Vermögenssteuer Spanien 2026: Wer zahlt wie viel?

Vermögenssteuer in Spanien: Freibetrag 700.000 €, Sätze 0,2–3,5 %, starke regionale Unterschiede (Balearen erst ab 3 Mio.), Solidaritätssteuer und Modelo 714.

Written by Spanienberater Redaktion

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Vermögenssteuer Spanien 2026: Wer zahlt wie viel?

In Spanien zahlst du Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf dein Nettovermögen oberhalb des Freibetrags von 700.000 Euro, plus 300.000 Euro für die Hauptwohnung. Die Sätze liegen zwischen 0,2 und 3,5 Prozent. Wie viel du zahlst, hängt stark von deiner Region ab.

Die Vermögenssteuer ist eine der am stärksten regional geprägten Steuern Spaniens. Manche Regionen erlassen sie faktisch ganz, andere erheben sie. Für vermögende Auswanderer und Immobilienbesitzer lohnt sich deshalb der genaue Blick, gerade weil es diese Steuer in Deutschland nicht gibt und sie leicht übersehen wird. Dieser Artikel erklärt Freibeträge, Sätze, die zusätzliche Solidaritätssteuer und die regionalen Unterschiede.

Inhalt

Was ist die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)?

Die Vermögenssteuer besteuert dein Nettovermögen, also deine Vermögenswerte abzüglich der Schulden, jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, Fahrzeuge, Schmuck und Kunst.

Entscheidend ist dein Status. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt der Vermögenssteuer grundsätzlich auf sein weltweites Nettovermögen. Wer nicht ansässig ist oder das Beckham-Regime nutzt, zahlt dagegen nur auf in Spanien belegenes Vermögen (obligación real). Für Nutzer des Beckham-Regimes ist das ein wichtiger Vorteil, der im Artikel zur Beckham Law näher erklärt wird.

Ab welchem Vermögen zahlst du? Die Freibeträge

Nicht jedes Vermögen wird besteuert. Zwei Freibeträge sind zentral:

  • Allgemeiner Freibetrag (mínimo exento): 700.000 Euro pro Person. Erst das Nettovermögen darüber wird besteuert.
  • Hauptwohnsitz (vivienda habitual): zusätzlich bis 300.000 Euro steuerfrei.

Ein in Spanien ansässiges Ehepaar kann so gemeinsam einen erheblichen Teil seines Vermögens steuerfrei halten, weil jeder Partner die Freibeträge nutzt. Wichtig ist die Bewertung: Immobilien werden mit dem höchsten der maßgeblichen Werte angesetzt, in der Regel dem höheren aus Katasterwert, Kaufpreis oder dem amtlichen Referenzwert. Wer also eine teure Immobilie besitzt, kommt schneller über die Schwelle, als die Freibeträge vermuten lassen.

Was zählt zum Vermögen, was ist befreit?

Zur Bemessungsgrundlage gehört grundsätzlich alles, was einen Wert hat: Immobilien, Bankguthaben, Aktien und Fonds, Anleihen, Beteiligungen, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Boote, Schmuck, Kunst. Davon abgezogen werden Schulden, etwa die Hypothek auf eine Immobilie. Maßgeblich ist also nicht der Brutto-, sondern der Nettowert.

Es gibt aber wichtige Befreiungen, die das steuerpflichtige Vermögen deutlich senken können:

  • die Hauptwohnung bis 300.000 Euro, wie bereits erwähnt,
  • unter Bedingungen das Betriebsvermögen und qualifizierte Unternehmensbeteiligungen (empresa familiar), wenn die Tätigkeit die Haupteinkommensquelle ist und bestimmte Beteiligungs- und Funktionsvoraussetzungen erfüllt sind,
  • bestimmte Altersvorsorgerechte wie Ansprüche aus anerkannten Pensionsplänen,
  • der übliche Hausrat (mit Ausnahmen für besonders Wertvolles).

