Heiraten in Spanien: Ablauf des Eheschließungsverfahrens

Heiraten in Spanien, Ablauf Schritt für Schritt: expediente matrimonial über Registro Civil oder Notar, Dauer, Kosten und Heiratsurkunde. Stand 2026.

Written by Spanienberater Redaktion

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Heiraten in Spanien: Ablauf des Eheschließungsverfahrens

Wer in Spanien zivil heiraten will, durchläuft vor der Trauung ein behördliches Eheschließungsverfahren (expediente matrimonial), das die Ehefähigkeit prüft. Seit der Reform der Ley 20/2011 läuft es wahlweise über das Standesamt (Registro Civil) oder einen Notar (notaría). Der Ablauf folgt sieben Schritten und kann je nach Stelle und Region mehrere Wochen bis Monate dauern.

Inhalt

Überblick: So läuft die Eheschließung ab

Eine zivile Eheschließung in Spanien ist kein einzelner Termin, sondern ein zweistufiger Vorgang: zuerst das behördliche Eheschließungsverfahren (expediente matrimonial), das die Ehefähigkeit beider Partner prüft, danach die eigentliche Trauung. Seit dem Inkrafttreten der Ley 20/2011 del Registro Civil am 30. April 2021 verlangt Art. 58 ausdrücklich, dass vor jeder Eheschließung ein solches Verfahren (acta o expediente previo) durchlaufen wird. Ohne positiv abgeschlossenes Verfahren gibt es keine rechtsgültige zivile Trauung.

Der Weg folgt einer festen Reihenfolge, die im Detail je nach Stelle und Gemeinde variiert. Dieser Artikel beschreibt den Stand 2026; nach der Reform ist die Zuständigkeit (Registro Civil oder Notar) weiterhin in Bewegung, daher lohnt vor dem Start ein Blick auf die aktuelle Praxis der konkret zuständigen Stelle.

SchrittWorum es gehtWer
1Zuständige Stelle wählenRegistro Civil oder Notar am Wohnort
2Verfahren eröffnen, Unterlagen einreichenPaar
3Anhörung und Erklärung, ggf. ZeugenPaar, Stelle
4Prüfung der EhefähigkeitStelle
5Genehmigung und TerminvergabeStelle
6Trauung und EintragungTrauungsperson, Registro Civil
7Heiratsurkunde ausstellenRegistro Civil

Schritt 1: Zuständige Stelle bestimmen

Das Eheschließungsverfahren wird grundsätzlich am Wohnort eines der beiden Partner geführt. Welche Stelle es bearbeitet, hat sich durch die Reform geändert: Heute können Paare zwischen dem Standesamt (Registro Civil) und einem Notar (notaría) wählen. Beide Wege führen zum gleichen rechtlichen Ergebnis. Die Zuständigkeit des Notars für das Verfahren und die anschließende Beurkundung der Ehe ergibt sich aus Art. 51 und 52 der Ley del Notariado: Zuständig ist der Notar am Wohnort eines der beiden Partner.

Bei der zivilen Trauung selbst gibt es zusätzliche Möglichkeiten. Nach dem Código Civil (Art. 49 ff.) kann die Ehe vor verschiedenen Amtspersonen geschlossen werden. Neben dem für das Standesamt zuständigen Richter und dem Notar nennen die Vorschriften den Bürgermeister oder einen von ihm beauftragten Gemeinderat (concejal) sowie, in Gemeinden ohne eigenes Standesamt, den Friedensrichter (Juez de Paz). Praktisch heißt das: Das Verfahren läuft über Registro Civil oder Notar, die feierliche Trauung kann je nach Gemeinde auch im Rathaus durch den Bürgermeister erfolgen. Eine eigene Directory-Kategorie für Notare gibt es nicht; bei der Auswahl und Koordination helfen dir deutschsprachige Gestorías in Spanien, die du in unserem Verzeichnis findest.

Schritt 2: Eheschließungsverfahren eröffnen

Der eigentliche Start ist der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens bei der gewählten Stelle, meist über einen vorab gebuchten Termin (cita previa). Beim Standesamt (Registro Civil) buchst du diesen Termin über die Cita previa des Registro Civil beim Ministerio de Justicia; beim Notar wird der Termin direkt mit der Kanzlei vereinbart. Mit dem Antrag werden die geforderten Unterlagen eingereicht. Bei der zuständigen Stelle ist immer nachzufragen, welche Dokumente in welcher Form verlangt werden, weil die Anforderungen je nach Standesamt und Gemeinde abweichen.

