
Als Autónomo (Selbstständiger) in Spanien gibst du quartalsweise zwei Erklärungen ab: das Modelo 303 (amtliches Formular) für die Mehrwertsteuer (IVA) und, in der estimación directa (direkte Gewinnermittlung), das Modelo 130 für die IRPF-Vorauszahlung von rund 20 Prozent deines Nettogewinns. Die Fristen enden am 20. April, Juli und Oktober sowie am 30. Januar.
Spanien arbeitet mit einem engen Quartalsrhythmus, der enger getaktet ist als in Deutschland. Wer die beiden Erklärungen und ihre Fristen versteht, vermeidet Zuschläge und behält die Liquidität im Griff, statt am Quartalsende überrascht zu werden. Dieser Artikel erklärt das Modelo 303, das Modelo 130, die Retención (Steuerabzug/Quellensteuer) auf Rechnungen und die wichtigsten Fristen.
Zwei Erklärungen bilden das Rückgrat der laufenden Steuerpflichten:
Die beiden Erklärungen werden oft verwechselt, betreffen aber zwei völlig verschiedene Steuern. Das Modelo 303 leitet eingenommene Mehrwertsteuer an den Staat weiter, das Modelo 130 zahlt einen Teil deiner Einkommensteuer im Voraus.
Je nach Tätigkeit kommen weitere Formulare hinzu. Wer Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringt oder von dort bezieht, muss sich ins Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer (ROI) eintragen und die zusammenfassende Meldung Modelo 349 abgeben. Für die meisten rein national tätigen Autónomos sind aber das Modelo 303 und das Modelo 130 die beiden zentralen Quartalserklärungen, auf die sich dieser Artikel konzentriert.
Mit dem Modelo 303 rechnest du die Mehrwertsteuer quartalsweise ab. Die Logik ist einfach: Du stellst die Differenz aus zwei Beträgen fest.
Ist die eingenommene IVA höher als die gezahlte, führst du die Differenz ans Finanzamt ab. War es umgekehrt, etwa bei hohen Investitionen, entsteht ein Guthaben, das du vortragen oder am Jahresende erstatten lassen kannst. Die eingenommene Mehrwertsteuer ist also nie dein Geld, sondern ein durchlaufender Posten, den du nur verwaltest.
Ein Sonderfall: Wer ausschließlich von der IVA befreite Tätigkeiten ausübt, etwa bestimmte Bildungs- oder Gesundheitsleistungen, gibt unter Umständen kein Modelo 303 ab. Ob deine Tätigkeit befreit ist, solltest du beim Start klären, weil davon deine gesamte IVA-Pflicht abhängt.
Das Modelo 130 ist die quartalsweise Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Wer seinen Gewinn in der estimación directa ermittelt, zahlt in der Regel 20 Prozent des Nettogewinns voraus, also der Einnahmen abzüglich der absetzbaren Ausgaben.
Die Berechnung läuft kumuliert über das Jahr: In jedem Quartal rechnest du den Gewinn seit Jahresbeginn, ziehst die schon geleisteten Vorauszahlungen ab und zahlst die Differenz. Diese Vorauszahlungen sind keine zusätzliche Steuer, sondern werden später mit deiner Jahressteuererklärung verrechnet. Wer zu viel vorausgezahlt hat, bekommt die Differenz zurück. Wie die Jahreserklärung läuft, erklärt der Artikel zur spanischen Steuererklärung.
Ein einfaches Quartalsbeispiel zeigt das Zusammenspiel. Du nimmst in einem Quartal 10.000 Euro netto ein und stellst darauf 21 Prozent IVA in Rechnung, also 2.100 Euro. Auf deine betrieblichen Ausgaben hast du 400 Euro IVA gezahlt. Im Modelo 303 führst du dann 2.100 minus 400, also 1.700 Euro ab. Für das Modelo 130 ziehst du von den 10.000 Euro Einnahmen deine absetzbaren Ausgaben ab, sagen wir 2.000 Euro, und zahlst auf den Gewinn von 8.000 Euro die 20-prozentige Vorauszahlung, also 1.600 Euro. Beide Beträge betreffen dasselbe Quartal, aber zwei verschiedene Steuern.
Wichtig ist die Unterscheidung der Gewinnermittlungsart. Die meisten Autónomos rechnen in der estimación directa, also nach tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Daneben gibt es für bestimmte Tätigkeiten die estimación objetiva, das sogenannte System der módulos, bei dem der Gewinn pauschal nach Kennzahlen geschätzt wird. Dort gelten eigene Formulare und Regeln. Welches System für dich gilt, legst du bei der Anmeldung fest.
Es gibt eine wichtige Ausnahme. Wenn mindestens 70 Prozent deiner Einnahmen bereits einer Retención unterlagen, also einem Steuereinbehalt durch deine Auftraggeber, musst du das Modelo 130 in der Regel nicht abgeben. In diesem Fall haben deine Kunden die IRPF-Vorauszahlung schon für dich abgeführt.
Das betrifft vor allem Freiberufler, die fast ausschließlich an Unternehmen fakturieren, denn diese behalten die Retención ein. Wer dagegen viel an Privatpersonen oder ins Ausland fakturiert, kommt seltener über die 70-Prozent-Schwelle und bleibt beim Modelo 130. Welcher Fall auf dich zutrifft, hängt von deiner Kundenstruktur ab.