Gerade die Befreiung für Unternehmensbeteiligungen ist mächtig, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wer ein Unternehmen hält, sollte vor dem Umzug prüfen lassen, ob die Beteiligung befreit ist, weil das den Unterschied zwischen hoher und keiner Vermögenssteuer ausmachen kann.

Wie hoch ist die Steuer? Die Sätze

Die staatliche Tarifskala ist progressiv und reicht von 0,2 Prozent bis 3,5 Prozent. Der niedrigste Satz gilt für die erste Vermögensstufe oberhalb des Freibetrags, der Spitzensatz für sehr hohe Vermögen.

Die Sätze wirken niedrig, summieren sich aber, weil sie jedes Jahr erneut auf das Vermögen anfallen. Bei einem Nettovermögen von beispielsweise zwei Millionen Euro über den Freibeträgen bewegt sich die jährliche Belastung je nach Region im mittleren vierstelligen bis fünfstelligen Bereich. Da der Tarif progressiv ist, zahlst du nicht auf das gesamte Vermögen den Spitzensatz, sondern jede Stufe mit ihrem eigenen Satz, ähnlich wie bei der Einkommensteuer.

Riesige regionale Unterschiede

Hier liegt der wichtigste Punkt. Die Regionen dürfen Freibetrag, Sätze und Bonifikationen selbst gestalten, und sie tun das sehr unterschiedlich:

  • Madrid: wendet faktisch eine Bonifikation von 100 Prozent an. Wer dort ansässig ist, gibt unter Umständen eine Erklärung ab, zahlt aber im Ergebnis nichts.
  • Katalonien: setzt den Freibetrag niedriger an, zum Beispiel bei 500.000 Euro, und besteuert vergleichsweise früh.
  • Balearen: haben den allgemeinen Freibetrag (mínimo exento) mit Wirkung ab 2024 von 700.000 Euro auf 3.000.000 Euro angehoben (Ley 12/2023). Erst Nettovermögen oberhalb dieser drei Millionen wird auf den Balearen tatsächlich mit Vermögenssteuer belastet.

Gerade für Mallorca-Auswanderer ist diese Schwelle relevant: Auf Mallorca und den Balearen fällt unterhalb von drei Millionen Euro Nettovermögen seit 2024 keine Vermögenssteuer an, darüber sehr wohl. Wer also unter dieser Grenze bleibt, zahlt auf den Balearen praktisch wie in Madrid nichts; wer darüber liegt, wird real belastet. Welche Steuern auf der Insel sonst noch anfallen, ordnet der allgemeine Steuer-Leitfaden ein. Da die Regionen ihre Regeln laufend ändern, lohnt vor einem Umzug der Blick auf den aktuellen Stand der Wunschregion.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Spannweite. Eine Person mit einem steuerpflichtigen Nettovermögen von 1,5 Millionen Euro liegt auf den Balearen unter dem dortigen Freibetrag von drei Millionen und zahlt deshalb keine Vermögenssteuer; in Katalonien mit seinem niedrigen Freibetrag würde dieselbe Person dagegen eine vier- bis fünfstellige Jahressumme zahlen. In Madrid bleibt sie wegen der 100-Prozent-Bonifikation ebenfalls steuerfrei. Der Wohnort entscheidet also nicht nur über den Steuersatz, sondern teils darüber, ob überhaupt gezahlt wird.

Die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF)

Zusätzlich zur Vermögenssteuer gibt es die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas, ITSGF), in der Presse oft Reichensteuer genannt. Sie greift ab einem Nettovermögen von drei Millionen Euro und ist seit 2024 dauerhaft. Die Sätze sind gestaffelt:

NettovermögenSatz
3 bis 5 Mio. €1,7 %
5 bis 10 Mio. €2,1 %
über 10 Mio. €3,5 %

Auch hier gilt der Freibetrag von 700.000 Euro. Entscheidend ist der Anrechnungsmechanismus: Was du bereits in der regionalen Vermögenssteuer gezahlt hast, wird auf die Solidaritätssteuer angerechnet. Dadurch zahlst du nicht doppelt.

