
Die spanische Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) unterscheidet sich nach Region drastisch: Für nahe Angehörige reicht die Belastung von praktisch null in Andalusien, Madrid oder auf den Balearen bis zu spürbaren Beträgen in Katalonien. Entscheidend ist die zuständige autonome Region (Comunidad Autónoma, CCAA), nicht der Wohnsitz des Erben.
Wer in Spanien erbt, zahlt nicht überall gleich. Den staatlichen Rahmen setzt die Ley 29/1987, aber jede autonome Region (Comunidad Autónoma, CCAA) legt eigene Reduktionen (reducciones) und Bonifikationen (bonificaciones) fest. Dieser Artikel stellt den regionalen Vergleich in den Mittelpunkt. Wie die Steuer technisch berechnet wird, also Verwandtschaftsgruppen, staatlicher Tarif, Multiplikator und Anrechnung in Deutschland, erklärt der Grundlagenartikel zur Erbschaft- und Schenkungssteuer in Spanien.
Die Erbschaftssteuer ist in Spanien eine staatliche Steuer, deren Ertrag und deren Ausgestaltung an die autonomen Regionen abgetreten sind (impuesto cedido). Der Staat gibt mit der Ley 29/1987 den Tarif, die Verwandtschaftsgruppen I bis IV und die Grundregeln vor. Die Regionen dürfen darüber hinaus eigene Reduktionen der Bemessungsgrundlage und Bonifikationen auf die berechnete Steuer beschließen, und davon machen sie sehr unterschiedlich Gebrauch.
Das Ergebnis ist ein Gefälle, das sich kaum mit dem Wert des Nachlasses, sondern fast ausschließlich mit dem Erbort erklären lässt. Für nahe Angehörige, also Gruppe I (Abkömmlinge unter 21 Jahren) und Gruppe II (übrige Kinder, Ehepartner und Eltern), liegt die effektive Belastung in mehreren Regionen nahe null, während dieselbe Erbschaft in einer anderen Region eine fünfstellige Steuer auslösen kann. Gruppe III (Geschwister, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten) profitiert fast überall deutlich weniger, Gruppe IV (Nichtverwandte) in aller Regel gar nicht.
Wichtig für die Einordnung: Eine hohe Bonifikation bedeutet nicht, dass keinerlei Erklärungspflicht besteht. Auch wenn am Ende fast keine Steuer anfällt, muss die Erbschaft in Spanien fristgerecht über das Modelo 650 erklärt werden, und die regionale Vergünstigung muss in der Erklärung aktiv geltend gemacht werden. Wer die Frist versäumt oder die Bonifikation nicht beantragt, riskiert Zuschläge oder den Verlust der Vergünstigung. Die Region bestimmt also die Höhe der Steuer, nicht aber, ob überhaupt ein Verfahren nötig ist.
Diese regionale Logik gleicht der bei der Vermögenssteuer in Spanien und bei der Einkommensteuer nach Regionen: Der Wohn- oder Erbort verschiebt die Steuerlast oft stärker als jeder Gestaltungstrick.
Welche regionale Regelung gilt, hängt nicht vom Wohnsitz des Erben ab, sondern von zwei Anknüpfungspunkten:
Für deutsche Familien ist meist der zweite Fall relevant: Der verstorbene Elternteil lebte in Deutschland und hinterlässt eine Immobilie an der spanischen Küste. Dann entscheidet die Lage der Immobilie über die anwendbare regionale Bonifikation. Liegen mehrere Immobilien in verschiedenen Regionen, kann für jede Immobilie die jeweilige Regionalregelung greifen, was die Berechnung verkompliziert. Wer in Spanien eine Immobilie geerbt hat, findet den Verfahrensweg im Artikel zum Ablauf nach einer geerbten spanischen Immobilie; die einzuhaltenden Termine erklärt der Überblick zu den Fristen bei der Erbschaft in Spanien.
