
Wer in Spanien baut oder umfassend saniert, arbeitet mit klar getrennten Rollen: Der Architekt (arquitecto) entwirft das Projekt, der Bautechniker (aparejador) leitet die Ausführung auf der Baustelle, und das Bauunternehmen (constructor) baut. Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben (obra mayor) sind Projekt und Bauleitung gesetzlich Pflicht, nicht optional.
Diese Trennung ist im spanischen Baugesetz festgeschrieben und entscheidet, wen du wann beauftragen musst und was es kostet. Dieser Ratgeber ordnet die Rollen ein, zeigt die gesetzliche Pflicht-Beteiligung je nach Maßnahme, erklärt Visado und Architektenkammer, nennt Honorar-Größenordnungen als Richtwert und behandelt die Zehnjahresgewährleistung (seguro decenal) beim Neubau.
Das spanische Baurecht benennt für jedes Bauvorhaben eigene Akteure, die sogenannten Baubeteiligten (agentes de la edificación). Geregelt ist das in der Ley 38/1999 de Ordenación de la Edificación (LOE, dem spanischen Baugesetz). Drei Rollen sind beim Bauen und Sanieren zentral, und sie lassen sich nicht beliebig zusammenlegen.
Der Architekt (arquitecto) ist der Planer. Als Projektverfasser (proyectista, LOE Art. 10) erstellt er das technische Bauprojekt (proyecto) mit Plänen, Berechnungen und der Anpassung an Bau- und Raumordnungsrecht. Während der Bauphase übernimmt er als Bauleiter (director de obra, LOE Art. 12) die Oberleitung: Er führt das Werk in den technischen, gestalterischen und planungsrechtlichen Fragen und sorgt dafür, dass gebaut wird wie projektiert.
Der Bautechniker (arquitecto técnico, traditionell aparejador genannt) ist der Mann oder die Frau für die Ausführung. Als Leiter der Bauausführung (director de la ejecución de la obra, LOE Art. 13) leitet er die materielle Umsetzung auf der Baustelle und kontrolliert Qualität und Mengen des Verbauten. Aparejador und arquitecto técnico bezeichnen denselben Beruf, der ältere Begriff aparejador ist im Alltag noch verbreitet. Architekt und Bautechniker bilden zusammen die Bauleitung (dirección facultativa).
Das Bauunternehmen (constructor, LOE Art. 11) ist der Ausführende. Es übernimmt mit eigenen Gewerken und Subunternehmern die eigentliche Bauausführung nach Projekt und Vertrag. Es plant nicht und leitet nicht, es baut. Wie du ein Bauunternehmen prüfst und beauftragst, behandelt der Leitfaden zum Beauftragen von Bauunternehmen und Handwerkern.
Die folgende Übersicht ordnet die drei Rollen nach Aufgabe und gesetzlicher Pflicht-Beteiligung. Maßgeblich ist die Art der Maßnahme: Bei einer obra mayor (großen, genehmigungspflichtigen Bauarbeit mit Projektpflicht) sind Projekt und Bauleitung verpflichtend, bei einer obra menor (kleinere, nicht-strukturelle Arbeit) in der Regel nicht.
| Rolle | Spanischer Begriff | Aufgabe | Wann Pflicht |
|---|---|---|---|
| Architekt (Planung) | arquitecto / proyectista (LOE Art. 10) | Erstellt das Bauprojekt (proyecto): Entwurf, Pläne, Berechnungen | Bei obra mayor und Neubau Pflicht (Projekt erforderlich) |
| Architekt (Oberleitung) | arquitecto / director de obra (LOE Art. 12) | Leitet das Werk technisch und gestalterisch nach Projekt | Bei obra mayor Pflicht (Teil der dirección facultativa) |
| Bautechniker | arquitecto técnico / aparejador, director de la ejecución (LOE Art. 13) | Leitet die Bauausführung auf der Baustelle, Qualitäts- und Mengenkontrolle | Bei obra mayor Pflicht (Teil der dirección facultativa) |
| Bauunternehmen | constructor (LOE Art. 11) | Führt die Bauarbeiten aus | Immer, sobald gebaut wird (ausführender Betrieb) |
Die Pflicht zu Projekt und Bauleitung ist kein Formalismus. Ohne sie erteilt das Gemeindeamt (Ayuntamiento) für eine obra mayor keine Baulizenz, und ohne Bauleitung gibt es am Ende keine Bauabnahmebescheinigung (certificado final de obra), die du für die Erstbezugslizenz brauchst. Welche Maßnahme welchen Genehmigungsweg verlangt, vertieft der Leitfaden zur Baugenehmigung (licencia de obra).
