
Wer sich in Spanien als Autónomo (Selbstständiger) anmeldet, geht in einer festen Reihenfolge vor: zuerst die steuerliche Anmeldung bei der Hacienda (spanisches Finanzamt) über das Modelo 036 (amtliches Formular), danach die Anmeldung im RETA (Sondersystem für Selbstständige) bei der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung) über das Formular TA.0521. Beide Anmeldungen brauchen dasselbe Startdatum. Die RETA-Anmeldung ist bis zu 60 Tage vor Tätigkeitsbeginn möglich.
Klingt einfach, ist es aber nicht, weil deutschsprachige Anleitungen sich bei der Reihenfolge oft widersprechen und ältere Texte mit veralteten Fristen und Beträgen arbeiten. Dieser Fahrplan zeigt den Ablauf nach dem Stand 2026, mit den Formularen, Fristen und dem teuersten Fehler, den du vermeiden solltest.
Die Anmeldung besteht aus zwei getrennten Alta-Vorgängen bei zwei Behörden. Die Reihenfolge ist nicht beliebig:
Wichtig ist die Klammer um beide Schritte: Das fecha de inicio de actividad, also dein angegebenes Startdatum, muss in beiden Anmeldungen identisch sein. Weichen die Daten voneinander ab, entstehen Verwaltungsprobleme, die du später mühsam korrigieren musst.
| Schritt | Behörde | Formular | Frist |
|---|---|---|---|
| 1. Alta censal | Hacienda (AEAT) | Modelo 036 | vor oder am Tag des Tätigkeitsbeginns |
| 2. Alta RETA | Seguridad Social (TGSS) | TA.0521 | bis 60 Tage vorher, spätestens am Starttag |
Diese Reihenfolge ist der Stand nach den Reformen der letzten Jahre. Frühere Anleitungen, die zuerst die Sozialversicherung und eine Nachmeldung beim Finanzamt innerhalb von 30 Tagen nennen, sind überholt. Wie dieser Schritt in das gesamte spanische Steuersystem passt, zeigt der komplette Steuer-Leitfaden für Spanien.
Bevor du überhaupt ein Formular ausfüllst, brauchst du einige Grundlagen. Ohne sie scheitert die Anmeldung an der ersten Hürde.
Diese Vorbedingungen setzen in der Regel voraus, dass du deinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagerst. Ab wann du in Spanien steuerlich ansässig wirst, hängt unter anderem von der 183-Tage-Regel ab, die du vor dem Schritt in die Selbstständigkeit klären solltest.
Der erste offizielle Schritt ist die Declaración censal de alta im Censo de empresarios, profesionales y retenedores. Das maßgebliche Formular dafür ist das Modelo 036. Du reichst es vor Beginn deiner Tätigkeit ein, in der Regel elektronisch über die Sede der Agencia Tributaria mit Certificado Digital oder Cl@ve.
Im Modelo 036 legst du zwei Dinge fest, die später deine Steuerpflichten bestimmen:
Ein praktischer Hinweis zum Formular: Das früher verbreitete vereinfachte Modelo 037 wurde mit der Orden HAC/1526/2024 zum 3. Februar 2025 abgeschafft. Maßgeblich ist seitdem für alle Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen im Censo allein das Modelo 036. Viele ältere deutschsprachige Anleitungen nennen noch beide Formulare. Wenn du in einer alten Quelle das Modelo 037 liest, halte dich an das Modelo 036.
Nach der Hacienda folgt die Sozialversicherung. Als Selbstständiger meldest du dich im RETA an, dem Régimen Especial de Trabajadores Autónomos. Das Formular heißt TA.0521 und läuft über das Importass-Portal der Tesorería General de la Seguridad Social.
Drei Punkte sind hier entscheidend:
Wer das Häkchen für die Tarifa Plana bei der Anmeldung vergisst, verliert die Vergünstigung. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht ohne Weiteres möglich. Über zwölf Monate gerechnet geht es dabei um eine Ersparnis im vierstelligen Bereich. Prüfe diesen Punkt deshalb sorgfältig oder lass die Anmeldung von einem Gestor (Behördendienstleister) vornehmen.
Die Kosten eines Autónomo setzen sich vor allem aus den Beiträgen zur Seguridad Social zusammen, dazu kommen Steuern und gegebenenfalls der Gestor. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es zwei Welten: die vergünstigte Tarifa Plana für Einsteiger und das reguläre einkommensbasierte System.
Tarifa Plana für Neugründer: In den ersten zwölf Monaten zahlst du eine reduzierte Pauschale von rund 80 Euro im Monat, unabhängig von deinen Einkünften. Für die Monate 13 bis 24 lässt sich diese reduzierte Cuota fortführen, allerdings nur, wenn dein voraussichtliches Nettoeinkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn (SMI) liegt. Andernfalls wechselst du in den regulären, einkommensabhängigen Beitrag.
Die Tarifa Plana ist an Bedingungen geknüpft:
Das reguläre Beitragssystem: Seit 2023 zahlen Autónomos nach ihren realen Einkünften (cotización por ingresos reales). Das System kennt 15 Einkommensstufen (Tramos). Je höher dein Nettoeinkommen, desto höher die monatliche Cuota. Bei der Mindestbasis der jeweiligen Stufe reicht die Cuota 2026 von rund 200 Euro im Monat in der niedrigsten Stufe bis zu rund 590 Euro in der höchsten Stufe. Wer eine höhere Beitragsbasis wählt, zahlt in der Spitze bis zu rund 1.600 Euro im Monat. Die Beitragstabellen von 2025 wurden für 2026 eingefroren (Real Decreto-ley 16/2025). Auf die Beitragsbasis wird der MEI (Mecanismo de Equidad Intergeneracional) erhoben, 2026 mit 0,9 Prozent.
