
Wer in Spanien einen Mitarbeiter einstellt, braucht zuerst ein Beitragskonto bei der Sozialversicherung und meldet den Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn an. Der Regelvertrag ist seit 2022 unbefristet. Zum Bruttolohn kommen rund 30 Prozent Arbeitgeber-Sozialabgaben plus ein tätigkeitsabhängiger Unfalltarif. Ein Mitarbeiter mit 1.500 Euro brutto kostet so etwa 1.950 bis 2.000 Euro im Monat.
Der erste Mitarbeiter ist für viele Selbstständige und kleine Gesellschaften ein großer Schritt. Die Pflichten sind klar geregelt, aber sie greifen früh und ihre Verletzung wird teuer. Dieser Artikel zeigt den Ablauf in der richtigen Reihenfolge, die laufenden Kosten mit einer Beispielrechnung und die Fallstricke, die man als Arbeitgeber kennen sollte.
Ob du als Selbstständiger (Autónomo) oder über eine SL einstellst, ändert an den Arbeitgeberpflichten nichts. In beiden Fällen wirst du beziehungsweise die Gesellschaft zum Arbeitgeber mit denselben Pflichten: Beitragskonto anlegen, Mitarbeiter anmelden, Tarifvertrag beachten, Sozialabgaben und Lohnsteuer abführen. Der Unterschied liegt nur darin, wer rechtlich der Arbeitgeber ist, die natürliche Person oder die Gesellschaft.
Ob für dein Vorhaben die Selbstständigkeit oder eine SL die passende Form ist, ist eine eigene Frage. Wer noch vor dieser Entscheidung steht, findet im Rechtsform-Vergleich und in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur SL-Gründung die Grundlagen, weitere Themen rund um Steuern und Selbstständigkeit bündelt der Ratgeber Steuern. Für die Einstellung selbst gelten die folgenden Schritte unabhängig von der Rechtsform.
Bevor du den ersten Mitarbeiter anmelden kannst, musst du dich selbst als Arbeitgeber bei der spanischen Beitragskasse (Tesorería General de la Seguridad Social, TGSS) registrieren und ein Beitragskonto (código de cuenta de cotización, CCC) beantragen. Das ist Pflicht vor Beginn der Tätigkeit des Arbeitnehmers und läuft elektronisch über die Sozialversicherung, in der Regel mit digitalem Behördenzertifikat.
Das Beitragskonto ordnet deine Beschäftigten deinem Unternehmen zu und ist die Grundlage für alle Anmeldungen und Beitragszahlungen. Diese Registrierung als Arbeitgeber ist einmalig, das Beitragskonto bleibt für weitere Einstellungen bestehen. Wer einen Mitarbeiter ohne Beitragskonto und ohne Anmeldung beschäftigt, begeht eine schwere arbeitsrechtliche Übertretung. Die Bußgelder bewegen sich je nach Schwere in einem vierstelligen Bereich pro Fall, dazu kommen Nachforderungen. Der formale Vorlauf lohnt sich also.
Die wichtigste Regel lautet: Die Anmeldung des Arbeitnehmers (alta) und seine Zuordnung zur Sozialversicherung (afiliación) müssen vor dem ersten Arbeitstag erfolgen, nicht danach. Die Anmeldung ist bis zu 60 Tage im Voraus möglich. Wer zu spät anmeldet, verliert mögliche Beitragsvergünstigungen und riskiert einen Beitragszuschlag (recargo) sowie ein Bußgeld.
Für die Anmeldung brauchst du die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers (número de afiliación a la Seguridad Social), seine Ausländer-Identifikationsnummer oder seinen Ausweis und die Eckdaten des Vertrags wie Vertragsart, Beginn, Arbeitszeit und Tätigkeitsgruppe. Hat der Arbeitnehmer noch keine Sozialversicherungsnummer, wird sie vorab beantragt.