Ob du einen Architekten brauchst, hängt nicht von der Größe des Budgets ab, sondern davon, ob die Maßnahme ein technisches Bauprojekt verlangt. Die LOE knüpft die Architektenpflicht an die Art des Eingriffs.
Bei einer obra menor (etwa Bad oder Küche erneuern, Böden, Innenwände ohne Tragfunktion, Anstrich) ist meist kein Architektenprojekt nötig. Du kannst direkt Handwerker oder ein kleines Bauunternehmen beauftragen, oft genügt eine Eigenerklärung (declaración responsable) bei der Gemeinde.
Bei einer obra mayor wird es verpflichtend. Dazu zählen Eingriffe in die Statik (Tragwände, Decken), Erweiterungen und Aufstockungen, Änderungen von Volumen oder Fassade, Nutzungsänderungen und jeder Neubau. Für solche Vorhaben ist ein Bauprojekt (proyecto) gesetzlich erforderlich, und mit dem Projekt kommt zwingend die Bauleitung (dirección facultativa) aus Architekt und Bautechniker dazu. Die Weichenstellung obra menor gegen obra mayor entscheidet damit über die gesamte Beteiligten- und Kostenstruktur.
Bei einem Neubau ist die Beteiligung umfassend: Projekt, Oberleitung und Ausführungsleitung sind Pflicht, dazu die Bauabnahmebescheinigung und die Zehnjahresversicherung (dazu unten). Der Ablauf eines Neubaus mit allen Beteiligten ist im Leitfaden zum Hausbau in Spanien: Ablauf und Kosten beschrieben. Im Zweifel lässt du die Einstufung vom Ayuntamiento oder einem Architekten aus dem Verzeichnis bestätigen, bevor du Handwerker beauftragst.
Architekten und Bautechniker in Spanien sind in Berufskammern organisiert, dem Colegio Oficial de Arquitectos und dem Colegio de Aparejadores y Arquitectos Técnicos der jeweiligen Provinz. Eine Eintragung (colegiación) ist Voraussetzung für die Berufsausübung. Du kannst die Zulassung eines Fachmanns bei der zuständigen Kammer prüfen lassen.
Vor der Einreichung beim Ayuntamiento durchläuft das Bauprojekt je nach Fall eine fachliche Beglaubigung durch die Kammer, das sogenannte Visado. Mit dem Visado bestätigt die Kammer die Identität und Befugnis des Verfassers und die formale Vollständigkeit des Projekts. Seit dem Gesetz Ley 25/2009 (Ley Ómnibus) und dem Real Decreto 1000/2010 ist das Visado nicht mehr für jedes Vorhaben zwingend, für bestimmte Projektarten wie die Ausführung eines Wohngebäudes oder einen Abriss bleibt es aber verpflichtend. Was in deinem Fall gilt, klärt der beauftragte Architekt oder die Kammer.
Für dich als Bauherr hat das Visado einen praktischen Nutzen: Es ist ein zusätzlicher Prüfschritt und ein Beleg, dass das Projekt von einem zugelassenen Fachmann stammt. Das Honorar für das Visado trägt der Auftraggeber, es ist im Architektenhonorar nicht automatisch enthalten.
