
Liegt dein Geld in Euro, kostet die Überweisung nach Spanien keinen Wechselkurs, nur Zeit und einen Herkunftsnachweis. Kommt es aus Fremdwährung wie Schweizer Franken, britischen Pfund oder US-Dollar, entscheidet der Wechselkurs-Aufschlag über mehrere Tausend Euro. Ein spanisches Konto ist in der Praxis fast immer nötig.
Beim Immobilienkauf in Spanien fließt das größte Geld in zwei Schritten: die Anzahlung beim Vorvertrag (Contrato de Arras) und der Restkaufpreis beim Notar. Wer aus dem Ausland zahlt, unterschätzt oft zwei Dinge: den Wechselkurs-Aufschlag bei Fremdwährung und die Nachweise, die spanische Banken und der Notar für große Eingänge verlangen. Dieser Ratgeber trennt beide Fälle sauber und zeigt, was an Kosten, Fristen und Belegen anfällt.
Bevor du irgendeinen Anbieter vergleichst, kläre eine Frage: In welcher Währung liegt dein Geld? Davon hängt alles Weitere ab.
In beiden Fällen brauchst du in der Praxis ein spanisches Konto, weil Anzahlung, Notarkosten und Steuern fast immer darüber laufen. Wie du es eröffnest, steht im Ratgeber zum spanischen Bankkonto. Diesen Schritt behandeln wir hier nicht erneut. Den Gesamtüberblick über den Kauf liefert der Immobilien-Ratgeber.
Wenn dein Eigenkapital schon in Euro liegt, ist der Geldtransfer technisch einfach: eine SEPA-Überweisung von deinem deutschen Konto auf dein spanisches Konto. Es entsteht kein Wechselkurs und kein Umtauschverlust. Trotzdem gibt es drei praktische Stolpersteine.
Erstens Tages- und Onlinelimits. Viele Banken begrenzen Überweisungen im Online-Banking auf einen Tagesbetrag, der weit unter einer Kaufpreis-Tranche liegt. Eine Überweisung über 150.000 oder 200.000 Euro musst du oft vorab freischalten lassen, telefonisch bestätigen oder in der Filiale beauftragen. Kläre das mit deiner Bank, bevor die Notar-Frist drückt.
Zweitens Sicherheitsfreigaben und Rückfragen. Banken sind zur Geldwäscheprävention verpflichtet und fragen bei großen, ungewöhnlichen Überweisungen nach Zweck und Empfänger. Das kann den Transfer um Tage verzögern. Plane Puffer ein.
Drittens die Laufzeit am Stichtag. Eine normale SEPA-Überweisung ist beim Empfänger meist am nächsten Bankarbeitstag. Eine SEPA-Sofortüberweisung ist in Sekunden da, ist aber je nach Bank auf 15.000 Euro pro Vorgang begrenzt und damit für die Kaufpreis-Tranche meist zu klein. Für taggleiche große Beträge gibt es in Spanien zusätzlich die OMF-Überweisung (Órdenes de Movimiento de Fondos) über das Banco de España, die am selben Tag ankommt. Frag deine Bank, welcher Weg für deine Summe und deinen Termin passt.
Was am Stichtag insgesamt zu zahlen ist, also Kaufpreis plus Steuern und Nebenkosten, steht in der Gesamtübersicht der Kaufnebenkosten und im Nebenkostenrechner.
Dieser Abschnitt betrifft dich nur, wenn dein Geld nicht in Euro liegt. Beim Umtausch von Fremdwährung in Euro berechnet jeder Anbieter einen Aufschlag auf den reinen Marktkurs (Spot-Kurs). Dieser Aufschlag heißt Spread und ist die eigentliche Kostenstelle, oft versteckt in einem schlechteren Kurs statt in einer offenen Gebühr.
Die Größenordnung unterscheidet sich deutlich:
| Weg | Typischer Aufschlag (Größenordnung) | Forward-Kontrakt möglich |
|---|---|---|
| Hausbank | meist mehrere Prozent, teils bis rund 4 % | selten |
| Spezialisierter Devisenanbieter | grob 0,2 bis 0,5 % bei großen Beträgen | in der Regel ja |
Diese Spannen sind Richtwerte aus dem Markt, keine zugesicherten Konditionen. Der tatsächliche Spread hängt vom Anbieter, vom Betrag, vom Währungspaar und von der Marktlage ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Logik bleibt aber stabil: Bei einem Umtausch von rund 300.000 Euro kann der Unterschied zwischen Hausbank und spezialisiertem Anbieter schnell mehrere Tausend Euro ausmachen. Das ist mehr als manche Maklerprovision.