Das hat eine Folge, die viele überrascht. In Regionen, die die Vermögenssteuer effektiv erheben, fällt für das bereits dort besteuerte Vermögen kein zusätzlicher ITSGF an, weil die regionale Steuer angerechnet wird. In Regionen mit 100-Prozent-Bonifikation wie Madrid greift dagegen die Solidaritätssteuer, weil dort sonst gar keine Vermögensabgabe gezahlt würde. Der Staat holt sich über den ITSGF also genau das zurück, was die Region erlassen hat. Auf den Balearen wiederum liegt der angehobene Freibetrag von drei Millionen Euro genau auf der ITSGF-Schwelle, sodass sich beide Steuern dort weitgehend überschneiden. Das Formular für die Solidaritätssteuer ist das Modelo 718 (amtliches Steuerformular).

Erklärungspflicht und Formulare

Die Vermögenssteuererklärung läuft über das Modelo 714, in derselben Kampagne wie die Einkommensteuer, also für 2025 vom 8. April bis 30. Juni 2026.

Eine wichtige Falle: Die Erklärungspflicht entsteht nicht erst, wenn du Steuer zahlst. Wer in Spanien ein Bruttovermögen von mehr als zwei Millionen Euro hält, muss das Modelo 714 abgeben, auch wenn nach Abzug der Freibeträge keine Steuer anfällt. Wer also in Madrid wohnt und wegen der Bonifikation nichts zahlt, kann trotzdem erklärungspflichtig sein. Die Solidaritätssteuer wird gegebenenfalls zusätzlich über das Modelo 718 erklärt.

Lässt sich die Belastung begrenzen?

Es gibt einen wichtigen Deckel, der vielen unbekannt ist: die gemeinsame Obergrenze von Einkommen- und Vermögenssteuer. Für Residenten dürfen die Vermögenssteuer und die Einkommensteuer zusammen einen bestimmten Anteil, in der Regel 60 Prozent, der Einkommensbemessungsgrundlage nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, wird die Vermögenssteuer gekürzt, allerdings höchstens um einen festgelegten Anteil. Wer also ein hohes Vermögen, aber ein vergleichsweise niedriges Einkommen hat, kann von dieser Begrenzung profitieren.

Daneben gibt es legale Stellschrauben, die im Rahmen bleiben müssen: die Aufteilung des Vermögens zwischen Ehepartnern, damit beide ihre Freibeträge nutzen, die korrekte Berücksichtigung von Schulden, die Prüfung der Befreiung für Unternehmensbeteiligungen und, wo möglich, die Wahl der Region. Von künstlichen Gestaltungen ist abzuraten, weil die Finanzverwaltung Scheinkonstruktionen erkennt. Eine saubere, dokumentierte Struktur ist mehr wert als ein riskantes Modell.

Vermögen im Ausland und Meldepflichten

Als spanischer Resident zählt dein weltweites Vermögen für die Vermögenssteuer, nicht nur das in Spanien. Deutsche Immobilien, Depots und Beteiligungen gehören also grundsätzlich in die Bewertung. Davon zu unterscheiden ist die reine Meldepflicht für Auslandsvermögen über das Modelo 720, das kein Geld kostet, sondern nur informiert. Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander, und wer ausländisches Vermögen hält, sollte das Modelo 720 prüfen.

Bei der Bewertung von Auslandsvermögen gelten dieselben Grundsätze wie für inländisches: maßgeblich ist der Wert zum 31. Dezember. Wer zusätzlich spanische Immobilien besitzt, sollte auch die laufenden Steuern für Immobilienbesitzer im Blick haben, die der eigene Artikel dazu behandelt.

