
Eine spanische SL (Sociedad Limitada) gründest du in neun Schritten: Firmenname reservieren, Stammkapital festlegen, Geschäftskonto eröffnen, Satzung erstellen, beim Notar beurkunden, Steuernummer beantragen, ins Handelsregister eintragen und die Gesellschaft steuerlich anmelden. Seit 2022 reicht ein Euro Stammkapital. Realistisch dauert die Gründung einige Wochen und kostet rund 1.000 bis 2.000 Euro zuzüglich Kapital.
Die Sociedad Limitada ist die spanische Form der GmbH und die häufigste Rechtsform für Selbstständige, die ihre Haftung begrenzen oder mit Partnern arbeiten wollen. Dieser Artikel führt durch den kompletten Gründungsprozess in der richtigen Reihenfolge, mit den beteiligten Behörden, realistischen Kosten und der Dauer. Ob die SL für dich überhaupt die richtige Wahl gegenüber dem Status als Selbstständiger ist, klärt der Rechtsform-Vergleich SL gegen Autónomo. Hier geht es um die Umsetzung danach.
Die Gründung läuft in einer festen Reihenfolge ab, weil jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut. Du kannst den Firmennamen erst beim Notar verwenden, wenn die Reservierung vorliegt, und die Steuernummer erst beantragen, wenn die Gründungsurkunde existiert.
Rechne für den Standardweg mit einigen Wochen von der Namensreservierung bis zur fertigen Eintragung. Die Gesamtkosten liegen ohne das Stammkapital realistisch bei rund 1.000 bis 2.000 Euro, abhängig davon, ob du Notar und Register allein ansteuerst oder Anwalt und Verwaltungsdienstleister einbeziehst. Die SL gehört thematisch in den Ratgeber Steuern, weil die laufenden Pflichten danach überwiegend steuerlicher Natur sind.
Bevor der eigentliche Gründungsprozess startet, braucht jeder künftige Gesellschafter eine spanische Ausländer-Identifikationsnummer (NIE). Ohne diese Nummer kann niemand als Gesellschafter oder Geschäftsführer in der Gründungsurkunde auftreten. Für die telematischen Schritte mit den Behörden ist außerdem ein digitales Behördenzertifikat (Certificado Digital) sinnvoll, mit dem du dich online bei der Steuerbehörde und anderen Stellen ausweist.
Wie du die NIE beantragst und das digitale Zertifikat einrichtest, ist in eigenen Artikeln beschrieben und wird hier nicht wiederholt. Wichtig ist nur die Reihenfolge: Diese Grundlagen sollten vorliegen, bevor du den Firmennamen reservierst, sonst stockt der Prozess gleich am Anfang.
Der erste konkrete Schritt ist die Reservierung des Firmennamens. Dazu beantragst du beim Zentralen Handelsregister (Registro Mercantil Central) eine Negativbescheinigung des Firmennamens (certificación negativa de denominación social). Sie bestätigt, dass der gewünschte Name noch nicht vergeben ist.
Du gibst bis zu fünf Namensvorschläge in einer Präferenzreihenfolge an. Das Register prüft sie der Reihe nach und stellt die Bescheinigung für den ersten freien Namen aus. Auf die Fristen solltest du achten: Die Bescheinigung ist für die notarielle Beurkundung drei Monate gültig, die eigentliche Reservierung des Namens läuft sechs Monate. Wird die Gesellschaft in dieser Zeit nicht ins Register eingetragen, wird der Name wieder frei.
Plane bei der Namenswahl etwas Puffer ein. Wenn alle fünf Vorschläge bereits existierende Firmen ähneln, lehnt das Register ab und du musst neu beantragen, was Tage kostet.
Hier kursiert die häufigste veraltete Information. Bis 2022 brauchte eine SL ein Mindestkapital von 3.000 Euro. Seit dem Gesetz Crea y Crece (Ley 18/2022) liegt das gesetzliche Mindestkapital bei einem Euro. Viele deutschsprachige Texte nennen noch die alte Zahl.
