
Eine Schenkung zu Lebzeiten lohnt sich in Spanien oft nicht. Anders als in Deutschland gibt es keine 10-Jahres-Freibeträge, und wo die Erbschaft regional zu rund 100 Prozent befreit ist, kostet eine Schenkung (donación) zusätzlich Plusvalía und Einkommensteuer auf den Wertzuwachs. Im Einzelfall muss vorab gerechnet werden.
Viele deutsche Eigentümer einer Immobilie in Spanien überlegen, das Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder zu übergeben, um Steuer zu sparen. Diese Rechnung geht in Spanien häufig nicht auf. Die spanische Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) kennt nicht die großzügigen deutschen Freibeträge, und eine Schenkung löst beim Schenker zusätzlich eine spanische Einkommensteuer und die kommunale Wertzuwachssteuer aus. Dieser Artikel rechnet beide Wege gegeneinander. Wie die spanische Erbschaft- und Schenkungssteuer technisch funktioniert, erklärt der Grundlagenartikel zur Erbschaft- und Schenkungssteuer in Spanien; wie stark die Steuer je Region schwankt, zeigt der Regionen-Vergleich.
Erbschaft und Schenkung fallen in Spanien unter dasselbe Gesetz, die Ley 29/1987 (ISD), werden aber unterschiedlich behandelt. Eine Schenkung (donación) ist die unentgeltliche Übertragung zu Lebzeiten, die Erbschaft (sucesión) die Übertragung von Todes wegen. Für die Erbschaft gilt das Modelo 650, für die Schenkung das Modelo 651.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Frist und im Auslöser. Eine Erbschaft wird erst durch den Todesfall ausgelöst, und der Erbe hat dafür sechs Monate Zeit (mit Verlängerungsoption). Eine Schenkung dagegen ist sofort steuerpflichtig: Das Modelo 651 muss in der Regel innerhalb von rund 30 Werktagen ab dem Tag der Schenkung eingereicht und die Steuer gezahlt werden. Wer eine Immobilie verschenkt, beurkundet das beim Notar (escritura de donación) und trägt die Übertragung ins Grundbuch (Registro de la Propiedad) ein. Steuerpflichtig ist beim ISD der Beschenkte, also das Kind, das die Immobilie erhält.
Schon hier zeigt sich der Denkfehler vieler Familien: Eine Schenkung wird nicht automatisch günstiger, nur weil sie zu Lebzeiten erfolgt. Sie wird in Spanien sofort und nach eigenen Regeln besteuert, und sie löst zusätzliche Steuern aus, die bei der Erbschaft gar nicht anfallen.
Der größte Irrtum deutscher Schenker ist die Annahme, die aus Deutschland bekannten Freibeträge gälten auch in Spanien. Das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gewährt nach § 16 großzügige persönliche Freibeträge, die nach § 14 alle zehn Jahre erneut genutzt werden können: 400.000 Euro pro Kind und Elternteil, 500.000 Euro zwischen Ehepartnern. Eine Schenkung an ein Kind bis 400.000 Euro bleibt in Deutschland alle zehn Jahre steuerfrei.
In Spanien gibt es diese Logik nicht. Der spanische ISD kennt keinen mit Deutschland vergleichbaren persönlichen Freibetrag in dieser Höhe und keine 10-Jahres-Wiederauffüllung. Die staatlichen Reduktionen für Schenkungen sind gering, und ohne eine greifende regionale Bonifikation wird die Schenkung in Spanien sofort und in voller Höhe besteuert. Eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro, die in Deutschland an ein Kind steuerfrei verschenkt werden könnte, kann in Spanien je nach Region eine erhebliche Schenkungssteuer auslösen.
Hinzu kommt: Liegt die Immobilie in Spanien, ist der spanische ISD nicht durch deutsche Freibeträge zu umgehen. Die spanische Steuer entsteht nach spanischem Recht aufgrund der Belegenheit der Immobilie, unabhängig davon, dass derselbe Vorgang in Deutschland unter den deutschen Freibetrag fallen würde. Die deutschen Freibeträge wirken nur auf die deutsche Steuer, nicht auf die spanische.
In Spanien hängt die tatsächliche Belastung stark von der autonomen Region (Comunidad Autónoma, CCAA) ab, in der die Immobilie liegt. Mehrere Regionen gewähren nahen Angehörigen hohe Bonifikationen. Entscheidend ist aber ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Schenkungs-Bonifikationen sind nicht automatisch identisch mit den Erbschafts-Bonifikationen.
Eine Region kann Erbschaften für nahe Angehörige zu rund 99 oder 100 Prozent befreien und gleichzeitig für Schenkungen andere, oft strengere Voraussetzungen verlangen, etwa eine Beurkundung beim Notar, eine Zweckbindung (zum Beispiel Kauf der ersten Wohnung), Altersgrenzen oder Höchstbeträge. Manche Regionen begünstigen Schenkungen ähnlich großzügig wie Erbschaften, andere deutlich weniger oder nur unter engen Bedingungen. Wer also von einer 99- oder 100-Prozent-Erbschafts-Bonifikation auf eine ebenso hohe Schenkungs-Bonifikation schließt, riskiert eine böse Überraschung.
