
Die Beckham Law beantragst du mit dem Modelo 149 (amtliches Formular) bei der Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt). Die Frist beträgt sechs Monate ab der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung und ist nicht verlängerbar. Wer sie verpasst, verliert das Regime und wird normal als Resident besteuert.
Der Antrag selbst ist kein Hexenwerk, aber er ist fristkritisch und formell. Dieser Leitfaden zeigt das Formular, die genaue Frist, die nötigen Unterlagen und den Ablauf Schritt für Schritt. Was das Beckham-Regime inhaltlich bringt und für wen es sich lohnt, steht im Überblicksartikel dazu.
Das Modelo 149 ist die formelle Mitteilung an die Agencia Tributaria, mit der du dich für das Sonderregime für Zugezogene (régimen de impatriados) entscheidest. Mit diesem Formular optierst du in das Regime hinein, das dein Arbeitseinkommen pauschal mit 24 Prozent besteuert. Rechtsgrundlage ist Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes.
Nicht zu verwechseln ist das Modelo 149 mit dem Modelo 151. Das Modelo 149 ist die einmalige Anmeldung zum Regime (sowie spätere Mitteilungen über Änderungen oder den Ausschluss). Das Modelo 151 ist die jährliche Einkommensteuererklärung, die du später unter dem Regime abgibst. Hier geht es um den ersten Schritt, die Option über das Modelo 149.
Die Frist ist der kritischste Punkt des gesamten Antrags. Du hast sechs Monate Zeit, gerechnet ab dem Beginn deiner Tätigkeit beziehungsweise ab dem Datum deiner Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (alta en la Seguridad Social). Maßgeblich ist also nicht der Tag deines Umzugs, sondern der Start in der Sozialversicherung.
Diese Frist ist unverlängerbar (improrrogable). Wer sie verstreichen lässt, kann das Regime für diesen Zuzug nicht mehr nutzen und wird vom ersten Tag an als normaler Resident mit der progressiven Skala besteuert. Es gibt keine Nachfrist und keine Ausnahme aus Kulanz. Deshalb solltest du den Antrag von Anfang an einplanen und nicht bis kurz vor Ablauf warten.
Ein Beispiel macht es greifbar: Beginnt deine Tätigkeit am 1. März, läuft die Frist bis Anfang September. Innerhalb dieses Fensters müssen sowohl die Belege als auch das Modelo 149 bei der Agencia Tributaria eingegangen sein. Da die Ansässigkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland oft Wochen braucht, ist der realistische Start für die Vorbereitung nicht der fünfte Monat, sondern direkt nach der Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Bevor du den Antrag stellst, müssen die Grundvoraussetzungen erfüllt sein. In Kürze:
Welche Voraussetzung im Detail gilt und ob sich das Regime für dich überhaupt lohnt, behandelt der Überblicksartikel zur Beckham Law. Eine erste Schätzung der Ersparnis liefert der Beckham-Gesetz-Rechner. Stelle den Antrag erst, wenn die Vorteilhaftigkeit geklärt ist, denn die Option bindet dich.
Welche Belege genau nötig sind, hängt vom Zuzugsgrund ab. Diese Grundausstattung brauchst du fast immer:
Je nach Fall kommen weitere Nachweise hinzu, etwa bei Geschäftsführern Unterlagen zur Gesellschaft und Beteiligung oder bei Gründern der Innovationsnachweis. Lege die Unterlagen vollständig zusammen, bevor du das Verfahren startest, weil unvollständige Belege der häufigste Grund für Rückfragen sind.
Ein praktischer Hinweis zu ausländischen Dokumenten: Bescheinigungen aus dem Herkunftsland müssen je nach Art übersetzt und teils mit Apostille versehen werden, bevor die spanische Verwaltung sie akzeptiert. Gerade die Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts braucht etwas Vorlauf. Beantrage sie früh, damit sie rechtzeitig vor Fristablauf vorliegt.