Für DACH-Paare ist dieser Schritt der aufwendigste, weil ausländische Urkunden mit Apostille (nach dem Haager Übereinkommen von 1961) und beglaubigter Übersetzung (traducción jurada) versehen sein müssen und viele Urkunden nur wenige Monate gültig sind. Welche Papiere genau gebraucht werden, vom Ehefähigkeitszeugnis (certificado de capacidad matrimonial) über die Geburtsurkunde bis zur Meldebescheinigung, und wie man sie spanientauglich macht, behandelt der Artikel zu den Dokumenten zum Heiraten in Spanien, Apostille und beglaubigter Übersetzung. Eine Voraussetzung steht meist am Anfang: die Anmeldung im Melderegister (empadronamiento) am Wohnort, denn das Verfahren wird in der Regel dort geführt. Die Mechanik von Meldung und Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) erklärt der Bestandsartikel zur NIE-Beantragung.

Schritt 3: Anhörung und Erklärung

Im Verfahren findet eine Anhörung statt, bei der beide Partner ihren Ehewillen erklären und ihre Angaben zu Protokoll geben. Die Stelle prüft dabei, dass die Ehe frei gewollt ist und kein Ehehindernis vorliegt. Je nach Stelle und Konstellation können getrennte Befragungen vorgesehen sein.

In vielen Fällen werden zusätzlich Zeugen oder eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand verlangt, die bestätigen, dass kein Hindernis für die Eheschließung besteht. Wie viele Zeugen erforderlich sind und in welcher Form, regelt die jeweilige Stelle. Bei binationalen Paaren, bei denen ein Partner nicht aus der EU stammt, fällt die Prüfung des Ehewillens regelmäßig genauer aus, weil das Standesamt eine Scheinehe (matrimonio de complacencia) ausschließen muss. Dieser Strang wird in einem eigenen Artikel zu binationalen Paaren vertieft.

Schritt 4: Prüfung der Ehefähigkeit

Kern des Verfahrens ist die Prüfung, ob beide Partner die Ehefähigkeit erfüllen. Geprüft wird, was der Código Civil in Art. 44 ff. verlangt: die freie und volle Willenseinigung, grundsätzlich Volljährigkeit, das Fehlen eines bestehenden Ehebandes und das Fehlen eines nahen Verwandtschaftsgrades. Bei einer Vorehe sind je nach Fall Scheidungs- oder Sterbeurkunde nachzuweisen.

Die Stelle wertet die eingereichten Unterlagen aus und kann Nachweise nachfordern. Erst wenn keine rechtlichen Hindernisse (impedimentos) festgestellt werden, ist der Weg zur Trauung frei. Bei ausländischen Beteiligten richtet sich die Bewertung der Ehefähigkeit auch nach dem Heimatrecht der Partner, weshalb das Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland eine zentrale Rolle spielt. Welche Voraussetzungen für eine Eheschließung in Spanien insgesamt gelten, behandelt der Artikel zu den Voraussetzungen für eine Heirat in Spanien.

Schritt 5: Genehmigung und Terminvergabe

Schließt die Prüfung positiv ab, erteilt die Stelle die Genehmigung der Eheschließung. Beim Notar ergeht dazu eine vorgelagerte notarielle Urkunde (acta matrimonial), die nach Art. 51 der Ley del Notariado die Erfüllung der Voraussetzungen und das Fehlen von Hindernissen feststellt. Beim Standesamt entspricht dem die positive Entscheidung über das Verfahren.

Mit der Genehmigung wird der Trauungstermin vergeben. Wann die Trauung stattfinden kann, hängt von der Terminlage der gewählten Stelle ab und ist ein wesentlicher Grund, warum sich der Gesamtablauf in die Länge ziehen kann. In stark ausgelasteten Standesämtern großer Städte ist der Termin oft der Engpass, nicht die Prüfung selbst. Wer einen festen Hochzeitstermin plant, sollte deshalb früh mit dem Verfahren beginnen und einen großzügigen Puffer einplanen.

