
Die kanarische Sonderzone (Zona Especial Canaria, ZEC) senkt die Körperschaftsteuer auf 4 Prozent statt regulär 25 Prozent. Dafür braucht es eine neue Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung auf den Kanaren, eine Investition von 50.000 bis 100.000 Euro, 3 bis 5 neue Arbeitsplätze und eine zugelassene Tätigkeit. Eine Briefkastenlösung ist sie nicht.
Die 4 Prozent klingen nach Steueroase, sind aber an reale Substanz auf den Inseln gebunden. Und für einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter entscheidet am Ende nicht der spanische Satz, sondern das deutsche Außensteuerrecht, ob unter dem Strich etwas übrig bleibt. Dieser Guide erklärt die ZEC vollständig: den Steuersatz und seine Grenzen, die Voraussetzungen, den Antrag, die übrigen Steuervorteile der Kanaren und die Frage, für wen sich das Modell wirklich rechnet. Wer noch vor der Rechtsform-Entscheidung steht, findet die Grundlagen im Rechtsform-Vergleich zwischen SL und Selbstständigkeit; hier geht es um den ZEC-Sonderfall der spanischen Kapitalgesellschaft.
Die ZEC ist ein Niedrigsteuergebiet innerhalb des kanarischen Wirtschafts- und Steuersonderregimes (Régimen Económico y Fiscal, REF), das die Europäische Kommission als zulässige Beihilfe genehmigt hat. Rechtsgrundlage ist die Ley 19/1994. Sie wurde geschaffen, um wirtschaftliche Tätigkeit und qualifizierte Arbeitsplätze auf die geografisch abgelegenen Inseln zu holen, und ist deshalb von Anfang an an echte Ansiedlung geknüpft, nicht an eine reine Steueradresse.
Verwaltet wird das Regime vom Konsortium der Sonderzone (Consorcio de la Zona Especial Canaria). Es prüft die Anträge, führt das amtliche Register der ZEC-Gesellschaften und überwacht, ob die Bedingungen laufend eingehalten werden. Die Europäische Kommission hat die Vorteile der ZEC im Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Das Fenster für die Neueintragung läuft nach der Anpassung der Ley 19/1994 bis zum 31. Dezember 2026, wobei eine einmal eingetragene Gesellschaft die Vorteile über mindestens sechs Jahre nutzen kann. Die ZEC ist damit kein kurzfristiges Schlupfloch, sondern ein auf Jahre planbares Standortmodell.
Der Kern des Modells ist ein Sondersatz bei der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) von 4 Prozent. Zum Vergleich: Der allgemeine spanische Regelsatz liegt bei 25 Prozent. Der ZEC-Satz gilt allerdings nur für den Teil des Gewinns, der materiell aus der auf den Kanaren ausgeübten ZEC-Tätigkeit stammt, nicht für beliebige Erträge der Gesellschaft.
Der begünstigte Gewinn ist zudem gedeckelt. Bei der Mindestbeschäftigung von fünf Arbeitsplätzen auf den Hauptinseln gilt der 4-Prozent-Satz für eine Bemessungsgrundlage von bis zu 1.800.000 Euro. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz erhöht sich dieser Betrag um 500.000 Euro, bis zu einer Höchstgrenze von 24.300.000 Euro. Gewinn oberhalb der jeweiligen Grenze wird ganz normal mit dem Regelsatz besteuert. Wie die reguläre Körperschaftsteuer einer spanischen SL funktioniert, mit Jahreserklärung, Vorauszahlungen und Jahresabschluss, ist in einem eigenen Artikel beschrieben und gilt für die ZEC-Gesellschaft genauso, nur mit dem niedrigeren Satz auf den begünstigten Teil.
Ein Rechenbeispiel: Eine ZEC-Gesellschaft auf Teneriffa mit fünf Mitarbeitern und 300.000 Euro Gewinn versteuert diesen vollständig mit 4 Prozent, also 12.000 Euro statt 75.000 Euro bei 25 Prozent. Die Ersparnis ist real, aber sie setzt voraus, dass die fünf Stellen und die Investition tatsächlich bestehen.
Die Vorteile gibt es nur, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Sie gelten dauerhaft, nicht nur bei der Gründung.
Die Höhe von Investition und Beschäftigung hängt davon ab, auf welcher Insel die Gesellschaft sitzt.
| Inselgruppe | Mindestinvestition (Anlagevermögen, 2 Jahre) | Neue Arbeitsplätze (binnen 6 Monaten) |
|---|---|---|
| Hauptinseln: Teneriffa, Gran Canaria | 100.000 Euro | 5 |
| Kleinere Inseln: La Palma, La Gomera, El Hierro, Fuerteventura, Lanzarote | 50.000 Euro | 3 |
Wichtig ist, dass es sich um neu geschaffene Stellen handelt, nicht um die Übernahme einer bestehenden Belegschaft. Genau diese Substanzpflicht ist der Grund, warum die ZEC ausdrücklich keine Briefkastenfirma ist und auch nicht als solche funktioniert.