Ein Punkt sorgt oft für Verwirrung: Deutschland erhebt seit Jahren keine Vermögenssteuer mehr. Wer von Deutschland nach Spanien zieht, kennt diese jährliche Abgabe auf den Vermögensbestand daher nicht und unterschätzt sie leicht. Genau deshalb ist sie eine der größten Überraschungen für vermögende Auswanderer. Eine Anrechnung wie bei der Einkommensteuer gibt es hier nicht, weil es in Deutschland keine vergleichbare Steuer gibt, die angerechnet werden könnte. Das deutsche Vermögen wird also für Residenten voll in die spanische Bemessung einbezogen, auch wenn es in Deutschland steuerfrei ruht.

Wann du Beratung brauchst

Die Vermögenssteuer ist einer der Bereiche, in denen sich Beratung schnell rechnet. Sinnvoll ist sie besonders, wenn dein Vermögen über den Freibeträgen liegt, wenn du zwischen Regionen wählen kannst, wenn die Drei-Millionen-Grenze der Solidaritätssteuer in Reichweite ist oder wenn die Bewertung von Immobilien und Beteiligungen unklar ist.

Besonders im ersten Jahr nach dem Umzug lohnt der frühe Blick. Wer erst bei der Steuererklärung merkt, dass sein weltweites Vermögen erfasst wird und die Erklärungspflicht ab zwei Millionen greift, hat dann wenig Spielraum mehr. Sinnvoller ist es, die Vermögensaufstellung, mögliche Befreiungen und die Regionenwahl vor dem Umzug zu klären, solange sich die Struktur noch anpassen lässt.

Gerade die Bewertung und die Frage, welche Region für deine Situation günstig ist, entscheiden über Tausende Euro pro Jahr. Einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien, der dein Vermögen bewertet und die regionale Belastung durchrechnet, findest du über unser Verzeichnis.

FAQ

Ab welchem Vermögen zahle ich in Spanien Vermögenssteuer?

Ab einem Nettovermögen über dem Freibetrag von 700.000 Euro, zuzüglich 300.000 Euro für die Hauptwohnung. Je nach Region kann der Freibetrag abweichen, zum Beispiel 500.000 Euro in Katalonien.

Wie hoch ist die Vermögenssteuer in Spanien?

Die staatliche Skala reicht von 0,2 bis 3,5 Prozent und ist progressiv. Der tatsächliche Betrag hängt von deiner Region und der Bewertung deines Vermögens ab.

Zahlt man auf Mallorca Vermögenssteuer?

Erst ab einem hohen Vermögen. Die Balearen haben den Freibetrag ab 2024 von 700.000 auf 3.000.000 Euro angehoben (Ley 12/2023). Unterhalb von drei Millionen Euro Nettovermögen fällt auf Mallorca keine Vermögenssteuer an, oberhalb davon wird sie tatsächlich erhoben.

Was ist die Solidaritätssteuer auf große Vermögen?

Eine zusätzliche staatliche Steuer (ITSGF) ab drei Millionen Euro Nettovermögen mit Sätzen von 1,7 bis 3,5 Prozent. Die in der Vermögenssteuer gezahlte Steuer wird angerechnet, sodass keine Doppelbelastung entsteht.

Muss ich eine Vermögenssteuererklärung abgeben, auch wenn ich nichts zahle?

Ja. Wer in Spanien ein Vermögen von mehr als zwei Millionen Euro hält, muss das Modelo 714 abgeben, auch wenn nach den Freibeträgen keine Steuer anfällt.

Gilt die Vermögenssteuer auch für Nicht-Residenten?

Ja, aber nur auf in Spanien belegenes Vermögen. Residenten zahlen dagegen grundsätzlich auf ihr weltweites Vermögen. Auch Beckham-Nutzer zahlen nur auf spanisches Vermögen.

Quellen


Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026

Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Freibeträge, Sätze und Bonifikationen der Vermögenssteuer unterscheiden sich je Region und ändern sich jährlich. Auch die Bewertung von Vermögen ist einzelfallabhängig. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Prüfe deine konkrete Belastung gegen die offiziellen Quellen oder lass dich beraten.

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