Vor jeder geplanten Übertragung muss daher die Schenkungsregelung der konkreten Region eigenständig geprüft werden, getrennt von der Erbschaftsregelung. Welche Region zuständig ist und wie stark die Sätze schwanken, ordnet der Regionen-Vergleich ein. Die genaue Höhe und die Bedingungen sollten mit einem Steuerberater vor Ort geklärt werden, da die regionalen Normen sich häufig ändern.
Eine Schenkung ist kein Vorgang mit nur einer Steuer. Sie löst auf der spanischen Seite bis zu drei und auf der deutschen Seite eine weitere Steuer aus. Genau diese Häufung macht die Schenkung oft teurer als die Erbschaft.
Auf der spanischen Seite:
Auf der deutschen Seite:
Die spanische ganancia patrimonial beim Schenker ist in der Regel nicht auf die deutsche Schenkungsteuer anrechenbar, weil es sich um zwei verschiedene Steuerarten handelt (Einkommensteuer gegen Schenkungsteuer). Dadurch kann eine echte wirtschaftliche Doppelbelastung entstehen.
Die folgende Tabelle stellt für dieselbe Immobilie die beiden Wege gegenüber. Die Werte sind illustrativ und auf Stand 2026 vereinfacht gerechnet; sie ersetzen keine Einzelfallberechnung. Angenommen wird eine Immobilie mit heutigem Marktwert 400.000 Euro, ursprünglicher Kaufpreis 150.000 Euro, Übertragung an ein Kind (Gruppe II), Schenker in Deutschland ansässig.
| Szenario | Region / Lage | Schenkung jetzt (Modelo 651) | Erbschaft später (Modelo 650) | Tendenz |
|---|---|---|---|---|
| A: Region mit ~100 % Erbschafts-Bonifikation | z. B. Balearen | spanischer ISD ggf. begünstigt, ABER zusätzlich Plusvalía + ganancia patrimonial des Schenkers auf ~250.000 € Wertzuwachs | Erbschaft nahezu steuerfrei (Gruppe II), keine ganancia patrimonial, nur Plusvalía des Erben | Erbschaft klar günstiger |
| B: Region mit ~99 % Bonifikation, Schenkung schlechter begünstigt | z. B. Andalusien/Madrid | voller oder teilweiser ISD auf 400.000 €, falls Schenkungs-Bonifikation enger ist, + Plusvalía + ganancia patrimonial | Erbschaft mit ~99 % Bonifikation fast steuerfrei | Erbschaft günstiger |
| C: deutscher Freibetrag-Vergleich | Immobilie in DE-Logik | in DE 400.000 € Freibetrag (§ 16) würde greifen, in Spanien aber spanischer ISD + ganancia + Plusvalía trotzdem fällig | bei DE-Ansässigkeit ebenfalls 400.000 € Freibetrag, spanische Erbschaft regional befreit | Erbschaft günstiger, deutscher Freibetrag rettet die Schenkung in Spanien nicht |
| D: ferner Verwandter (Gruppe III) | beliebige Region | hoher ISD (kaum Bonifikation) + Plusvalía + ganancia patrimonial | hoher ISD bei Erbschaft, aber keine ganancia patrimonial | Erbschaft tendenziell günstiger |
Das Muster ist deutlich: Überall dort, wo die Erbschaft regional zu rund 99 oder 100 Prozent befreit ist, ist die Schenkung nicht günstiger, sondern wegen der zusätzlichen ganancia patrimonial beim Schenker und der Plusvalía oft teurer. Der vermeintliche Vorteil der Schenkung, nämlich Steuer durch frühe Übergabe zu sparen, kehrt sich ins Gegenteil um, weil die Erbschaft für nahe Angehörige in vielen Regionen ohnehin kaum besteuert wird.
Eine Schenkung kann im Einzelfall sinnvoll sein, etwa wenn die Region Schenkungen ähnlich stark begünstigt, wenn der Wertzuwachs gering ist (also kaum ganancia patrimonial entsteht), oder wenn nicht-steuerliche Gründe wie Pflichtteilsfragen oder die Versorgung der nächsten Generation im Vordergrund stehen. Ein dedizierter Erbschaftssteuer-Rechner für die Regionen ist in Vorbereitung; bis dahin ersetzt nur eine individuelle Berechnung die Tabelle.
Wer trotz der Steuerlast über eine Übertragung zu Lebzeiten nachdenkt, kennt einige Gestaltungen. Jede davon will im Einzelfall durchgerechnet sein.