Nicht jedes Geschäft ist ZEC-fähig. Zugelassen ist ein breiter, aber klar abgegrenzter Katalog von Tätigkeiten. In der Praxis sind besonders gut vertreten:
Ausdrücklich ausgeschlossen sind dagegen mehrere Bereiche, in denen viele Auswanderer zuerst an die Kanaren denken:
Wer also eine Ferienvermietung, ein Restaurant oder einen Laden auf den Inseln plant, kann das nicht über die ZEC begünstigen. Für solche Vorhaben kommen andere Steuervorteile der Kanaren infrage, dazu unten mehr.
Die Eintragung läuft nicht über das Finanzamt, sondern über das Konsortium der Sonderzone. Der Ablauf in der Reihenfolge:
Hinzu kommt eine laufende jährliche Gebühr an das Konsortium. Sie liegt nach Angaben spezialisierter Kanzleien bei rund 1.560 Euro auf den Hauptinseln und rund 1.353 Euro auf den kleineren Inseln. Den genauen, aktuellen Betrag solltest du vor der Gründung direkt beim Konsortium prüfen. Für die Gründung der Gesellschaft selbst, Notar, Stammkapital und Handelsregister, gelten dieselben Schritte wie bei jeder spanischen SL.
Die ZEC ist nur ein Baustein des kanarischen Sonderregimes. Zwei weitere Vorteile sind oft genauso relevant, manchmal sogar passender:
Dazu kommen Befreiungen von der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen (über die Steuer für Nichtansässige, Impuesto sobre la Renta de no Residentes) sowie von der Grunderwerb- und Stempelsteuer beim Erwerb von Wirtschaftsgütern für die Tätigkeit, jeweils unter Bedingungen.
| Vorteil | Kern | Voraussetzung | Für wen |
|---|---|---|---|
| ZEC | 4 % Körperschaftsteuer auf begünstigten Gewinn | neue Gesellschaft, 3 bis 5 Jobs, Investition, zugelassene Tätigkeit, Registrierung | aktive Betriebe mit echter Ansiedlung |
| RIC | bis 90 % Gewinn rücklagefähig | Wiederanlage auf den Inseln innerhalb der Frist | gewinnstarke Betriebe, die reinvestieren |
| IGIC | 7 % statt 21 % Umsatzsteuer | Sitz und Umsatz auf den Kanaren | jede kanarische Tätigkeit |
Ob ZEC und RIC im Einzelfall kombiniert werden können, hängt von der konkreten Gestaltung ab und gehört in fachliche Beratung.
Hier liegt der Punkt, den die meisten Werbeseiten überspringen. Für eine in Deutschland steuerlich ansässige Person, die eine ZEC-Gesellschaft beherrscht, entscheidet das deutsche Außensteuergesetz (AStG) darüber, ob die 4 Prozent am Ende wirklich greifen.
Der Mechanismus heißt Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 AStG). Vereinfacht: Erzielt eine ausländische Gesellschaft niedrig besteuerte, passive Einkünfte und wird sie von in Deutschland Ansässigen beherrscht, rechnet das deutsche Finanzamt diese Einkünfte dem Gesellschafter zu und besteuert sie in Deutschland nach. Als niedrig besteuert gilt eine Belastung von weniger als 15 Prozent (§ 8 Abs. 5 AStG). Mit 4 Prozent liegt die ZEC eindeutig darunter. Für passive Einkünfte eines deutschen Gesellschafters wäre der spanische Steuervorteil damit neutralisiert.
Es gibt aber eine Ausnahme. Für Gesellschaften in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum entfällt die Hinzurechnung, wenn die Gesellschaft einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, also über eigenes Personal, Geschäftsräume und eine echte aktive Geschäftstätigkeit vor Ort verfügt (§ 8 Abs. 2 AStG). Genau diese Substanz verlangt die ZEC ohnehin: Mitarbeiter, ein eingerichtetes Büro und die Geschäftsleitung auf den Inseln. Eine aktiv wirtschaftende ZEC-Gesellschaft mit echter Ansiedlung kann die Substanzausnahme deshalb erfüllen. Eine reine Holding-, Lizenz- oder Vermögensverwaltungsstruktur mit passiven Einkünften erfüllt sie typischerweise nicht und bleibt riskant.
