Erbrecht & Erbschaft in Spanien: Leitfaden 2026

Erbrecht Spanien für Deutsche: EU-Erbrechtsverordnung, spanisches Testament, Ablauf der Erbschaft, Fristen, NIE und die Abgrenzung zur Erbschaftssteuer.

Written by Spanienberater Redaktion

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Erbrecht & Erbschaft in Spanien: Leitfaden 2026

Beim deutsch-spanischen Erbfall richtet sich das anwendbare Erbrecht seit dem 17.08.2015 nach der EU-Erbrechtsverordnung. Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (residencia habitual) des Erblassers. Wer in Spanien lebt, vererbt also nach spanischem Recht, sofern er nicht per Testament sein deutsches Heimatrecht gewählt hat.

Dieser Leitfaden gibt dir den Überblick und führt von hier in die Detailthemen. Er klärt, welches Recht gilt, wie du mit einem spanischen Testament vorsorgst, wie die Nachlassabwicklung Schritt für Schritt abläuft, welche Fristen drohen und wann du annehmen oder ausschlagen solltest. Erbrecht und Erbschaftssteuer sind ein YMYL-Thema mit weitreichenden Folgen. Die genannten Eckwerte beziehen sich auf den Stand 2026.

Inhalt

Welches Recht gilt beim deutsch-spanischen Erbfall

Die Grundlage ist die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO, Verordnung (EU) Nr. 650/2012), die seit dem 17.08.2015 in fast allen EU-Staaten gilt. Sie bestimmt nicht, wer wie viel erbt, sondern welches nationale Erbrecht überhaupt anzuwenden ist. Die Grundregel steht in Art. 21: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt (residencia habitual) hatte. Ein Deutscher, der dauerhaft an der Costa Blanca lebt, vererbt damit grundsätzlich nach spanischem Erbrecht, nicht nach deutschem.

Das hat Folgen, die viele unterschätzen. Das spanische Erbrecht im Código Civil kennt mit der Pflichtteilsregelung (legítima) eine andere Aufteilung als das deutsche Recht und behandelt Ehegatten und Kinder anders. So sind in Spanien die Abkömmlinge in einem festen Anteil zwingend bedacht, während dem überlebenden Ehepartner oft nur ein Nießbrauch zusteht. Wer das nicht will, kann nach Art. 22 EuErbVO per Testament ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen, also deutsches Erbrecht. Ohne diese Rechtswahlklausel greift automatisch das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist kein rein formaler Begriff. Er richtet sich nicht allein nach der Meldeadresse, sondern nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt: wo jemand wohnt, soziale und familiäre Bindungen pflegt und den Schwerpunkt seines Lebens hat. Bei Rentnern, die einen Teil des Jahres in Deutschland und einen Teil in Spanien verbringen, kann die Einordnung im Einzelfall strittig sein und über das anwendbare Recht entscheiden. Welches Recht in deinem Fall gilt, wie der gewöhnliche Aufenthalt bestimmt wird und wie die Rechtswahl genau funktioniert, behandelt der Detailartikel zur EU-Erbrechtsverordnung.

Vorsorge: das spanische Testament mit Rechtswahl

Wer eine Immobilie in Spanien besitzt, sollte ein spanisches Testament (testamento) in Betracht ziehen. Es wird vor einem spanischen Notar errichtet und im zentralen Testamentsregister (Registro General de Actos de Última Voluntad) hinterlegt, was die spätere Abwicklung erheblich beschleunigt. Ein in Spanien vorliegendes Testament erspart den Erben die aufwendige Beschaffung, Übersetzung und Anerkennung eines deutschen Testaments im spanischen Verfahren.

Der entscheidende Inhalt ist für viele Deutsche die Rechtswahlklausel nach Art. 22 EuErbVO. Damit legst du fest, ob dein Nachlass nach deutschem oder spanischem Recht abgewickelt wird, und vermeidest böse Überraschungen bei Pflichtteilen und der Stellung des Ehepartners. Ohne diese Klausel kann es passieren, dass nach spanischem Recht die Kinder zwingend einen Anteil erhalten und der überlebende Ehepartner schlechter steht als nach deutschem Recht gewollt.

