Vermögenssteuer | Solidaritätssteuer | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 4.000.000 € | − 48.446 € | 0 € | 17.000 € | 17.000 € |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 4.000.000 € | − 48.446 € | 0 € | 17.000 € | 17.000 € |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) * | 3.000.000 € | 1.700.000 € | keine | 13.242 € | 3.758 € | 17.000 € |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) * | 1.000.000 € | 3.700.000 € | keine | 43.346 € | 0 € | 43.346 € |
| Cataluña (Barcelona) * | 500.000 € | 4.200.000 € | keine | 51.846 € | 0 € | 51.846 € |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | 4.000.000 € | keine | 48.446 € | 0 € | 48.446 € |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | 4.000.000 € | keine | 48.446 € | 0 € | 48.446 € |
Der Wohnsitz bleibt in Deutschland, in Spanien liegt eine Immobilie im Wert von 1,2 Mio. Euro. Nur das spanische Vermögen zählt, die Befreiung für die Hauptwohnung gilt nicht. Deshalb zahlt dieser Nichtresident mit 1,2 Mio. Euro dasselbe wie der Resident im ersten Modellfall mit 1,5 Mio. Euro. Nichtresidenten können die Regeln der Region anwenden, in der ihr wertvollstes spanisches Vermögen liegt; ohne diese Wahl gilt die staatliche Regelung.
| Schritt (Staatliche Regelung) | Betrag |
|---|---|
| Nettovermögen zum 31. Dezember | 1.200.000 € |
| Freibetrag der Region | − 700.000 € |
| Steuerpflichtig (base liquidable) | 500.000 € |
| Vermögenssteuer nach Tarif | 1.664 € |
| Vermögenssteuer zu zahlen | 1.664 € |
| Solidaritätssteuer zu zahlen | 0 € |
| Gesamt pro Jahr | 1.664 € |
| Effektiv vom Gesamtvermögen | 0,1 % |
So fällt derselbe Fall in den übrigen Regionen aus:
| Region | Freibetrag | Steuerpflichtig | Regionale Entlastung | Vermögenssteuer | Solidaritätssteuer | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 500.000 € | − 1.664 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) * | 3.000.000 € | 0 € | keine | 0 € | 0 € | 0 € |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) * | 1.000.000 € | 200.000 € | keine | 433 € | 0 € | 433 € |
| Cataluña (Barcelona) * | 500.000 € | 700.000 € | keine | 2.790 € | 0 € | 2.790 € |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | 500.000 € | keine | 1.664 € | 0 € | 1.664 € |
Gerechnet wird immer pro Person zum Stichtag 31. Dezember, mit dem Nettovermögen nach Abzug von Schulden. Befreiungen für Betriebsvermögen, qualifizierte Unternehmensbeteiligungen und Pensionspläne sind nicht berücksichtigt, ebenso wenig die 60-Prozent-Obergrenze; beide können die tatsächliche Belastung deutlich senken. Die Solidaritätssteuer nutzt in jeder Region den staatlichen Freibetrag von 700.000 Euro.
| Region | Freibetrag | Bonifikation | Rechengrundlage | Geprüft am |
|---|---|---|---|---|
| Comunidad de Madrid | 700.000 € | 100 %, variabel | staatlicher Tarif | 24. Juli 2026 |
| Andalucía (Costa del Sol) | 700.000 € | 100 %, variabel | staatlicher Tarif | 24. Juli 2026 |
| Illes Balears (Mallorca, Ibiza) | 3.000.000 € | keine | staatlicher Tarif als Näherung * | 24. Juli 2026 |
| Comunitat Valenciana (Costa Blanca) | 1.000.000 € | keine | staatlicher Tarif als Näherung * | 24. Juli 2026 |
| Cataluña (Barcelona) | 500.000 € | keine | staatlicher Tarif als Näherung * | 24. Juli 2026 |
| Canarias (Kanaren) | 700.000 € | keine | staatlicher Tarif | 24. Juli 2026 |
| Staatliche Regelung | 700.000 € | keine | staatlicher Tarif | 22. Juni 2026 |
* Diese Regionen haben einen eigenen Steuertarif beschlossen, den unsere Berechnung noch nicht abbildet; gerechnet wird mit dem staatlichen Tarif. Alle derzeit geltenden Regionaltarife beginnen oberhalb der staatlichen 0,2 Prozent, die ausgewiesenen Beträge sind für diese Regionen also eher zu niedrig als zu hoch. Der Freibetrag, der den größten Teil des Unterschieds ausmacht, ist dagegen der jeweils geltende.