Achte beim Vergleich nicht auf den beworbenen Kurs allein, sondern auf die Gesamtkosten: angesetzter Kurs plus Überweisungs- und Auszahlungsgebühren. Ein „gebührenfreier" Transfer kann über einen schlechten Kurs teurer sein als einer mit kleiner Gebühr und gutem Kurs. Dein Eigenkapital ist die Summe, die übrig bleibt, nachdem die Bank ihren Hypothekenanteil beigesteuert hat. Wie hoch dieser Anteil ist und wie viel du selbst aufbringen musst, steht im Ratgeber zur Hypothek und Finanzierung.
Zwischen dem Contrato de Arras und dem Notartermin vergehen ohne Komplikationen meist sechs bis zwölf Wochen. In dieser Zeit kann sich der Wechselkurs bewegen, und wenn du in Fremdwährung rechnest, kann die fällige Euro-Summe am Stichtag teurer ausfallen als geplant.
Dagegen hilft ein Forward-Kontrakt (Kurssicherung auf Termin). Damit fixierst du heute einen Wechselkurs für eine Zahlung, die erst in einigen Wochen fällig ist. Marktüblich zahlst du beim Anbieter eine Anzahlung in der Größenordnung von 5 bis 10 Prozent und überweist den Rest bei Fälligkeit zum vereinbarten Kurs. So weißt du schon beim Arras, welchen Eurobetrag du beim Notar brauchst, unabhängig davon, wie sich der Markt bewegt. Konkrete Anzahlungssätze und Konditionen unterscheiden sich je Anbieter und sind vorab zu prüfen.
Für reine Euro-Käufer ist ein Forward gegenstandslos, weil sich Euro nicht gegen Euro absichern lässt. Wer das Eigenkapital schon in Euro hält, hat dieses Risiko nicht. Den Ablauf des Kaufs mit seinen Fristen findest du im Immobilien-Ratgeber; welche Fehler beim Geldtransfer und beim Timing besonders teuer werden, behandelt der Ratgeber zu den teuersten Fehlern beim Immobilienkauf.
Bei sechsstelligen Eingängen aus dem Ausland prüfen spanische Banken und der Notar, woher das Geld stammt. Grundlage ist die Geldwäscheprävention nach dem Gesetz Ley 10/2010. Banken, Notare und Immobilienmakler gehören dort zu den verpflichteten Stellen (sujetos obligados) und müssen sowohl die Identität als auch die Herkunft der Mittel (justificante de origen de fondos) prüfen.
In der Praxis solltest du Belege vorbereiten, die lückenlos zeigen, woher das Geld kommt:
Fehlt der Herkunftsnachweis, kann der Notar die Beurkundung verweigern und das Geschäft platzt. Sammle die Belege deshalb früh, am besten schon vor dem Contrato de Arras. Wie die kontoführende Bank den Zahlungsweg dokumentiert, hängt mit der Kontoeröffnung zusammen, die im Ratgeber zum spanischen Bankkonto beschrieben ist.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft das Modelo S1: Viele glauben, jede Überweisung über 10.000 Euro müsse beim Finanzamt angemeldet werden. Das stimmt nicht. Das Modelo S1 der spanischen Finanzverwaltung (AEAT) betrifft nur physisches Bargeld und vergleichbare Zahlungsmittel, die du bei der Ein- oder Ausreise mitführst, ab 10.000 Euro. Banküberweisungen sind ausdrücklich ausgenommen, auch wenn sie diese Summe übersteigen. Für den Hauskauf per Überweisung ist das Modelo S1 also gegenstandslos.