Ein deutsches und ein spanisches Testament können nebeneinander bestehen, müssen aber sauber aufeinander abgestimmt sein, damit das eine das andere nicht versehentlich widerruft. Üblich ist, das spanische Testament auf das in Spanien belegene Vermögen zu beschränken und es ausdrücklich so zu formulieren, dass es das deutsche nicht aufhebt. Ohne diese Abstimmung entstehen Lücken oder Widersprüche, die im Erbfall teuer werden. Wie du ein spanisches Testament errichtest, was hineingehört und wie du es mit einem deutschen Testament koordinierst, erklärt der Detailartikel zum spanischen Testament für Immobilienbesitzer.

Im Erbfall: die Nachlassabwicklung Schritt für Schritt

Ist der Erbfall eingetreten, läuft die Abwicklung (sucesión) in Spanien in einer festen Reihenfolge ab. Erst danach kannst du über das Erbe verfügen oder eine geerbte Immobilie verkaufen. Die wesentlichen Schritte:

  1. Sterbeurkunde (certificado de defunción) beschaffen und gegebenenfalls international (mehrsprachig) ausstellen lassen.
  2. Erbnachweis klären: Testamentsregister-Auszug (certificado de últimas voluntades) anfordern, vorhandenes Testament oder bei fehlendem Testament den Erbschein (declaración de herederos) besorgen.
  3. NIE (Ausländer-Identifikationsnummer) für jeden Erben beantragen, ohne die kein Schritt vor dem Notar oder Finanzamt möglich ist.
  4. Annahme der Erbschaft (aceptación de herencia) und Aufteilung vor dem spanischen Notar in einer öffentlichen Urkunde (escritura de aceptación y adjudicación de herencia).
  5. Erbschaftssteuer erklären über das Modelo 650 und innerhalb der Frist zahlen.
  6. Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad), damit der Erbe als neuer Eigentümer der Immobilie geführt wird.

Jeder dieser Schritte hat eigene Dokumente, Beteiligte und Stolperfallen. Besonders die Reihenfolge ist wichtig: Ohne NIE kein Notartermin, ohne Annahmeurkunde keine Steuererklärung, ohne gezahlte Steuer keine Grundbucheintragung. Deutsche Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden müssen häufig mit Apostille versehen und beglaubigt übersetzt werden, was zusätzlich Zeit kostet. Den vollständigen Ablauf am Beispiel einer geerbten Immobilie, samt benötigter Unterlagen und Reihenfolge, beschreibt der Detailartikel zur geerbten spanischen Immobilie.

Fristen: die 6-Monats-Frist und ihre Verlängerung

Die wichtigste Frist im spanischen Erbfall ist steuerlich getrieben: Die Erbschaftssteuer über das Modelo 650 ist grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten ab dem Todestag zu erklären und zu zahlen. Diese Frist läuft auch dann, wenn die Erben noch mit der Beschaffung von Dokumenten beschäftigt sind, und wird in der Praxis oft unterschätzt.

Innerhalb der ersten 5 Monate lässt sich eine Verlängerung (prórroga) um weitere 6 Monate beantragen, sodass insgesamt bis zu 12 Monate zur Verfügung stehen. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn nach Ablauf der 5 Monate ist die Verlängerung nicht mehr möglich. Achtung: Auf den verlängerten Zeitraum können Verzugszinsen anfallen, und wer die Frist ganz versäumt, riskiert Zuschläge und Säumnisstrafen, die mit der Dauer der Verspätung steigen. Da die Regelungen zur Erbschaftssteuer regional ausgestaltet sind, können einzelne autonome Regionen bei Form und Verfahren abweichen. Welche Fristen genau gelten, wie und wann du die prórroga beantragst und was bei Versäumnis droht, behandelt der Detailartikel zu den Fristen im spanischen Erbfall.