Der eine Euro ist rechtlich möglich, praktisch aber selten sinnvoll, denn das Gesetz knüpft an ein Kapital unter 3.000 Euro zwei Schutzregeln für Gläubiger:
In der Praxis empfiehlt sich daher meist, gleich mit 3.000 Euro zu gründen. Das vermeidet die Rücklagenpflicht, wirkt seriöser gegenüber Banken und Geschäftspartnern und erspart spätere Diskussionen. Mehr zur Haftung im Vergleich von SL und Autónomo steht im Vergleichsartikel. Zur Einordnung: Eine Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) verlangt weiterhin 60.000 Euro Mindestkapital und ist für die meisten Gründer keine Alternative.
Steht das Kapital fest, eröffnest du ein Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft in Gründung (sociedad en constitución). Auf dieses Konto zahlst du das Stammkapital ein. Die Bank stellt dir dafür eine Bankbescheinigung (certificado bancario) aus, die den Eingang des Kapitals belegt.
Diese Bescheinigung legst du dem Notar bei der Beurkundung vor. Sie ist der formale Nachweis, dass das Kapital tatsächlich vorhanden ist. Bei einer Bareinlage genügt die Bestätigung der Bank, bei Sacheinlagen statt Geld gelten besondere Bewertungsregeln, die du vorher mit Berater oder Notar klären solltest. Wie du als Ausländer überhaupt ein spanisches Konto eröffnest, ist im Artikel zur Kontoeröffnung beschrieben.
Der Kern des Gründungsakts ist die notarielle Gründungsurkunde (escritura de constitución). Sie enthält die Satzung der Gesellschaft (estatutos sociales) und wird von einem spanischen Notar (notario) beurkundet.
Die Satzung legt die Grundregeln der SL fest: Firmenname, Unternehmensgegenstand, Gesellschaftssitz, Höhe des Kapitals und seine Verteilung auf die Anteile sowie die Art der Geschäftsführung. Bei der Beurkundung erscheinen alle Gesellschafter oder ihre Bevollmächtigten beim Notar und unterzeichnen die Urkunde. Mitzubringen sind unter anderem die Negativbescheinigung des Firmennamens, die Bankbescheinigung über das Kapital und die Ausweise samt Ausländer-Identifikationsnummern.
An dieser Stelle lohnt sich oft anwaltliche Hilfe. Eine sorgfältig gestaltete Satzung beugt späterem Streit vor, gerade wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind. Einen Anwalt für die Gründung und die Satzung findest du im Verzeichnis. Wer eine einfache Standardsatzung verwendet, kann den Prozess beschleunigen und Notarkosten senken.
Nach oder rund um die Beurkundung beantragst du die Steuernummer der Gesellschaft, den CIF (heute formal Teil des NIF, der Steuernummer juristischer Personen). Zunächst erhält die Gesellschaft eine provisorische Steuernummer (NIF provisional), solange sie sich noch in Gründung befindet. Der Eintrag trägt dann den Zusatz „EN CONSTITUCIÓN".
Den Antrag stellst du bei der Steuerbehörde (Agencia Tributaria, AEAT) über das Formular Modelo 036, in dem du das Kennfeld (casilla) 110 für die Beantragung der Steuernummer markierst. Mit der provisorischen Nummer kann die Gesellschaft bereits handeln, etwa Verträge schließen oder Rechnungen vorbereiten. Die definitive Steuernummer folgt nach der Eintragung ins Handelsregister. Die ergänzenden Unterlagen dafür sind in der Regel binnen eines Monats nach der Eintragung beziehungsweise der Konstituierung nachzureichen.
Mit der Gründungsurkunde geht es zum Handelsregister (Registro Mercantil) der Provinz, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Erst mit der Eintragung erlangt die SL ihre volle Rechtspersönlichkeit und gilt endgültig als gegründet.
Als Richtwert sollte die Urkunde innerhalb von rund zwei Monaten nach der Beurkundung zur Eintragung eingereicht werden. Die genaue Frist und ihre Folgen solltest du im Einzelfall prüfen lassen, da sie sich nach den Vorschriften des Handelsregisters richten. Das Register prüft die Urkunde, trägt die Gesellschaft ein und vergibt die Registerdaten, die du später für Verträge, Rechnungen und Behördengänge brauchst.