Der sauberste Weg ist oft ein anderer: Verlegt der Gesellschafter selbst seinen Lebensmittelpunkt auf die Kanaren und ist damit nicht mehr in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, greift die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung weitgehend nicht mehr. Dafür ist beim Wegzug die deutsche Wegzugsbesteuerung zu beachten, die bei Anteilen an Kapitalgesellschaften eine fiktive Veräußerung auslösen kann. Ob jemand mit dem Umzug überhaupt steuerlich in Spanien ansässig wird, richtet sich nach den Kriterien der steuerlichen Ansässigkeit. Dividenden aus der spanischen Gesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft können über die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie quellensteuerfrei fließen.
Die Folgerung ist nüchtern: Die ZEC ist ein Standortmodell für aktiv wirtschaftende Betriebe mit echter Präsenz auf den Inseln, kein Steuerspar-Vehikel für einen in Deutschland sitzenden Gesellschafter mit passiven Einkünften. Wo deutsches und spanisches Recht zusammentreffen, ist die Gestaltung im Einzelfall mit einer steuerlichen Beratung zu klären.
Die ZEC passt, wenn folgende Punkte zutreffen:
Die ZEC passt nicht, wenn:
Wenn du prüfen willst, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt und wie es sich mit dem deutschen Außensteuerrecht verträgt, lass das vor der Gründung von einer steuerlichen Beratung mit deutsch-spanischer Erfahrung durchrechnen. Für die Gesellschaftsgründung und den ZEC-Antrag selbst hilft eine auf Spanien spezialisierte Rechtsberatung.
Eine ZEC-Gesellschaft zahlt auf den begünstigten Teil ihres Gewinns 4 Prozent Körperschaftsteuer statt der regulären 25 Prozent. Der Sondersatz gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 1.800.000 Euro bei fünf Arbeitsplätzen, plus 500.000 Euro je weiterem Arbeitsplatz, höchstens 24.300.000 Euro. Gewinn darüber wird regulär besteuert.
Erforderlich sind eine neu gegründete Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung auf den Kanaren, mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz auf den Inseln, eine Investition von 100.000 Euro (Teneriffa, Gran Canaria) oder 50.000 Euro (kleinere Inseln) binnen zwei Jahren, 5 oder 3 neue Arbeitsplätze binnen sechs Monaten und eine zugelassene Tätigkeit.
Nein. Die ZEC verlangt echte wirtschaftliche Substanz: Personal, ein eingerichtetes Büro und die tatsächliche Geschäftsleitung auf den Kanaren. Ohne reale Tätigkeit vor Ort gibt es die Vorteile nicht, und sie tragen steuerlich auch in Deutschland nicht.
Nicht begünstigt sind unter anderem Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Bauwesen, Einzelhandel sowie touristische Beherbergung und Gastronomie. Zugelassen sind dagegen etwa IT, Unternehmensberatung, audiovisuelle Produktion, Forschung und Entwicklung, Großhandel, erneuerbare Energien und der maritime Sektor.
Das Fenster für die Neueintragung läuft bis zum 31. Dezember 2026. Die Europäische Kommission hat die Steuervorteile der ZEC bis zum 31. Dezember 2032 verlängert, sodass eine eingetragene Gesellschaft mit ausreichend langer Nutzungsdauer planen kann.
Sie lohnt sich für aktiv wirtschaftende Betriebe, die wirklich auf die Kanaren ziehen, mit Personal und echtem Geschäftsbetrieb. Bleibt der Gesellschafter in Deutschland ansässig und erzielt vor allem passive Einkünfte, kann die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung den 4-Prozent-Vorteil neutralisieren. Der Einzelfall gehört in fachliche Beratung.
Die ZEC senkt die Körperschaftsteuer auf 4 Prozent, verlangt dafür aber Arbeitsplätze, Investition, eine zugelassene Tätigkeit und die Registrierung beim Konsortium. Die RIC erlaubt es, bis zu 90 Prozent des Gewinns steuerlich zurückzustellen, wenn er auf den Inseln reinvestiert wird, ganz ohne Job- oder Registrierungspflicht. Beide lassen sich unter Bedingungen ergänzen.
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2026
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Die ZEC berührt spanisches Steuer- und Gesellschaftsrecht und das deutsche Außensteuerrecht zugleich. Steuersätze, Grenzbeträge, Gebühren und Fristen können sich ändern, die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026. Lass die Voraussetzungen, die laufenden Pflichten und vor allem die deutsche Seite vor einer Gründung von einer steuerlichen Beratung mit deutsch-spanischer Erfahrung prüfen.