Architektenhonorare sind in Spanien frei verhandelbar. Feste Gebührenordnungen wie früher (die Honorartarife der Kammern) sind seit der Liberalisierung durch die Ley 7/1997 und die Ley Ómnibus 25/2009 verboten. Jede Zahl ist deshalb ein Richtwert, kein Tarif, und hängt von Projektart, Umfang, Region und vereinbartem Leistungspaket ab.
In der Praxis orientieren sich Honorare häufig an einem Prozentsatz der Bauausführungskosten (presupuesto de ejecución material, PEM), also der reinen Baukosten ohne Steuern und Unternehmergewinn. Die folgenden Spannen sind grobe Richtwerte (Stand 2026) und ausdrücklich Verhandlungssache:
| Leistung | Richtwert (Anteil der Bauausführungskosten) |
|---|---|
| Bauprojekt Architekt (proyecto), Neubau | ca. 5 bis 10 % |
| Bauleitung Architekt (dirección de obra) | ca. 2 bis 4 % |
| Ausführungsleitung Bautechniker (dirección de ejecución) | ca. 2 bis 4 % |
| Visado der Kammer (falls nötig) | je nach Kammer, separat |
Bei kleineren Vorhaben rechnen viele Fachleute statt nach Prozent zu einem Pauschal- oder Stundenhonorar ab. Wichtig: Hol mehrere Angebote ein, lass dir das Leistungspaket genau aufschlüsseln (Projekt, Genehmigungsbegleitung, Bauleitung, Nebenkosten) und kläre, was nicht enthalten ist. Die Baunebenkosten für Projekt, Genehmigung und Versicherung gehören in dein Budget, bevor du die reine Bausumme als Endpreis verstehst. Wie sich die reinen Baukosten zusammensetzen, behandelt der Hausbau-Leitfaden.
Die LOE staffelt die Gewährleistung der Baubeteiligten ab dem Datum der Abnahme (Art. 17): ein Jahr für Mängel an Oberflächen und Verkleidungen, drei Jahre für Mängel, die die Bewohnbarkeit betreffen, und zehn Jahre für schwere Schäden an tragenden Bauteilen (Fundament, Stützen, Träger, Decken, tragende Wände), die Festigkeit und Standsicherheit gefährden.
Für die schwersten Schäden, die Zehnjahresfrist, verlangt die LOE (Art. 19) beim Neubau von Wohnraum eine eigene Pflichtversicherung, den seguro decenal (Zehnjahres-Bauschadenversicherung). Sie deckt Bauschäden an der Tragstruktur über zehn Jahre und muss bei der Abnahme abgeschlossen und die Prämie bezahlt sein. Vor Abschluss prüft eine unabhängige Kontrollstelle (Organismo de Control Técnico, OCT) das Bauwerk.
Eine Ausnahme gilt für den Einzelbauherrn, der ein einziges Haus zum Eigengebrauch baut (autopromotor). Er ist von der Versicherungspflicht befreit. Verkauft er das Haus aber innerhalb von zehn Jahren, muss er den seguro decenal für die Restlaufzeit nachträglich abschließen, es sei denn, der Käufer verzichtet ausdrücklich und nachweislich darauf. Die Ausnahme wird eng ausgelegt und der Eigengebrauch muss dokumentiert sein. Wer einen Neubau kauft oder ein Haus baut, sollte den seguro decenal deshalb früh einplanen, auch weil ohne ihn die Beurkundung des Neubaus beim Notar scheitern kann.
Der Wert eines deutschsprachigen Architekten oder Bautechnikers liegt nicht in der Sprache allein, sondern in der Übersetzung von zwei Systemen: dem spanischen Baurecht und der Erwartung eines deutschsprachigen Bauherrn. Wer aus der Ferne baut, profitiert von einem Fachmann, der das Projekt und die Genehmigungslage erklärt, die Bauleitung übernimmt und die Schnittstellen zu Gemeinde, Bauunternehmen und Versicherung kennt.