Mit der Eintragung ist die Gesellschaft rechtlich da, aber noch nicht voll betriebsbereit. Über das Formular Modelo 036 meldest du die Tätigkeit der Gesellschaft steuerlich an. Dabei legst du die Tätigkeitskennziffer (epígrafe del IAE) auf Seite 4 fest, die deine wirtschaftliche Tätigkeit einordnet, und meldest die Gesellschaft zur Mehrwertsteuer (IVA) an. Das Vorgehen ähnelt der steuerlichen Anmeldung als Selbstständiger, nur eben für die juristische Person.
Parallel klärt der Geschäftsführer seine eigene Sozialversicherung. Wer eine SL kontrolliert oder als mitarbeitender Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist, meldet sich in der Regel nicht im Arbeitnehmer-Regime, sondern als sogenannter autónomo societario im System für Selbstständige (RETA) an. Für diese Gruppe gilt eine höhere Mindestbeitragsbasis als für einen normalen Selbstständigen, und die Beiträge haben sich zuletzt deutlich verändert. Welche Beiträge genau anfallen und wie du dich als Gesellschafter-Geschäftsführer vergütest, behandelt der Artikel zum Gesellschafter-Geschäftsführer (autónomo societario). Die laufenden steuerlichen Pflichten der SL, von der Körperschaftsteuer bis zum Jahresabschluss, sind in einem weiteren Artikel beschrieben.
Die Gründungskosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Notar- und Registergebühren sind gesetzlich gestaffelt (Arancel) und hängen von Kapital, Gesellschafterzahl und Komplexität der Satzung ab. Die folgende Tabelle gibt eine realistische Orientierung. Es handelt sich um Schätzwerte, die je nach Kapital und Provinz abweichen.
| Posten | Realistische Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Negativbescheinigung Firmenname | ca. 15–20 € | Gebühr des Zentralen Handelsregisters |
| Notarielle Gründungsurkunde | ca. 150–600 € netto | gestaffelt nach Arancel, abhängig von Kapital und Satzung |
| Eintragung Handelsregister | ca. 40–200 € | gestaffelt nach Arancel, provinz- und kapitalabhängig |
| Anwalt oder Verwaltungsdienstleister | variabel | optional, für Satzung und Abwicklung |
| Stammkapital | ab 1 €, praktisch 3.000 € | kein Gebührenposten, bleibt Vermögen der SL |
In Summe landen die reinen Gründungskosten ohne Kapital für den Standardweg meist bei rund 1.000 bis 2.000 Euro, wenn Anwalt und Verwaltungsdienstleister eingebunden sind. Wer hilft und was die einzelnen Dienstleister kosten, vergleicht der Artikel zu Gestoría, Asesoría und Steuerberater. Wer alle Schritte selbst übernimmt, kommt günstiger weg, trägt aber das Fehlerrisiko. Zeitlich solltest du für den Standardweg einige Wochen einplanen, vor allem wegen der Namensreservierung, der Notarterminvergabe und der Bearbeitungszeit im Register. Die Gründung selbst löst in der Regel keine Gesellschaftsteuer aus, die Anmeldung bei der Steuerbehörde bleibt aber Pflicht.
Neben dem klassischen Weg über Notar und Register gibt es die telematische Gründung über einen Punkt für Unternehmensgründung (Punto de Atención al Emprendedor, PAE). Dort wird die SL mit einem elektronischen Einheitsdokument (Documento Único Electrónico, DUE) über das staatliche System CIRCE angemeldet, umgangssprachlich SL exprés genannt.
Dieser Weg ist deutlich schneller als die einzelne Abwicklung jedes Schritts, die offizielle Plattform nennt je nach Standarddokumenten einen Rahmen von etwa einem bis zehn Tagen, und sieht bei einer Standardsatzung und niedrigem Kapital reduzierte Notar- und Registergebühren vor. Er eignet sich vor allem für unkomplizierte Gründungen mit Standardsatzung. Sobald du eine maßgeschneiderte Satzung, besondere Gesellschafterregeln oder Sacheinlagen brauchst, ist der klassische Weg meist die bessere Wahl. Einen Notartermin gibt es auch bei CIRCE, teils als Videobeurkundung.