Madrid und Andalusien erlassen die Vermögenssteuer nicht mehr unbegrenzt: Solange die Solidaritätssteuer gilt, kürzen beide Regionen ihre Bonifikation genau um deren Betrag. Für dich bleibt die Gesamtsumme gleich, das Geld fließt aber an die Region statt an den Staat. In der Tabelle steht dieser Betrag in der Spalte Solidaritätssteuer.
Die regionalen Werte sind ein geprüfter Recherchestand, aber noch keine externe Fachprüfung. Vor einer Entscheidung über den Wohnort gehört die konkrete Belastung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater gerechnet.
<!-- vermoegen-vergleich:end -->Zusätzlich zur Vermögenssteuer gibt es die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas, ITSGF), in der Presse oft Reichensteuer genannt. Sie greift ab einem Nettovermögen von drei Millionen Euro und ist seit 2024 dauerhaft. Die Sätze sind gestaffelt:
| Nettovermögen | Satz |
|---|---|
| 3 bis 5 Mio. € | 1,7 % |
| 5 bis 10 Mio. € | 2,1 % |
| über 10 Mio. € | 3,5 % |
Auch hier gilt der Freibetrag von 700.000 Euro. Erklärungspflichtig bist du ab drei Millionen Euro Nettovermögen, tatsächlich Steuer zahlst du wegen dieses Freibetrags aber erst ab rund 3,7 Millionen Euro. Entscheidend ist der Anrechnungsmechanismus: Was du bereits in der regionalen Vermögenssteuer gezahlt hast, wird auf die Solidaritätssteuer angerechnet. Dadurch zahlst du nicht doppelt.
Das hat eine Folge, die viele überrascht. In Regionen, die die Vermögenssteuer effektiv erheben, fällt für das bereits dort besteuerte Vermögen kein zusätzlicher ITSGF an, weil die regionale Steuer angerechnet wird. In Regionen mit 100-Prozent-Bonifikation wie Madrid oder Andalusien bliebe sonst gar keine Vermögensabgabe übrig, und genau dort setzt die Solidaritätssteuer an. Beide Regionen haben darauf reagiert und ihre Bonifikation in eine variable Bonifikation umgewandelt: Sie kürzen den Erlass genau um den Betrag, den sonst der Staat abschöpfen würde. Für dich als Steuerzahler bleibt die Summe gleich, das Geld fließt aber an die Region statt an den Staat. Auf den Balearen wiederum liegt der angehobene Freibetrag von drei Millionen Euro genau auf der ITSGF-Schwelle, sodass sich beide Steuern dort weitgehend überschneiden. Das Formular für die Solidaritätssteuer ist das Modelo 718 (amtliches Steuerformular).
Die Vermögenssteuererklärung läuft über das Modelo 714, in derselben Kampagne wie die Einkommensteuer, also für 2025 vom 8. April bis 30. Juni 2026.
Eine wichtige Falle: Die Erklärungspflicht entsteht nicht erst, wenn du Steuer zahlst. Wer in Spanien ein Bruttovermögen von mehr als zwei Millionen Euro hält, muss das Modelo 714 abgeben, auch wenn nach Abzug der Freibeträge keine Steuer anfällt. Wer also in Madrid wohnt und wegen der Bonifikation nichts zahlt, kann trotzdem erklärungspflichtig sein. Die Solidaritätssteuer wird gegebenenfalls zusätzlich über das Modelo 718 erklärt.
Es gibt einen wichtigen Deckel, der vielen unbekannt ist: die gemeinsame Obergrenze von Einkommen- und Vermögenssteuer. Für Residenten dürfen die Vermögenssteuer und die Einkommensteuer zusammen einen bestimmten Anteil, in der Regel 60 Prozent, der Einkommensbemessungsgrundlage nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, wird die Vermögenssteuer gekürzt, allerdings höchstens um einen festgelegten Anteil. Wer also ein hohes Vermögen, aber ein vergleichsweise niedriges Einkommen hat, kann von dieser Begrenzung profitieren.
Daneben gibt es legale Stellschrauben, die im Rahmen bleiben müssen: die Aufteilung des Vermögens zwischen Ehepartnern, damit beide ihre Freibeträge nutzen, die korrekte Berücksichtigung von Schulden, die Prüfung der Befreiung für Unternehmensbeteiligungen und, wo möglich, die Wahl der Region. Von künstlichen Gestaltungen ist abzuraten, weil die Finanzverwaltung Scheinkonstruktionen erkennt. Eine saubere, dokumentierte Struktur ist mehr wert als ein riskantes Modell.
Als spanischer Resident zählt dein weltweites Vermögen für die Vermögenssteuer, nicht nur das in Spanien. Deutsche Immobilien, Depots und Beteiligungen gehören also grundsätzlich in die Bewertung. Davon zu unterscheiden ist die reine Meldepflicht für Auslandsvermögen über das Modelo 720, das kein Geld kostet, sondern nur informiert. Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander, und wer ausländisches Vermögen hält, sollte das Modelo 720 prüfen.