Schritt 6: Trauung und Eintragung

Die zivile Trauung ist der rechtsbegründende Akt. Vor der zuständigen Person, also dem für das Standesamt zuständigen Richter, dem Notar, dem Bürgermeister oder beauftragten Gemeinderat oder dem Friedensrichter, und in Anwesenheit von Zeugen erklären beide Partner ihren Ehewillen. Beim Notar erfolgt die Trauung durch eine öffentliche Urkunde (escritura pública) nach Art. 52 der Ley del Notariado.

Anschließend wird die Ehe im Standesamt (Registro Civil) eingetragen. Diese Eintragung macht die Ehe gegenüber Dritten wirksam und ist die Grundlage für alle späteren Nachweise. Wird die Ehe vor einem Notar geschlossen, übermittelt dieser die Beurkundung an das Standesamt zur Eintragung. Auch eine kirchliche Trauung wird erst durch die Eintragung im Registro Civil zivilrechtlich vollständig wirksam. Die Unterschiede zwischen ziviler, kirchlicher und rein symbolischer Trauung und ihrer Rechtswirkung behandelt der Artikel zu standesamtlich, kirchlich oder symbolisch heiraten.

Schritt 7: Heiratsurkunde, auch mehrsprachig

Nach der Eintragung stellt das Standesamt die Heiratsurkunde (certificado de matrimonio) aus. Sie ist der amtliche Nachweis der Ehe und wird für viele weitere Schritte benötigt, von der Namensführung über Aufenthaltsfragen bis zur Anerkennung der Ehe im Heimatland.

Für die Verwendung im Ausland gibt es eine wichtige Erleichterung: die mehrsprachige Heiratsurkunde (certificado plurilingüe) nach dem Übereinkommen Nr. 16 der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC), unterzeichnet 1976 in Wien und in Spanien durch das Ratifizierungsinstrument von 1980 in Kraft. Diese Urkunde wird in mehreren Sprachen ausgestellt und ist in den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören, ohne Apostille und ohne beglaubigte Übersetzung verwendbar. Wer die spanische Ehe im Heimatland nachbeurkunden lassen will, fährt mit der mehrsprachigen Urkunde meist deutlich einfacher. Was bei der Anerkennung in Deutschland, Österreich und der Schweiz konkret zu tun ist, behandelt der Artikel zur Anerkennung der spanischen Ehe in D/A/CH.

Wie lange dauert das Verfahren?

Eine verlässliche pauschale Dauer für ganz Spanien gibt es nicht. Das Eheschließungsverfahren kann je nach Stelle, Gemeinde und Auslastung mehrere Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen. Maßgeblich sind drei Faktoren: die Vollständigkeit der Unterlagen, die Bearbeitungszeit der gewählten Stelle und die Terminlage für die Trauung.

In kleineren Gemeinden geht es tendenziell schneller, in großen Städten mit hoher Auslastung dauert es deutlich länger. Der Notarweg gilt oft als zügiger, ist dafür aber kostenpflichtig. Konkrete Tagesfristen kursieren im Netz, sind aber je nach Stelle so unterschiedlich, dass man sich nicht darauf verlassen sollte. Die sichere Planung besteht darin, früh zu beginnen, die Unterlagen vollständig und mit gültigen Fristen vorzulegen und einen großzügigen zeitlichen Puffer einzuplanen. Wer auf einen festen Hochzeitstermin angewiesen ist, sollte das Verfahren mehrere Monate vorher anstoßen.

Was kostet das Verfahren?

Auch bei den Kosten lässt sich nur ein grober Rahmen nennen, keine festen Beträge. Sie hängen vom gewählten Weg und der konkreten Stelle ab. Die folgende Einordnung ist eine Schätzung zur Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Stelle.