Praktisch heißt das: Erst anmelden, dann arbeiten lassen. Eine Anmeldung am selben Tag, aber vor Arbeitsbeginn, ist zulässig, eine nachträgliche nicht. Die Inspektion prüft das, und bei einem Arbeitsunfall in den ersten Stunden ohne Anmeldung wird es besonders teuer.
Seit der Arbeitsrechtsreform 2022 (Reforma Laboral, Real Decreto-ley 32/2021) ist der unbefristete Vertrag (contrato indefinido) die Regel. Befristete Verträge (contrato temporal) sind nur noch in engen, gesetzlich aufgezählten Ausnahmen erlaubt, etwa bei vorübergehendem Produktionsanstieg oder zur Vertretung. Den früheren Werkvertrag (obra o servicio) gibt es nicht mehr. Für Saison- und unregelmäßige Tätigkeiten wurde der unbefristete Saisonvertrag (fijo-discontinuo) gestärkt. Wer mehrere befristete Verträge aneinanderreiht, landet schnell bei einer Pflicht zur Festanstellung: Mehr als 18 Monate befristete Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten machen den Arbeitnehmer unbefristet.
Die befristete Einstellung kennt im Wesentlichen zwei Gründe: einen vorübergehenden, unvorhersehbaren Produktionsanstieg (por circunstancias de la producción) und die Vertretung eines Mitarbeiters (por sustitución), etwa während einer Krankheit oder Elternzeit. Beide sind in ihrer Dauer eng begrenzt. Wer dauerhaften Bedarf hat, muss unbefristet einstellen.
Ein Arbeitsvertrag kann zwar mündlich geschlossen werden, doch in der Praxis sollte er immer schriftlich sein. Schriftform ist unter anderem bei Teilzeit, befristeten Verträgen, dem Saisonvertrag und Ausbildungsverträgen vorgeschrieben (Estatuto de los Trabajadores, Art. 8). Ohne Schriftform gilt die Vermutung eines unbefristeten Vollzeitvertrags. Üblich ist außerdem eine Probezeit (período de prueba), deren Höchstdauer sich nach Tarifvertrag und Qualifikation richtet. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung beendet werden. Den abgeschlossenen Vertrag musst du außerdem binnen 10 Tagen an die öffentliche Arbeitsverwaltung melden.
Der gesetzliche Mindestlohn (salario mínimo interprofesional, SMI) liegt 2026 bei 1.221 Euro brutto im Monat bei 14 Zahlungen, also 17.094 Euro im Jahr. Das ist die absolute Untergrenze. In der Praxis ist sie aber selten der maßgebliche Wert, denn fast jede Tätigkeit fällt unter einen Branchen- oder Gebietstarifvertrag (convenio colectivo).
Der einschlägige Tarifvertrag legt Lohntabellen fest, die oft über dem Mindestlohn liegen, und regelt Arbeitszeit, Zulagen und weitere Bedingungen. Er ist bindend, auch wenn du selbst nicht an seiner Aushandlung beteiligt warst. Vor der Einstellung solltest du also klären, welcher Tarifvertrag für deine Branche und Region gilt und welchen Mindestlohn er für die jeweilige Tätigkeit vorsieht.
Der Bruttolohn ist nur ein Teil der Kosten. Obendrauf kommen die Arbeitgeber-Sozialabgaben. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Beitragssätze für 2026 für einen unbefristeten Vertrag.
| Beitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Allgemeine Risiken (contingencias comunes) | 23,60 % | 4,70 % |
| Arbeitslosenversicherung (unbefristet) | 5,50 % | 1,55 % |
| Lohngarantiefonds (FOGASA) | 0,20 % | – |
| Berufsausbildung (formación profesional) | 0,60 % | 0,10 % |
| Generationengerechtigkeit (MEI) | 0,75 % | 0,15 % |
| Summe (ohne Unfalltarif) | rund 30,65 % | rund 6,4 bis 6,5 % |
Dazu kommt der Beitrag für Arbeitsunfall und Berufskrankheit, dessen Satz von der Tätigkeit abhängt und allein der Arbeitgeber trägt. Mit ihm liegt die gesamte Arbeitgeber-Last meist bei rund 30 bis 33 Prozent des Bruttolohns. Befristete Verträge sind etwas teurer, weil der Arbeitslosenbeitrag dort höher ausfällt.