Nießbrauchsvorbehalt (usufructo): Der Schenker überträgt das nackte Eigentum (nuda propiedad) an das Kind, behält sich aber das lebenslange Nutzungs- und Wohnrecht (usufructo) vor. Steuerlich wird dann nur der Wert des nackten Eigentums verschenkt, der nach Alter des Nießbrauchers geringer ausfällt. Beim späteren Tod des Schenkers wächst der Nießbrauch dem Eigentümer steuergünstig zu. Das senkt die Bemessungsgrundlage der Schenkung, ändert aber nichts daran, dass Plusvalía und ganancia patrimonial anteilig anfallen können. Einzelfall: Die genaue Bewertung und Wirkung hängt von Alter, Region und Wertentwicklung ab und muss vorab berechnet werden.
Gestaffelte Übertragung: In Deutschland ist es üblich, die 10-Jahres-Freibeträge durch mehrere Schenkungen über die Jahre auszunutzen. In Spanien bringt diese Staffelung wenig, weil es die 10-Jahres-Freibeträge dort nicht gibt und jede Teilschenkung erneut Plusvalía und ganancia patrimonial auslösen kann. Eine Staffelung kann allenfalls für die deutsche Steuerseite Vorteile bringen, nicht für die spanische. Einzelfall: Ob sich eine Staffelung lohnt, hängt davon ab, in welchem Land die Hauptsteuerlast liegt.
Beide Gestaltungen ändern nichts am Grundbefund: Solange die Erbschaft regional fast befreit ist, schlägt die Erbschaft die Schenkung meist auch nach Gestaltung. Eine sinnvolle Alternative ist oft nicht die Schenkung, sondern ein klar geregeltes Testament für Immobilienbesitzer in Spanien, das die Übertragung im Erbfall steuerlich günstig und rechtssicher vorbereitet. Bei strittiger Eigentums- oder Pflichtteilslage sollte zusätzlich ein Rechtsanwalt eingebunden werden. Eine vollständige Themenübersicht bietet der Steuer-Ratgeber.
Meist nicht. Dort, wo die Erbschaft für nahe Angehörige regional zu rund 99 oder 100 Prozent befreit ist, ist die Schenkung in der Regel teurer, weil sie zusätzlich die kommunale Plusvalía und vor allem die spanische Einkommensteuer auf den Wertzuwachs (ganancia patrimonial) beim Schenker auslöst. Eine Schenkung lohnt sich nur in besonderen Konstellationen und nach individueller Berechnung.
Nein. Die deutschen Freibeträge nach § 16 ErbStG (400.000 Euro pro Kind, 500.000 Euro zwischen Ehepartnern) und die 10-Jahres-Wiederauffüllung nach § 14 ErbStG wirken nur auf die deutsche Steuer. Die spanische Schenkungssteuer entsteht nach spanischem Recht aufgrund der Belegenheit der Immobilie und kennt keine vergleichbaren Freibeträge. Ohne greifende regionale Bonifikation wird in Spanien sofort besteuert.
Eine Schenkung gilt im spanischen Einkommensteuerrecht (Ley IRPF) wie eine Veräußerung zum Marktwert. Der Schenker muss den Wertzuwachs zwischen Kaufpreis und heutigem Marktwert versteuern, obwohl er kein Geld erhält. Bei stark gestiegenen Immobilienwerten kann das eine erhebliche Einkommensteuer auslösen. Bei einer Erbschaft fällt diese Steuer nicht an, weil der Tod keine ganancia patrimonial auslöst.
Nicht automatisch. Eine Region kann Erbschaften für nahe Angehörige fast vollständig befreien und für Schenkungen andere, oft strengere Voraussetzungen verlangen, etwa Zweckbindung, Altersgrenzen oder Höchstbeträge. Die Schenkungsregelung der konkreten Region muss daher getrennt von der Erbschaftsregelung geprüft werden.
In Spanien sind es bis zu drei: die Schenkungssteuer (ISD, Modelo 651) beim Beschenkten, die kommunale Plusvalía Municipal und die Einkommensteuer auf den Wertzuwachs (ganancia patrimonial) beim Schenker. Bei deutscher Ansässigkeit kommt die deutsche Schenkungsteuer hinzu, auf die die spanische Schenkungssteuer nach § 21 ErbStG angerechnet werden kann.
Schnell. Das Modelo 651 muss in der Regel innerhalb von rund 30 Werktagen ab dem Tag der Schenkung eingereicht und die Steuer gezahlt werden. Die Immobilienübertragung wird beim Notar beurkundet (escritura de donación) und ins Grundbuch eingetragen. Die Frist ist deutlich kürzer als die sechs Monate bei einer Erbschaft.
Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Dieser Artikel gibt den Recherchestand 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Rechenbeispiele sind illustrativ und stark vereinfacht; sie bilden keinen konkreten Fall ab. Vor jeder Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten muss die Belastung in Spanien und Deutschland individuell mit einem qualifizierten Steuerberater berechnet werden, da regionale Bonifikationen, Wertentwicklung und persönliche Verhältnisse das Ergebnis entscheidend verändern.