Die Zuständigkeit ist deshalb der erste Punkt, den Sie klären sollten, bevor Sie sich mit Prozentsätzen beschäftigen: Erst wenn feststeht, welche CCAA gilt, lässt sich die richtige Zeile in der Vergleichstabelle ablesen. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, der Wohnsitz des Erben in Deutschland sei entscheidend, oder dass die staatliche Regelung gelte, weil der Erbe kein Spanier ist. Beides ist seit der unten beschriebenen Rechtsprechung nicht mehr richtig.
Die folgende Tabelle ist eine Orientierung mit Stand 2026 und kein Steuerbescheid. Regionale Normen ändern sich häufig, und die genaue Wirkung hängt vom Einzelfall ab (Verwandtschaftsgruppe, Vorvermögen, Schwellenwerte, Art des Vermögens). Angegeben ist die typische Entlastung für nahe Angehörige (Gruppe I/II).
| Region (CCAA) | Bonifikation/Entlastung Gruppe I/II | Gruppe III | Stand / Hinweis |
|---|---|---|---|
| Andalusien | rund 99 % Bonifikation | gering | breite Entlastung naher Angehöriger |
| Madrid | rund 99 % Bonifikation | teilweise (25 % für Geschwister/Onkel/Neffen) | seit Jahren Quasi-Abschaffung Gruppe I/II |
| Comunitat Valenciana | hohe Bonifikation (Reform seit 2023/2024) | eingeschränkt | für nahe Angehörige stark angehoben |
| Balearen | 100 % Bonifikation (seit 2023) | Teil-Bonifikation | siehe Grundlagenartikel |
| Kanaren | rund 99,9 % bis zu Schwellen | rund 99,9 % bis zu Schwellen | sehr breite, schwellenabhängige Entlastung |
| Katalonien | gestaffelte, niedrigere Bonifikation | gering | Bonifikation sinkt mit höherer Bemessungsgrundlage |
| Murcia | hohe Entlastung naher Angehöriger | gering | prüfungsbedürftig |
| Galicien | hohe Entlastung (großer Freibetrag Gruppe I/II) | gering | prüfungsbedürftig |
| Cantabria | hohe Entlastung naher Angehöriger | gering | prüfungsbedürftig |
Gruppe IV (Nichtverwandte, etwa Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft, Freunde) erhält in praktisch keiner Region eine nennenswerte Bonifikation und zahlt zudem den höchsten Multiplikator. Hier bleibt die Belastung überall hoch.
Andalusien: Für die Gruppen I und II gilt eine Bonifikation von rund 99 Prozent auf die berechnete Steuer. Eine Erbschaft zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehepartnern löst dadurch nur noch einen Bruchteil der Steuer aus. Andalusien ist damit eine der günstigsten Regionen für Familienerbschaften, was angesichts der vielen deutschen Immobilien an der Costa del Sol praktisch bedeutsam ist. Für ein geerbtes Haus an der andalusischen Küste bedeutet das in den meisten Familienfällen eine nur symbolische Steuerlast, sofern die Erklärung korrekt und fristgerecht erfolgt.
Madrid: Madrid hat die Erbschaftssteuer für nahe Angehörige seit Langem faktisch abgeschafft und gewährt Gruppe I und II eine Bonifikation von rund 99 Prozent. Für Gruppe III (Geschwister, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten) gibt es zusätzlich eine teilweise Bonifikation in der Größenordnung von 25 Prozent.
Comunitat Valenciana: Nach der Reform seit 2023/2024 gewährt die Region nahen Angehörigen wieder eine hohe Bonifikation. Das ist für deutsche Eigentümer an der Costa Blanca und Costa Azahar relevant, deren Immobilie nach valencianischem Recht behandelt wird. Valencia hatte die Erbschaftssteuer in der Vergangenheit mehrfach in beide Richtungen geändert, mal stärker entlastet, mal die Vergünstigungen gekürzt. Genau deshalb ist der aktuelle Stand hier besonders wichtig: Die genaue Höhe und die Schwellen sollten vor jeder Planung geprüft werden, da eine veraltete Annahme zu einer deutlich falschen Steuererwartung führen kann.