Die Beiträge werden auf eine Bemessungsgrundlage berechnet, die innerhalb einer monatlichen Mindest- und Höchstgrenze liegt, 2026 höchstens 5.101,20 Euro im Monat. Bei einem Bruttolohn von 1.500 Euro entspricht die Bemessungsgrundlage in der Regel dem Bruttolohn.
Eine vereinfachte Beispielrechnung für einen unbefristeten Vertrag mit 1.500 Euro Bruttolohn im Monat: Die Arbeitgeber-Sozialabgaben betragen grob 460 bis 490 Euro, sodass der Mitarbeiter den Arbeitgeber rund 1.950 bis 2.000 Euro im Monat kostet. Das ist ein Richtwert ohne den konkreten Unfalltarif und ohne Sonderfälle der Bemessungsgrundlage. Hinzu kommt, dass in Spanien in 14 Zahlungen gerechnet wird, also zwölf Monatslöhne plus zwei Sonderzahlungen (pagas extraordinarias), und dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Urlaub im Jahr hat. Die beiden Sonderzahlungen lassen sich per Tarifvertrag auch anteilig auf die zwölf Monatslöhne verteilen (prorrateadas), an den Jahreskosten ändert das nichts. Wie sich Personalkosten in deine eigenen Kosten als Selbstständiger einfügen, zeigt der Kostenartikel.
Für jeden Mitarbeiter erstellst du monatlich eine Lohnabrechnung (nómina). Sie weist den Bruttolohn, die einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, den Einkommensteuer-Einbehalt und den ausgezahlten Nettolohn aus. Vom Lohn behältst du als Arbeitgeber die Einkommensteuer-Vorauszahlung des Arbeitnehmers ein (retención IRPF) und führst sie ans Finanzamt ab. Diesen Einbehalt meldest du vierteljährlich über den Modelo 111, die Jahresübersicht läuft über den Modelo 190. Einen festen Prozentsatz gibt es dabei nicht: Der Einbehalt richtet sich nach Einkommenshöhe, Familiensituation und Vertragsart und wird nach einem Berechnungsverfahren des Finanzamts bestimmt.
Lohnabrechnung, Anmeldungen und Beitragszahlungen sind fehleranfällig und ändern sich oft. In der Praxis übernimmt das eine arbeitsrechtliche Beratung (Asesoría laboral) oder ein Verwaltungsdienstleister mit Lohnabteilung. Welche Dienstleister es gibt und was sie kosten, ist im Artikel zu den Dienstleistern rund um die Firmengründung beschrieben.
Eine Trennung ist in Spanien selten kostenlos. Bei einer Kündigung, die ein Gericht für unrechtmäßig erklärt (despido improcedente), beträgt die Abfindung (indemnización) 33 Tage Lohn pro Dienstjahr, höchstens 24 Monatslöhne. Bei einer objektiven Kündigung aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen (despido objetivo) sind es 20 Tage Lohn pro Dienstjahr, höchstens 12 Monatslöhne. Gegen eine Kündigung kann sich der Arbeitnehmer binnen 20 Werktagen wehren.
Diese Beträge gelten zum Recherchestand 2026. Über eine Reform der Abfindungsregeln wird seit Ende 2025 diskutiert, eine Änderung ist also möglich. Für die Vertragsgestaltung und den Fall einer Kündigung ist anwaltliche Begleitung sinnvoll, einen Anwalt in Spanien findest du im Verzeichnis. Wer einen Mitarbeiter einstellt, sollte die spätere Trennung von Anfang an mitdenken, weil sie die Gesamtkosten einer Anstellung mitbestimmt.