Annehmen oder ausschlagen und die Haftung für Schulden

Eine Erbschaft in Spanien fällt dir nicht automatisch zu, du musst sie aktiv annehmen (aceptación de herencia) oder ausschlagen (renuncia a la herencia). Das ist mehr als eine Formalie, denn mit der vorbehaltlosen Annahme haftest du grundsätzlich auch für die Schulden des Nachlasses, unter Umständen sogar mit deinem eigenen Vermögen. Bei überschuldeten oder unklaren Nachlässen ist das ein erhebliches Risiko.

Das spanische Recht kennt deshalb die Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (aceptación a beneficio de inventario), bei der die Haftung auf den Wert des Nachlasses begrenzt bleibt. Wer ausschlägt, gibt das Erbe vollständig auf, auch eventuelle Vermögenswerte. Diese Entscheidung sollte vor jeder Annahmehandlung getroffen werden, weil sie sich danach kaum noch rückgängig machen lässt. Wann sich Annahme, Inventarvorbehalt oder Ausschlagung lohnen und wie du dabei vorgehst, erklärt der Detailartikel zum Ausschlagen einer Erbschaft in Spanien.

NIE für Erben und erste Schritte

Ohne die Ausländer-Identifikationsnummer (NIE, Número de Identidad de Extranjero) läuft in einem spanischen Erbfall nichts. Jeder ausländische Erbe braucht eine eigene NIE, um die Annahmeurkunde beim Notar zu unterschreiben, die Erbschaftssteuer zu zahlen und eine Immobilie ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die Beantragung ist über das spanische Konsulat in Deutschland oder direkt in Spanien möglich und sollte früh angestoßen werden, weil sie Zeit kostet.

Neben der NIE gehören zu den ersten Schritten nach dem Erbfall die Beschaffung der mehrsprachigen Sterbeurkunde, die Abfrage des Testamentsregisters und oft die Erteilung einer Vollmacht (poder) an einen Anwalt vor Ort, damit nicht jeder Erbe persönlich nach Spanien reisen muss. Welche Unterlagen du für die NIE brauchst, wo du sie beantragst und welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, behandelt der Detailartikel zur NIE für Erben und den ersten Schritten.

Kosten der Erbschaftsabwicklung

Die Abwicklung eines spanischen Erbfalls verursacht mehrere Kostenblöcke, die getrennt von der Erbschaftssteuer zu sehen sind. Dazu gehören das Honorar des Anwalts (abogado), die Notargebühren für die Annahmeurkunde, die Gebühr für die Grundbucheintragung sowie Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Apostillen deutscher Dokumente. Je nach Nachlasswert und Komplexität summiert sich das spürbar.

Gerade bei einem grenzüberschreitenden Erbfall mit Dokumenten aus zwei Ländern lohnt es sich, früh einen deutschsprachigen Rechtsanwalt in Spanien einzubinden, der die Abwicklung koordiniert und Fristen im Blick behält. Der Anwalt kann auf Basis einer Vollmacht (poder) viele Schritte übernehmen, sodass die Erben nicht für jeden Termin persönlich anreisen müssen. Das spart in der Praxis oft mehr, als das Honorar kostet, weil Fehler und Fristversäumnisse vermieden werden. Wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen, womit du grob rechnen musst und wo sich sparen lässt, ordnet der Detailartikel zu den Kosten der Erbschaftsabwicklung ein.

Erbrecht ist nicht Erbschaftssteuer

Diese Unterscheidung ist die wichtigste auf der ganzen Seite. Die EU-Erbrechtsverordnung regelt ausschließlich das Erbrecht, also wer Erbe wird und nach welchem nationalen Recht der Nachlass verteilt wird. Sie regelt ausdrücklich nicht die Steuer. Steuerfragen sind vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen und bleiben rein national und territorial. Die spanische Erbschaft- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) bei der Agencia Tributaria folgt also völlig eigenen Regeln, unabhängig davon, welches Erbrecht anwendbar ist.