Ein praktischer Vorteil des Systems: Du kannst deine Beitragsstufe bis zu sechsmal pro Jahr an deine tatsächliche Einkommensentwicklung anpassen. Wer am Jahresende mehr oder weniger verdient hat als gemeldet, gleicht die Differenz über die Steuererklärung aus. Eine detaillierte Kostenaufstellung mit Monats- und Jahresbeispiel findest du im eigenen Kostenartikel.
| Beitrag | Höhe 2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| Tarifa Plana, Monat 1-12 | rund 80 €/Monat | Voraussetzungen erfüllt, im TA.0521 beantragt |
| Tarifa Plana, Monat 13-24 | rund 80 €/Monat | nur wenn Nettoeinkommen unter SMI |
| Reguläre Cuota (Mindestbasis) | ca. 200 € bis 590 €/Monat | je nach Einkommensstufe (15 Tramos) |
| MEI-Zuschlag | 0,9 % der Beitragsbasis | zusätzlich |
Mit der Anmeldung beginnen laufende Pflichten. Spanien arbeitet stark mit Quartalserklärungen, der Rhythmus ist enger als in Deutschland.
Plane diese Zahlungen von Anfang an ein. Eine bewährte Faustregel ist, einen Teil jedes Rechnungsbetrags sofort zur Seite zu legen, oft rund 20 Prozent, damit die Steuervorauszahlung nicht zur Liquiditätsfalle wird. Welche Ausgaben du absetzen kannst und wie die Quartalserklärungen im Detail funktionieren, behandelt der eigene Artikel zu IVA und IRPF. Die Jahresabrechnung läuft über die spanische Einkommensteuererklärung.
Ein konkreter Ablauf macht die Reihenfolge greifbar. Angenommen, du willst zum 1. März 2026 als freiberuflicher Webentwickler starten:
Der Kern: Beide Anmeldungen legen sich um ein identisches Startdatum. Die Hacienda-Anmeldung steht zeitlich nicht hinter der Sozialversicherung, und das Datum ist in beiden Vorgängen dasselbe.
Nicht für jeden ist der Autónomo-Status die beste Rechtsform. Ab einem gewissen Gewinn oder bei höherem Haftungsrisiko kann eine Sociedad Limitada (SL), die spanische GmbH, sinnvoller sein. Die Entscheidung hängt von Gewinnhöhe, Haftung und Verwaltungsaufwand ab und sollte vor der Anmeldung durchgerechnet werden, weil ein späterer Wechsel zusätzlichen Aufwand bedeutet. Den vollständigen Vergleich der beiden Rechtsformen findest du in einem eigenen Artikel.
Die Anmeldung selbst lässt sich mit Certificado Digital theoretisch allein erledigen. In der Praxis übernimmt fast jeder Autónomo in Spanien die laufende Buchhaltung und die Quartalserklärungen nicht selbst. Drei Gründe sprechen dafür:
Ein Gestor oder Steuerberater übernimmt Anmeldung, Quartalserklärungen und Jahresabschluss gegen ein monatliches Honorar. Die marktübliche Spanne und eine genaue Kostenrechnung findest du im Kostenartikel. Wenn du von Anfang an sauber aufgestellt sein willst, lohnt sich der Schritt zur Fachberatung vor der ersten Anmeldung, nicht erst nach dem ersten Bescheid.
Einen deutschsprachigen Steuerberater oder Gestor in Spanien findest du über unser Verzeichnis.
Zuerst Hacienda mit dem Modelo 036, danach die Seguridad Social im RETA über das TA.0521. Das Startdatum muss in beiden Anmeldungen identisch sein.
Mit Tarifa Plana zahlst du in den ersten zwölf Monaten rund 80 Euro im Monat an die Seguridad Social. Dazu kommen Steuern auf deinen Gewinn und gegebenenfalls das Honorar für einen Gestor.
Du darfst in den zwei Jahren vor der Anmeldung nicht als Autónomo gemeldet gewesen sein (drei Jahre bei früherer Nutzung der Tarifa Plana), keine Schulden bei Seguridad Social oder Hacienda haben und kein autónomo colaborador sein. Beantragt wird sie im TA.0521.
Die Alta im RETA ist bis zu 60 Tage vor dem Tätigkeitsbeginn möglich und muss spätestens am Starttag erfolgen.
Pflicht ist er nicht, in der Praxis aber dringend zu empfehlen. Die quartalsweisen Erklärungen, die spanische Formularlogik und die Fehlerkosten machen die laufende Betreuung durch einen Gestor für die meisten Autónomos sinnvoll.
NIE, número de la Seguridad Social (NUSS), Certificado Digital oder Cl@ve, eine spanische Meldeadresse und ein spanisches Bankkonto für den Beitragseinzug.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Anmeldepflichten, Beitragsbeträge, Tarifa-Plana-Bedingungen und Formularvorgaben hängen von deiner Tätigkeit, deinem Einkommen und dem jeweiligen Jahr ab und ändern sich regelmäßig. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand und ersetzen keine individuelle Beratung. Insbesondere Beitragsbeträge und der Formularstatus sollten vor der Anmeldung gegen die offiziellen Quellen geprüft werden.