Viele Selbstständige überlegen, ob sie eine Hilfe nicht einfach auf Rechnung arbeiten lassen können, statt sie anzustellen. Das ist riskant. Entscheidend ist nicht, wie abgerechnet wird, sondern wie tatsächlich gearbeitet wird. Wer feste Arbeitszeiten hat, Weisungen folgt, kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt und im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, gilt rechtlich als Arbeitnehmer, auch wenn er formal als Selbstständiger Rechnungen schreibt. Das ist die Scheinselbstständigkeit (falso autónomo).
Die Rechtsprechung stellt dabei auf zwei Merkmale ab: die Weisungsgebundenheit (dependencia) und die Eingliederung in einen fremden Betrieb auf fremde Rechnung (ajenidad). Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen ein Bußgeld, die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge der zurückliegenden Jahre und ein Zuschlag. Die Beträge können je nach Schwere erheblich sein. Wer dauerhaft Arbeitsleistung in den eigenen Betrieb einbindet, fährt mit einer ordentlichen Anstellung sicherer. Wie die saubere eigene Anmeldung als Selbstständiger funktioniert, zeigt der Artikel zur Autónomo-Anmeldung.
Die erste Einstellung verbindet Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht. Drei Arten von Dienstleistern sind dabei typisch: ein Verwaltungsdienstleister oder eine arbeitsrechtliche Beratung für Anmeldung und Lohnabrechnung, eine steuerliche Beratung für den Lohnsteuer-Einbehalt und ein Anwalt für Vertragsgestaltung und Kündigungsfragen. Du kannst im Verzeichnis jeweils mehrere Anbieter vergleichen, bevor du dich festlegst.
Zum Bruttolohn kommen rund 30 Prozent Arbeitgeber-Sozialabgaben plus ein tätigkeitsabhängiger Unfalltarif. Bei 1.500 Euro brutto liegen die Gesamtkosten so bei etwa 1.950 bis 2.000 Euro im Monat. Das ist ein vereinfachter Richtwert ohne konkreten Unfalltarif und Sonderfälle.
Du beantragst zuerst ein Beitragskonto (CCC) bei der Beitragskasse und meldest den Mitarbeiter dann vor seinem ersten Arbeitstag an (alta und afiliación). Die Anmeldung ist bis zu 60 Tage im Voraus möglich, eine nachträgliche Anmeldung ist nicht zulässig.
Ja. Ein Selbstständiger kann Mitarbeiter einstellen und hat dabei dieselben Arbeitgeberpflichten wie eine Gesellschaft: Beitragskonto, Anmeldung, Tarifvertrag, Sozialabgaben und Lohnsteuer.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 1.221 Euro brutto im Monat bei 14 Zahlungen, also 17.094 Euro im Jahr. Der für deine Branche geltende Tarifvertrag sieht aber oft einen höheren Mindestlohn vor.
Mindestens 30 Kalendertage bezahlter Urlaub pro Jahr. Der Anspruch lässt sich nicht durch Geld ersetzen. Tarifverträge können günstigere Regelungen vorsehen.
Nur, wenn die Person wirklich selbstständig arbeitet. Wer wie ein Angestellter eingebunden ist (feste Zeiten, Weisung, kein eigenes Risiko, ein Auftraggeber), gilt als Scheinselbstständiger. Das kann Bußgeld, Beitragsnachzahlung und Zuschlag auslösen.
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Mindestlohn, Beitragssätze und Abfindungsregeln ändern sich jährlich und der maßgebliche Tarifvertrag hängt von Branche und Region ab. Die Beispielrechnung ist vereinfacht. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026. Lass die erste Einstellung von einer arbeitsrechtlichen Beratung oder einem Anwalt begleiten.