Eine andere Pflicht greift erst, wenn du in Spanien ansässig wirst: Wer als in Spanien Ansässiger Auslandstransaktionen oder -salden über 1.000.000 Euro im Jahr hält, meldet diese dem Banco de España statistisch mit dem ETE-Formular (Circular 4/2012). Das ist keine Genehmigung und kein Transferlimit, sondern eine reine Meldung, und sie betrifft den einmaligen Geldeingang vor dem Kauf in der Regel nicht. Ob und ab wann sie dich trifft, hängt vom Einzelfall ab und sollte geprüft werden.
Beim Notartermin (Escritura) wird der Restkaufpreis gezahlt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die verwendeten Zahlungsmittel (medios de pago) genau zu erfassen und in der Urkunde zu dokumentieren. Ohne diese Angaben kann die spätere Eintragung im Grundbuch scheitern, denn der Artikel 254 der Ley Hipotecaria verlangt die Offenlegung der Zahlungswege.
In der Praxis sind zwei Zahlungsmittel üblich:
Wichtig ist der zeitliche Vorlauf: Das Geld muss am Stichtag verfügbar auf deinem spanischen Konto liegen. Plane den Transfer und, falls nötig, den Umtausch so, dass beides vor dem Notartermin abgeschlossen ist. Bei der Auswahl und Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Verträge hilft ein eigener Anwalt, den du über das Verzeichnis für Anwälte findest.
Dieser Abschnitt ist ein unverbindlicher Hinweis und keine Anlage- oder Finanzberatung. Wir empfehlen keinen konkreten Anbieter und nennen keine festen Preise, weil Kurse und Gebühren sich laufend ändern.
Wenn du Fremdwährung umtauschen musst, lohnt der Vergleich mehrerer Wege. Achte dabei auf:
Passende Finanzierungs- und Devisenanbieter sowie eine Übersicht der Schritte findest du über den Anliegen-Hub zum Immobilienkauf. Für die rechtliche Begleitung von Zahlung und Vertrag findest du Anwälte im Verzeichnis.
In der Regel per Banküberweisung auf dein spanisches Konto. Liegt das Geld in Euro, ist eine SEPA-Überweisung der einfachste Weg, ohne Wechselkurs. Liegt es in Fremdwährung, vergleiche Hausbank und spezialisierte Devisenanbieter, weil der Aufschlag bei großen Summen mehrere Tausend Euro ausmachen kann.
Nein. Das Modelo S1 betrifft nur physisches Bargeld ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise, nicht Banküberweisungen. Eine Überweisung musst du nicht anmelden, auch wenn sie höher ist. Deine Bank und der Notar verlangen aber einen Herkunftsnachweis für das Geld.
Belege, die lückenlos zeigen, woher das Geld stammt: Kontoauszüge, Verkaufsverträge, Erbschein, Schenkungsurkunde, Steuerbescheide oder Gehaltsnachweise. Grundlage ist das Geldwäschegesetz Ley 10/2010. Fehlt der Nachweis, kann der Notar die Beurkundung verweigern.
Nur wenn du Fremdwährung umtauschst. Dann ist der Aufschlag spezialisierter Anbieter oft deutlich niedriger als bei der Hausbank, bei sechsstelligen Summen ein Unterschied von mehreren Tausend Euro. Liegt dein Geld schon in Euro, gibt es keinen Wechselkurs und damit nichts zu sparen.
Ein cheque bancario ist ein von der Bank gedeckter Scheck, meist auf den Namen des Verkäufers. Er ist das traditionell beim Notar verlangte Zahlungsmittel und bei gleichzeitiger Löschung einer Verkäufer-Hypothek oft das einzige zulässige Mittel. Alternativ ist eine Überweisung möglich. Beauftrage den Scheck rechtzeitig.
Rechtlich nicht zwingend, in der Praxis fast immer. Anzahlung, Notarkosten, Steuern und der Bankscheck laufen üblicherweise über ein spanisches Konto. Eröffne es deshalb früh, am besten vor dem Contrato de Arras.
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2026
Keine Rechtsberatung - Einzelfall prüfen lassen. Dieser Artikel gibt keine Anlage- oder Finanzberatung. Wechselkurs-Aufschläge, Anbieterkonditionen, Forward-Bedingungen, Banklimits und Meldepflichten hängen vom Anbieter, vom Betrag, von der Marktlage und vom Einzelfall ab und ändern sich. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand vom 18.06.2026 und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.