Bei der Bewertung von Auslandsvermögen gelten dieselben Grundsätze wie für inländisches: maßgeblich ist der Wert zum 31. Dezember. Wer zusätzlich spanische Immobilien besitzt, sollte auch die laufenden Steuern für Immobilienbesitzer im Blick haben, die der eigene Artikel dazu behandelt.
Ein Punkt sorgt oft für Verwirrung: Deutschland erhebt seit Jahren keine Vermögenssteuer mehr. Wer von Deutschland nach Spanien zieht, kennt diese jährliche Abgabe auf den Vermögensbestand daher nicht und unterschätzt sie leicht. Genau deshalb ist sie eine der größten Überraschungen für vermögende Auswanderer. Eine Anrechnung wie bei der Einkommensteuer gibt es hier nicht, weil es in Deutschland keine vergleichbare Steuer gibt, die angerechnet werden könnte. Das deutsche Vermögen wird also für Residenten voll in die spanische Bemessung einbezogen, auch wenn es in Deutschland steuerfrei ruht.
Die Vermögenssteuer ist einer der Bereiche, in denen sich Beratung schnell rechnet. Sinnvoll ist sie besonders, wenn dein Vermögen über den Freibeträgen liegt, wenn du zwischen Regionen wählen kannst, wenn die Drei-Millionen-Grenze der Solidaritätssteuer in Reichweite ist oder wenn die Bewertung von Immobilien und Beteiligungen unklar ist.
Besonders im ersten Jahr nach dem Umzug lohnt der frühe Blick. Wer erst bei der Steuererklärung merkt, dass sein weltweites Vermögen erfasst wird und die Erklärungspflicht ab zwei Millionen greift, hat dann wenig Spielraum mehr. Sinnvoller ist es, die Vermögensaufstellung, mögliche Befreiungen und die Regionenwahl vor dem Umzug zu klären, solange sich die Struktur noch anpassen lässt.
Gerade die Bewertung und die Frage, welche Region für deine Situation günstig ist, entscheiden über Tausende Euro pro Jahr. Einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien, der dein Vermögen bewertet und die regionale Belastung durchrechnet, findest du über unser Verzeichnis.
Ab einem Nettovermögen über dem Freibetrag von 700.000 Euro, zuzüglich 300.000 Euro für die Hauptwohnung. Je nach Region kann der Freibetrag abweichen, zum Beispiel 500.000 Euro in Katalonien.
Die staatliche Skala reicht von 0,2 bis 3,5 Prozent und ist progressiv. Der tatsächliche Betrag hängt von deiner Region und der Bewertung deines Vermögens ab.
Für Residenten der Balearen beträgt der regionale Freibetrag seit 2024 drei Millionen Euro. Nichtresidenten starten bei der staatlichen Regel von 700.000 Euro, können aber die vollständige balearische Vermögenssteuer-Norm wählen, wenn dort der größte Wert ihres spanischen Vermögens liegt. Die Hauptwohnungsbefreiung gilt für Nichtresidenten nicht.
Bei gleichem Vermögen unterscheidet sich die Belastung erheblich. Eine Person mit 1,5 Millionen Euro Nettovermögen zahlt in Madrid, Andalusien und auf den Balearen nichts, in Valencia einen dreistelligen, auf den Kanaren einen niedrigen und in Katalonien einen mittleren vierstelligen Betrag pro Jahr. Oberhalb von 3,7 Millionen Euro gleicht die Solidaritätssteuer die regionalen Vorteile weitgehend wieder aus.
Eine zusätzliche staatliche Steuer (ITSGF) ab drei Millionen Euro Nettovermögen mit Sätzen von 1,7 bis 3,5 Prozent. Die in der Vermögenssteuer gezahlte Steuer wird angerechnet, sodass keine Doppelbelastung entsteht.
Ja. Wer in Spanien ein Vermögen von mehr als zwei Millionen Euro hält, muss das Modelo 714 abgeben, auch wenn nach den Freibeträgen keine Steuer anfällt.
Ja, aber nur auf in Spanien belegenes Vermögen. Residenten zahlen dagegen grundsätzlich auf ihr weltweites Vermögen. Auch Beckham-Nutzer zahlen nur auf spanisches Vermögen.
Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Freibeträge, Sätze und Bonifikationen der Vermögenssteuer unterscheiden sich je Region und ändern sich jährlich. Auch die Bewertung von Vermögen ist einzelfallabhängig. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Prüfe deine konkrete Belastung gegen die offiziellen Quellen oder lass dich beraten.