Balearen: Seit der Reform 2023 gilt für Gruppe I und II eine Bonifikation von 100 Prozent. Für Gruppe III besteht eine Teil-Bonifikation. Details und das konkrete Mallorca-Beispiel stehen im Grundlagenartikel.
Kanaren: Die Kanaren gewähren eine Bonifikation von rund 99,9 Prozent, und zwar nicht nur für die Gruppen I und II, sondern bis zu bestimmten Schwellenwerten auch für Gruppe III. Damit gehören die Inseln zu den breitesten Entlastungen Spaniens.
Katalonien: Katalonien fällt aus dem Muster. Die Region gewährt nahen Angehörigen keine pauschale Fast-Befreiung, sondern eine gestaffelte Bonifikation, die mit steigender Bemessungsgrundlage sinkt. Bei kleineren Erbschaften kann die Entlastung hoch sein, bei großen Nachlässen bleibt eine reale Steuer. Hinzu kommen Sonderregeln, etwa eine Kürzung der Bonifikation, wenn der Erbe zusätzlich bestimmte Reduktionen in Anspruch nimmt. Katalonien ist daher für Familienerbschaften spürbar teurer als Madrid, Andalusien oder die Balearen, und gerade bei höherwertigen Immobilien lohnt sich hier eine genaue Berechnung statt einer pauschalen Annahme.
Murcia, Galicien und Cantabria: Auch diese Regionen entlasten nahe Angehörige stark, teils über hohe Reduktionen der Bemessungsgrundlage, teils über Bonifikationen. Die konkreten Prozentsätze und Schwellen unterscheiden sich und werden regelmäßig angepasst; für diese Regionen gilt besonders, dass der aktuelle Stand vor jeder Entscheidung mit einem Steuerberater zu prüfen ist.
Lange Zeit zwang Spanien Nicht-Residenten in die staatliche Regelung, also ohne die günstigen regionalen Bonifikationen. Der Europäische Gerichtshof hat dem mit dem Urteil C-127/12 vom 3. September 2014 ein Ende gesetzt: Die Ungleichbehandlung von Gebietsfremden verstieß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Spanien musste das Gesetz anpassen.
Praktische Folge: Erbt eine in Deutschland ansässige Person eine Immobilie in Spanien, darf sie die regionale Regelung der CCAA anwenden, in der die Immobilie liegt, statt der schlechteren staatlichen Regel. Der spanische Tribunal Supremo hat diese Gleichbehandlung in späteren Urteilen auch auf Erben aus Drittstaaten (außerhalb von EU und EWR) ausgedehnt. Für deutsche Erben heißt das konkret: Eine geerbte Wohnung auf Mallorca profitiert von der balearischen 100-Prozent-Bonifikation, eine an der Costa del Sol von der andalusischen.
In der Praxis bedeutet das einen wichtigen Schritt: Die regionale Vergünstigung greift nicht automatisch, sondern muss in der spanischen Erbschaftsteuererklärung korrekt angesetzt werden. Wird versehentlich die staatliche Regelung angewendet, fällt eine zu hohe Steuer an, die nur über einen Erstattungsantrag zurückzuholen ist. Für Nicht-Residenten lohnt sich deshalb von Anfang an eine fachkundige Erklärung, die die richtige Regionalregelung zugrunde legt.
Wer in Spanien Steuer zahlt, kann diese unter den Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf eine etwaige deutsche Erbschaftsteuer anrechnen lassen. Die Mechanik der Anrechnung ist im Grundlagenartikel beschrieben.