Der Antrag läuft fast vollständig online und in einer bestimmten Reihenfolge:
Der entscheidende Punkt ist die Reihenfolge in den Schritten 4 und 5: Erst die Belege mit Registernummer, dann das Modelo 149 mit Verweis auf diese Nummer. Wer das Formular ohne vorherige Dokumentation einreicht, riskiert eine Ablehnung.
Mit der Bestätigung bist du im Regime, aber das Modelo 149 war nur der Einstieg. Während der sechs Jahre gibst du deine jährliche Einkommensteuererklärung über das Modelo 151 ab, das speziell für Personen im Impatriados-Regime gilt. Es ersetzt für dich das normale Modelo 100.
Bewahre außerdem alle Nachweise auf, die deine Voraussetzungen belegen, denn die Agencia Tributaria kann sie später anfordern. Ändert sich etwas Grundlegendes, etwa wenn die Voraussetzungen wegfallen oder du das Regime vorzeitig verlassen willst, teilst du das ebenfalls über das Modelo 149 mit. Das Formular dient also nicht nur dem Einstieg, sondern auch der Mitteilung von Ausschluss oder Verzicht. Den genauen Ablauf während der Laufzeit und das Auslaufen nach sechs Jahren ordnet der Überblicksartikel zur Beckham Law ein.
Die meisten Probleme entstehen nicht beim Ausfüllen des Formulars, sondern bei der Vorbereitung und beim Timing. Diese Fehler tauchen in der Praxis am häufigsten auf:
Wenn die sechs Monate abgelaufen sind, lässt sich das Regime für diesen Zuzug nicht mehr beantragen. Du wirst dann als normaler Resident besteuert, mit der progressiven Skala und der Welteinkommensbesteuerung. Eine Nachfrist gibt es nicht.
Theoretisch ließe sich das Regime erst bei einem späteren, neuen Zuzug wieder beantragen, der die Voraussetzungen erneut erfüllt, also nach mindestens fünf Jahren ohne spanische Steueransässigkeit. Für deine aktuelle Situation hilft das aber nicht weiter.
Was bleibt, ist die Prüfung der regulären Besteuerung: Welche Abzüge und Freibeträge gelten, wie ordnest du ausländische Einkünfte richtig ein, und lohnt sich vielleicht ein anderer Gestaltungsweg. Diese Prüfung gehört in fachkundige Hände. Weil der Antrag fristkritisch ist und ein Fehler das Regime für Jahre kostet, lassen die meisten den Antrag von einem Fachmann stellen. Einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien, der die Frist im Blick behält und den Antrag korrekt einreicht, findest du über unser Verzeichnis.
Du reichst zuerst die Belege über den Trámite „Aportar documentación" ein und erhältst eine Registernummer. Danach füllst du das Modelo 149 über die Sede der AEAT aus, identifizierst dich mit Certificado Digital oder Cl@ve PIN und gibst die Registernummer an.
Sechs Monate ab der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung beziehungsweise ab Beginn der Tätigkeit. Die Frist ist nicht verlängerbar.
In der Regel Pass und NIE, den Nachweis des Zuzugsgrunds (meist Arbeitsvertrag), die Sozialversicherungsnummer und eine Bescheinigung über die Nicht-Ansässigkeit der letzten fünf Jahre. Je nach Fall kommen weitere Nachweise hinzu.
Mit Certificado Digital lässt sich der Antrag selbst stellen. Wegen der Ausschlussfrist und der formellen Anforderungen beauftragen viele aber einen Steuerberater.
Dann kannst du das Regime für diesen Zuzug nicht mehr nutzen und wirst als normaler Resident besteuert. Eine Nachfrist gibt es nicht.
Die Agencia Tributaria bestätigt die Aufnahme schriftlich. In der Praxis dauert das einige Wochen bis Monate.
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Der Antrag auf das Beckham-Regime ist fristgebunden und formell. Verfahren, Unterlagen und Fristen können sich ändern und hängen vom Zuzugsgrund ab. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung. Prüfe die genaue Frist und die nötigen Unterlagen rechtzeitig oder lass dich begleiten.