Freiberufler weisen auf ihren Rechnungen an Unternehmen eine IRPF-Retención aus, die der Kunde einbehält und ans Finanzamt abführt. Der allgemeine Satz beträgt 15 Prozent. Neue Selbstständige können stattdessen 7 Prozent ansetzen, und zwar im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den zwei folgenden Jahren. Dieser ermäßigte Satz ist freiwillig und an Bedingungen geknüpft.
Die Retención ist wie das Modelo 130 eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer, nur dass sie der Kunde übernimmt. Genau deshalb hängt die 70-Prozent-Regel mit ihr zusammen: Wer ohnehin über die Rechnungen genug Vorauszahlung leistet, muss nicht zusätzlich das Modelo 130 bedienen.
Die Quartalserklärungen haben feste Termine. Diese Tabelle zeigt die Fristen 2026:
| Zeitraum | Quartal | Frist |
|---|---|---|
| Januar–März | Q1 | 1. bis 20. April |
| April–Juni | Q2 | 1. bis 20. Juli |
| Juli–September | Q3 | 1. bis 20. Oktober |
| Oktober–Dezember | Q4 | 1. bis 30. Januar (Folgejahr) |
Wer per Lastschrift zahlt, muss einige Tage vor dem jeweiligen Stichtag einreichen, weil die Lastschrift früher abgewickelt wird. Zusätzlich zu den Quartalserklärungen gibt es Jahresübersichten: das Modelo 390 fasst die IVA des Jahres zusammen, und die persönliche Einkommensteuer läuft über die Jahreserklärung Modelo 100.
Versäumte Fristen lösen Zuschläge aus. Wer zu spät, aber von sich aus einreicht, zahlt einen Verspätungszuschlag, der mit der Dauer der Verspätung steigt. Wartet man dagegen, bis das Finanzamt auffordert, drohen höhere Sanktionen. Auch eine Null-Erklärung muss abgegeben werden: Wer in einem Quartal keine Umsätze hatte, reicht das Modelo 303 trotzdem als sogenannte declaración sin actividad ein. Ein fester Termin im Kalender oder die Abgabe über einen Gestor verhindert solche Versäumnisse.
Deine Steuerlast sinkt mit den absetzbaren Ausgaben (gastos deducibles). Abziehbar sind Ausgaben, die betrieblich veranlasst, mit deiner Tätigkeit verknüpft und ordnungsgemäß per Rechnung belegt sind. Typische Beispiele sind Büromaterial, Software, berufliche Versicherungen, der Gestor (Behördendienstleister) oder berufliche Fortbildung.
Heikler sind gemischt genutzte Posten wie das Auto, das Homeoffice oder das Handy, bei denen nur der berufliche Anteil zählt und besondere Nachweisregeln gelten. Hier wird oft zu viel oder falsch angesetzt. Im Zweifel gilt: Nur was sauber belegt und betrieblich veranlasst ist, gehört in die Erklärung. Eine ordentliche Belegablage von Anfang an spart später Diskussionen mit dem Finanzamt und macht jede Quartalserklärung schneller, weil du die Zahlen schon beisammen hast.
Die Quartalserklärungen sind für sich genommen kein Hexenwerk, aber sie kommen alle drei Monate wieder, haben feste Fristen und verzeihen wenig. Schon ein vergessenes Quartal oder eine falsch angesetzte Ausgabe kostet Zuschläge oder Nachzahlungen. Deshalb übergeben die meisten Autónomos die laufende Buchhaltung und die Erklärungen an einen Gestor.
Wie die Autónomo-Anmeldung und die laufenden Kosten samt Gestor-Honorar aussehen, zeigen die eigenen Artikel dazu. Wenn du die Quartalserklärungen abgeben oder prüfen lassen willst, findest du einen deutschsprachigen Steuerberater oder Gestor in Spanien über unser Verzeichnis.
Das Modelo 303 ist die quartalsweise IVA-Erklärung. Es gibt fast jeder Autónomo ab, der mit Mehrwertsteuer fakturiert. Du führst die Differenz aus eingenommener und gezahlter IVA ab.
Das Modelo 303 betrifft die Mehrwertsteuer (IVA), das Modelo 130 die Einkommensteuer (IRPF). Das 303 leitet eingenommene IVA weiter, das 130 zahlt rund 20 Prozent deines Gewinns als Einkommensteuer voraus.
Wenn mindestens 70 Prozent deiner Einnahmen bereits einer Retención unterlagen, entfällt das Modelo 130 in der Regel, weil deine Kunden die Vorauszahlung schon abgeführt haben.
Q1 bis 20. April, Q2 bis 20. Juli, Q3 bis 20. Oktober und Q4 bis 30. Januar des Folgejahres. Bei Lastschrift musst du einige Tage früher einreichen.
Freiberufler weisen allgemein 15 Prozent aus. Neue Selbstständige können im Jahr der Aufnahme und in den zwei Folgejahren 7 Prozent ansetzen, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Betrieblich veranlasste, mit Rechnung belegte Ausgaben wie Büromaterial, Software, berufliche Versicherungen oder den Gestor. Bei gemischt genutzten Posten zählt nur der berufliche Anteil.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Welche Erklärungen du abgeben musst und welche Sätze gelten, hängt von deiner Tätigkeit, deiner Kundenstruktur und deinem Steuerstatus ab. Fristen und Sätze ändern sich. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Prüfe deine Pflichten vor der ersten Abgabe oder lass dich begleiten.