Konkret hilft die Begleitung an mehreren Stellen: bei der Einstufung obra menor gegen obra mayor, bei Projekt und Visado, bei der Kontrolle des Baufortschritts vor jeder Zahlung und bei der Abnahme mit Bauabnahmebescheinigung. Wichtig bleibt: Deutschsprachig ersetzt keine Prüfung. Auch ein deutschsprachiger Architekt muss in der Kammer zugelassen sein, und es gelten dieselben gesetzlichen Pflichten.
Passende Fachleute findest du über unser Verzeichnis: einen Architekten in Spanien für Projekt und Bauleitung und einen Handwerker für einzelne Gewerke. Bevor du beauftragst, klärst du den Genehmigungsweg über den Leitfaden zur Baugenehmigung (licencia de obra) und den Gesamtablauf über die Übersicht zum Bauen und Renovieren in Spanien.
Der arquitecto (Architekt) plant das Bauprojekt und führt als director de obra die Oberleitung. Der aparejador, heute meist arquitecto técnico (Bautechniker) genannt, leitet als director de la ejecución de la obra die materielle Bauausführung auf der Baustelle und kontrolliert Qualität und Mengen. Bei einer obra mayor bilden beide zusammen die gesetzlich vorgeschriebene Bauleitung (dirección facultativa).
Nein. Bei einer obra menor (nicht-strukturelle Arbeiten wie neues Bad, Böden oder Anstrich) ist meist kein Architektenprojekt nötig. Pflicht wird der Architekt bei einer obra mayor: Eingriff in die Statik, Erweiterung, Volumen- oder Fassadenänderung, Nutzungsänderung und jeder Neubau. Dann verlangt die Ley 38/1999 (LOE) ein Bauprojekt und eine Bauleitung.
Das Visado ist die fachliche Beglaubigung des Bauprojekts durch die Architektenkammer. Sie bestätigt Identität und Befugnis des Verfassers und die formale Vollständigkeit. Seit der Ley Ómnibus 25/2009 und dem Real Decreto 1000/2010 ist das Visado nicht mehr für jedes Vorhaben zwingend, für bestimmte Projektarten wie ein Wohngebäude oder einen Abriss bleibt es aber Pflicht.
Honorare sind frei verhandelbar, feste Tarife sind verboten. Als grober Richtwert orientieren sich viele Honorare an einem Prozentsatz der Bauausführungskosten: rund 5 bis 10 Prozent für das Bauprojekt beim Neubau, je rund 2 bis 4 Prozent für die Bauleitung des Architekten und die Ausführungsleitung des Bautechnikers. Bei kleinen Vorhaben wird oft pauschal abgerechnet. Alle Werte sind Richtwerte für 2026 und Verhandlungssache.
Der seguro decenal ist eine Zehnjahres-Bauschadenversicherung für schwere Schäden an tragenden Bauteilen. Beim Neubau von Wohnraum ist er nach der LOE (Art. 19) Pflicht und muss bei der Abnahme abgeschlossen sein. Der Einzelbauherr, der ein Haus zum Eigengebrauch baut (autopromotor), ist ausgenommen, muss die Versicherung beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren aber nachholen, außer der Käufer verzichtet ausdrücklich darauf.
Die LOE (Art. 17) staffelt die Haftung der Baubeteiligten ab der Abnahme: ein Jahr für Oberflächenmängel, drei Jahre für Mängel an der Bewohnbarkeit, zehn Jahre für schwere Schäden an tragenden Bauteilen. Je nach Mangel haften Bauunternehmen, Architekt und Bautechniker. Für die Zehnjahresschäden am Neubau steht zusätzlich der seguro decenal bereit.
Zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2026
Keine Rechtsberatung - Einzelfall prüfen lassen. Die Pflicht zu Projekt und Bauleitung, die Visado-Pflicht, die Honorarhöhe und die Pflicht zum seguro decenal hängen von Maßnahme, autonomer Region, Gemeinde und Jahr ab. Die genannten Honorarspannen sind Richtwerte (Stand 2026) und frei verhandelbar. Lass die Einstufung deiner Maßnahme und das Leistungspaket vor Auftragsvergabe von einem zugelassenen Architekten oder einem spanischen Fachmann prüfen.