WegKostenrahmen (grobe Schätzung)Hinweis
Standesamt (Registro Civil)gering bis kostenfrei für das Verfahren selbstNebenkosten für Urkunden, Apostille, Übersetzung kommen hinzu
Notar (notaría)kostenpflichtig nach notarieller Gebührenordnungoft zügiger, dafür Honorar für acta und escritura

Unabhängig vom Weg entstehen Nebenkosten für die Beschaffung der Urkunden, für die Apostille und für die beglaubigte Übersetzung der DACH-Dokumente. Diese Posten machen bei ausländischen Paaren häufig den größeren Teil des Aufwands aus. Eine genaue Kostenaufstellung sollte vorab bei der gewählten Stelle eingeholt werden. Bei der Organisation des gesamten Behördengangs, von der Terminbuchung bis zur Dokumentenkoordination, unterstützt dich eine deutschsprachige Gestoría in Spanien; für die rechtliche Einordnung im Einzelfall, etwa bei binationalen Konstellationen, ist ein deutschsprachiger Anwalt für Familienrecht in Spanien der richtige Ansprechpartner. Den Überblick über den gesamten Weg bietet der Ratgeber zum Heiraten in Spanien.

FAQ

Wie läuft eine Eheschließung in Spanien ab?

Zuerst wird ein behördliches Eheschließungsverfahren (expediente matrimonial) eröffnet, das die Ehefähigkeit beider Partner prüft. Es läuft über das Standesamt (Registro Civil) oder einen Notar (notaría) am Wohnort eines der Partner. Nach Antrag und Unterlagen folgen Anhörung, Prüfung der Ehefähigkeit, Genehmigung und Terminvergabe, danach die Trauung mit Eintragung im Registro Civil und schließlich die Heiratsurkunde.

Wie lange dauert das Eheschließungsverfahren in Spanien?

Das hängt stark von Stelle, Gemeinde und Auslastung ab. In der Praxis reicht die Spanne von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten. Maßgeblich sind die Vollständigkeit der Unterlagen, die Bearbeitungszeit der gewählten Stelle und die Terminlage für die Trauung. Verlässliche pauschale Tagesfristen für ganz Spanien gibt es nicht, deshalb sollte man früh beginnen und einen Puffer einplanen.

Kann man in Spanien beim Notar heiraten?

Ja. Seit der Reform der Ley 20/2011 (in Kraft seit 30. April 2021) können Paare das Verfahren und die Trauung über einen Notar abwickeln. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Art. 51 und 52 der Ley del Notariado: zuständig ist der Notar am Wohnort eines der beiden Partner. Der Notarweg gilt oft als zügiger, ist aber kostenpflichtig. Rechtlich wirkt die Ehe genauso wie beim Standesamt.

Wer kann eine zivile Ehe in Spanien schließen?

Die zivile Trauung kann vor mehreren Amtspersonen erfolgen: dem für das Standesamt zuständigen Richter, einem Notar, dem Bürgermeister oder einem beauftragten Gemeinderat (concejal) und, in Gemeinden ohne eigenes Standesamt, dem Friedensrichter (Juez de Paz). Das vorgelagerte Verfahren läuft über das Standesamt oder den Notar.

Brauche ich für das Verfahren einen Wohnsitz in Spanien?

In der Regel ja. Das Eheschließungsverfahren wird am Wohnort eines der beiden Partner geführt, was üblicherweise die Anmeldung im Melderegister (empadronamiento) voraussetzt. Eine rein symbolische Zeremonie ohne Wohnsitz ist möglich, hat aber keine Rechtswirkung. Für die rechtsgültige zivile Ehe ist der Wohnsitzbezug daher entscheidend.

Was ist die mehrsprachige Heiratsurkunde und wozu brauche ich sie?

Die mehrsprachige Heiratsurkunde (certificado plurilingüe) wird nach dem CIEC-Übereinkommen von 1976 in mehreren Sprachen ausgestellt. In den Vertragsstaaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, ist sie ohne Apostille und ohne beglaubigte Übersetzung verwendbar. Für die Anerkennung und Nachbeurkundung der Ehe im Heimatland erspart sie meist erheblichen Aufwand.

Quellen


Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2026

Keine Rechtsberatung - Einzelfall prüfen lassen. Verfahren und Zuständigkeit der Eheschließung in Spanien (Registro Civil oder Notar) wurden mit der Ley 20/2011 reformiert und werden je nach Stelle und Gemeinde unterschiedlich gehandhabt; Dauer und Kosten variieren regional und sind hier nur grob geschätzt, nicht verbindlich. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und sollten vor dem Start bei der konkret zuständigen Stelle bestätigt werden. Lass deinen Einzelfall, besonders bei binationalen Konstellationen, von einem fachkundigen Anwalt oder Behördendienstleister prüfen.

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