Praktisch heißt das: Selbst wenn per Rechtswahl deutsches Erbrecht gilt, kann auf spanisches Vermögen spanische Erbschaftssteuer anfallen. Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien, eine deutsche Anrechnung der spanischen Steuer ist aber über das nationale deutsche Recht möglich. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt stark von der Region und vom Verwandtschaftsgrad ab. Die steuerliche Seite behandelt der Steuer-Pillar, der Hub-Artikel zur Erbschaft- und Schenkungssteuer und im Detail der Regionen-Vergleich der Erbschaftssteuer. Wer zu Lebzeiten gestalten will, findet das im Artikel zur Schenkung statt Erbschaft. Ein Online-Rechner zur Erbschaftssteuer ist in Vorbereitung.

Themenübersicht und passende Detailartikel

Die folgende Übersicht zeigt, welches Thema wann relevant wird und wo der passende Detailartikel steht. Wer ganz am Anfang steht, beginnt mit dem Anliegen-Hub Erbschaft.

ThemaWann relevantDetailartikel
Anwendbares Recht (EuErbVO, Art. 21/22)Vorsorge und ErbfallEU-Erbrechtsverordnung
Spanisches Testament mit RechtswahlVorsorge zu LebzeitenTestament für Immobilienbesitzer
Ablauf der NachlassabwicklungNach dem ErbfallGeerbte Immobilie: Ablauf
Fristen (6 Monate + prórroga)Direkt nach dem ErbfallFristen im Erbfall
Annehmen oder ausschlagenVor der AnnahmeErbschaft ausschlagen
NIE und erste SchritteUnmittelbar nach dem ErbfallNIE für Erben
Kosten der AbwicklungBei der PlanungKosten der Erbschaftsabwicklung
Erbschaftssteuer (ISD)Innerhalb der 6-Monats-FristRegionen-Vergleich

FAQ

Welches Erbrecht gilt für mich als Deutscher in Spanien?

Seit dem 17.08.2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Maßgeblich ist nach Art. 21 grundsätzlich das Recht deines letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Wer dauerhaft in Spanien lebt, vererbt nach spanischem Recht, sofern er nicht per Testament nach Art. 22 sein deutsches Heimatrecht gewählt hat.

Brauche ich ein spanisches Testament?

Wer Vermögen oder eine Immobilie in Spanien hat, sollte ein spanisches Testament mit Rechtswahlklausel ernsthaft prüfen. Es beschleunigt die Abwicklung und vermeidet Überraschungen bei Pflichtteil und Ehegattenstellung. Pflicht ist es nicht, aber in der Praxis ein großer Vorteil.

Ich habe in Spanien geerbt, was mache ich zuerst?

Beschaffe die Sterbeurkunde, kläre den Erbnachweis über das Testamentsregister und beantrage frühzeitig eine NIE für jeden Erben. Danach folgen die Annahme der Erbschaft beim Notar, die Erbschaftssteuer über das Modelo 650 und die Grundbucheintragung.

Regelt die EU-Erbrechtsverordnung auch die Steuer?

Nein. Die EuErbVO regelt nur das Erbrecht, nicht die Steuer. Die Erbschaftssteuer bleibt national und territorial. Auf spanisches Vermögen kann spanische Erbschaftssteuer anfallen, auch wenn per Rechtswahl deutsches Erbrecht gilt.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft in Spanien abzuwickeln?

Die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten ab dem Todestag über das Modelo 650 zu erklären und zu zahlen. Innerhalb der ersten 5 Monate lässt sich eine Verlängerung (prórroga) um weitere 6 Monate beantragen.

Muss ich für die Schulden des Erblassers haften?

Bei vorbehaltloser Annahme haftest du grundsätzlich auch für die Nachlassschulden, unter Umständen mit eigenem Vermögen. Die Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung (a beneficio de inventario) begrenzt die Haftung auf den Nachlasswert. Bei Überschuldung kommt die Ausschlagung in Betracht.

Quellen


Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026

Keine Rechts- oder Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick zum deutsch-spanischen Erbfall. Das anwendbare Erbrecht, Pflichtteilsregeln, Fristen und die Erbschaftssteuer hängen von deiner individuellen Situation und der Region ab und ändern sich. Die Eckwerte entsprechen dem Recherchestand 2026. Lass einen konkreten Erbfall von einem Rechtsanwalt und für die Steuer von einem Steuerberater im Einzelfall prüfen.

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