Die effektive Steuer entsteht in drei Schritten und nicht allein über die Bonifikation:
Aus diesem Aufbau folgt, dass die Tabellenwerte für nahe Angehörige aussagekräftig sind, für Gruppe III und IV aber durch den höheren Multiplikator und die fehlende Bonifikation eine ganz andere Belastung entstehen kann. Zwei Erbschaften mit identischem Immobilienwert können daher zu völlig unterschiedlichen Steuerbeträgen führen, je nachdem, ob ein Kind oder ein Neffe erbt und in welcher Region die Immobilie liegt. Auch das bereits vorhandene Vermögen des Erben spielt über den Multiplikator hinein: Wer bereits sehr vermögend ist, zahlt bei sonst gleichen Umständen mehr.
Ein konkreter Erbschaftssteuer-Rechner für die einzelnen Regionen ist in Vorbereitung; bis dahin ersetzt keine Tabelle die individuelle Berechnung durch einen Steuerberater oder, bei strittiger Erb- oder Eigentumslage, einen Rechtsanwalt. Gerade weil die regionalen Normen sich häufig ändern und die Wirkung vom Einzelfall abhängt, ist eine fachliche Berechnung vor der Erklärung die einzige verlässliche Grundlage.
Wer die Steuer durch Übertragung zu Lebzeiten reduzieren möchte, sollte bedenken, dass Schenkungen in Spanien anders behandelt werden als Erbschaften und meist keine deutschen Freibeträge greifen. Der geplante Beitrag zu Schenkung statt Erbschaft in Spanien ordnet diese Option ein. Eine vollständige Themenübersicht bietet der Steuer-Ratgeber.
Für nahe Angehörige (Gruppe I und II, also Kinder, Ehepartner und Eltern) gewährt Andalusien nach Stand 2026 eine Bonifikation von rund 99 Prozent auf die berechnete Steuer. Eine Familienerbschaft löst dadurch nur einen Bruchteil der ursprünglichen Steuer aus. Geschwister, Neffen und Nichten sowie Nichtverwandte zahlen deutlich mehr.
Für nahe Angehörige (Gruppe I und II) gilt auf den Balearen seit 2023 eine Bonifikation von 100 Prozent, sodass im Ergebnis sehr wenig oder nichts anfällt. Geschwister, Neffen und Nichten (Gruppe III) erhalten eine Teil-Bonifikation, Nichtverwandte dagegen keine.
Die Comunitat Valenciana hat die Bonifikation für nahe Angehörige mit der Reform seit 2023/2024 wieder stark angehoben. Da die Region die Regelung mehrfach geändert hat, sollte die genaue Höhe vor jeder Planung gegen den aktuellen Stand geprüft werden. Maßgeblich ist die valencianische Regelung, wenn die geerbte Immobilie dort liegt.
Madrid hat die Erbschaftssteuer für die Gruppen I und II seit Jahren faktisch abgeschafft und gewährt eine Bonifikation von rund 99 Prozent. Für Geschwister, Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten besteht zusätzlich eine teilweise Bonifikation in der Größenordnung von 25 Prozent.
War der Erblasser nicht in Spanien ansässig, gilt die Regelung der CCAA, in der die geerbte Immobilie liegt (Belegenheit). War der Erblasser in Spanien ansässig, ist die CCAA seines gewöhnlichen Aufenthalts (residencia habitual) der letzten fünf Jahre zuständig.
Ja. Seit dem EuGH-Urteil C-127/12 (2014) und den nachfolgenden Urteilen des Tribunal Supremo dürfen Gebietsfremde, auch aus Drittstaaten, die regionale Regelung anwenden statt der schlechteren staatlichen. Eine geerbte Immobilie wird also nach dem Recht ihrer Belegenheitsregion behandelt.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Dieser Artikel gibt den Recherchestand 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Die regionalen Bonifikationen und Reduktionen der autonomen Regionen ändern sich häufig, teils mehrmals innerhalb weniger Jahre. Prüfen Sie die konkreten Sätze, Schwellen und Voraussetzungen für Ihren Fall vor jeder Entscheidung mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt in Spanien.