Bei einer Ein-Personen-SL bist du alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Der Prozess ist derselbe, nur die Beteiligungsverhältnisse sind einfach. Sobald mehrere Gesellschafter beteiligt sind, wird die Vertragsseite wichtig: Anteile, Stimmrechte, Geschäftsführerbestellung und eine mögliche Gesellschaftervereinbarung (Pacto de socios) regeln, wer was entscheidet und was bei einem Ausstieg passiert. Diese Themen gehören zur Gründungsplanung und sind im Artikel zum Gesellschafter-Geschäftsführer vertieft.
Ein Sonderfall betrifft Gründer, die bereits Anteile an einer deutschen GmbH halten und nach Spanien ziehen. Hier kann die deutsche Wegzugsbesteuerung greifen, die eine fiktive Veräußerung der Anteile besteuert. Wer in dieser Lage eine spanische SL plant, sollte die steuerlichen Folgen des Wegzugs vorher klären lassen.
Die SL-Gründung verbindet Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Verwaltung. Zwei Arten von Dienstleistern sind dabei typisch: ein Anwalt für die Gestaltung der Satzung und des Gesellschaftervertrags und ein Verwaltungsdienstleister (Gestoría) für die operative Abwicklung von Anmeldungen und Behördengängen. Welche Rolle wer übernimmt und was das kostet, vergleicht der Artikel zu den Dienstleistern rund um die Firmengründung.
Gerade bei mehreren Gesellschaftern oder einer individuellen Satzung lohnt sich anwaltliche Begleitung. Einen Anwalt für Gründung und Verträge sowie einen Verwaltungsdienstleister für die Abwicklung findest du jeweils im Verzeichnis, dort kannst du mehrere Anbieter vergleichen, statt dich auf den erstbesten festzulegen.
Seit dem Gesetz Crea y Crece (Ley 18/2022) reicht ein Euro Mindestkapital. Solange das Kapital unter 3.000 Euro liegt, müssen aber 20 Prozent des Gewinns in eine Rücklage fließen, und die Gesellschafter haften bei Auflösung bis zur Differenz auf 3.000 Euro. In der Praxis ist eine Gründung mit 3.000 Euro meist sinnvoller.
Die reinen Gründungskosten ohne Stammkapital liegen realistisch bei rund 1.000 bis 2.000 Euro, wenn Anwalt und Verwaltungsdienstleister eingebunden sind. Notar- und Registergebühren sind gesetzlich gestaffelt und hängen von Kapital und Provinz ab. Die Negativbescheinigung kostet rund 15 bis 20 Euro.
Auf dem Standardweg über Notar und Register solltest du einige Wochen einplanen, vor allem wegen Namensreservierung, Notartermin und Bearbeitung im Register. Die telematische Gründung über CIRCE (SL exprés) ist bei Standardsatzung deutlich schneller.
Die Gesellschaft erhält zunächst eine provisorische Steuernummer mit dem Zusatz „EN CONSTITUCIÓN". Du beantragst sie bei der Steuerbehörde über das Formular Modelo 036 mit dem Kennfeld 110. Die definitive Steuernummer folgt nach der Eintragung ins Handelsregister.
Teilweise. Über einen Punkt für Unternehmensgründung (PAE) und das System CIRCE lässt sich die Gründung weitgehend telematisch abwickeln. Ein Notartermin bleibt nötig, teils als Videobeurkundung. Für individuelle Satzungen ist der klassische Weg meist besser geeignet.
In der Regel ja. Wer die SL kontrolliert oder als mitarbeitender Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist, meldet sich meist als autónomo societario im System für Selbstständige an, nicht im Arbeitnehmer-Regime. Für diese Gruppe gilt eine höhere Mindestbeitragsbasis.
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Stammkapitalregeln, Gebühren, Fristen und die Sozialversicherung des Geschäftsführers ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026. Lass die Gründung und besonders Satzung, Kapitalwahl und steuerliche Anmeldung von einem Anwalt oder Steuerberater begleiten.