
Wer in Spanien eine Immobilie verkauft, durchläuft einen festen Ablauf: Bewertung, Makler und Exposé, Käufersuche, Anzahlungsvertrag (contrato de arras) und am Ende die notarielle Kaufurkunde (escritura). Steuerlich zählen drei Posten: die Gewinnsteuer auf die ganancia patrimonial (Veräußerungsgewinn), die kommunale plusvalía municipal (Wertzuwachssteuer auf den Bodenwert) und, wenn du Nicht-Resident bist, der 3-Prozent-Einbehalt des Käufers über das Modelo 211 (amtliches Formular).
Der größte Unterschied liegt in deinem Steuerstatus. Verkaufst du als Resident, läuft die Gewinnsteuer über die spanische Einkommensteuer (IRPF) im Spartarif. Verkaufst du als Nicht-Resident, etwa als deutscher Ferienhausbesitzer, zahlst du eine feste IRNR-Steuer, und der Käufer behält vorab 3 Prozent des Kaufpreises ein. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf, die nötigen Unterlagen und die Steuern in der richtigen Reihenfolge.
Ein Immobilienverkauf in Spanien folgt einer festen Reihenfolge. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und ein übersprungener Schritt rächt sich später beim Notar.
Der Vorvertrag ist der Punkt, an dem der Verkauf rechtlich bindend wird. Welche Arten von arras es gibt und welche Rücktrittsfolgen sie auslösen, erklärt der Ratgeber Contrato de Arras. Wie der Notartermin selbst abläuft und warum erst die Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) den Eigentumsübergang absichert, steht im Ratgeber Notar, Escritura und Grundbuch. Den Gesamtrahmen des Themas findest du in der Übersicht Immobilien in Spanien.
Beim Notartermin müssen die Unterlagen vollständig sein, sonst platzt der Termin oder die spätere Grundbucheintragung scheitert. Diese Dokumente solltest du frühzeitig zusammenstellen:
| Unterlage | Wozu | Hinweis |
|---|---|---|
| Nota Simple (Grundbuchauszug) | zeigt Eigentümer und Lasten | aktuell ziehen, damit der Käufer keine offenen Lasten sieht |
| Cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) | Nachweis der Bewohnbarkeit | in einigen Regionen Pflicht, regional unterschiedlich geregelt |
| Certificado de eficiencia energética (CEE, Energieausweis) | Pflicht für Verkauf und Inserat | muss bei der Vermarktung vorliegen |
| ITE / IEE (Gebäudeprüfung) | technische Prüfung älterer Gebäude | bei Gebäuden ab meist 45 bis 50 Jahren |
| Comunidad-Bescheinigung | bestätigt, dass keine Beiträge offen sind | von der Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft |
| IBI-Quittungen (Grundsteuer) | Nachweis bezahlter Grundsteuer | rückständige IBI haftet an der Immobilie |
| Hypothek-Löschung | Nachweis, dass die Hypothek getilgt und gelöscht ist | falls noch eine Hypothek im Grundbuch steht |
Der Energieausweis (certificado de eficiencia energética, CEE) ist nicht verhandelbar: Ohne ihn darfst du die Immobilie weder bewerben noch verkaufen. Die cédula de habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) verlangen einige autonome Regionen zwingend, andere nicht, und bei älteren Gebäuden kommt die ITE (Inspección Técnica de Edificios, technische Gebäudeprüfung), regional auch IEE genannt, hinzu.
Steht im Grundbuch noch eine alte Hypothek, auch eine längst getilgte, musst du deren Löschung (cancelación registral de la hipoteca) veranlassen. Eine getilgte, aber nicht gelöschte Hypothek erscheint weiter als Last in der Nota Simple und blockiert den sauberen Verkauf. Welche Rolle die Nota Simple vor und nach dem Termin spielt, vertieft der Ratgeber Notar, Escritura und Grundbuch.
Beim Verkauf einer spanischen Immobilie greifen drei steuerliche Posten, deren Höhe von deinem Status abhängt:
| Steuer | Wer zahlt | Worauf | Status-Unterschied |
|---|---|---|---|
| Gewinnsteuer (ganancia patrimonial) | Verkäufer | Veräußerungsgewinn | Resident: IRPF-Spartarif 19 bis 30 %; Nicht-Resident: IRNR 19 % |
| Plusvalía municipal (IIVTNU) | Verkäufer | Wertzuwachs des Bodens | gleich für Residenten und Nicht-Residenten |
| 3-%-Einbehalt (Modelo 211) | Käufer behält ein | Kaufpreis | nur bei Verkauf durch einen Nicht-Residenten |
Wichtig ist die Unterscheidung von zwei verschiedenen Steuern, die beide oft „Plusvalía" genannt werden. Die ganancia patrimonial ist die Gewinnsteuer auf die Differenz zwischen Kauf und Verkauf und geht an die staatliche Finanzverwaltung. Die plusvalía municipal ist eine getrennte kommunale Steuer auf den Bodenwertzuwachs und geht an die Gemeinde. Beide trägt der Verkäufer, aber sie werden unabhängig voneinander berechnet und bei verschiedenen Stellen gezahlt. Die laufenden Steuern vor dem Verkauf und den Verkaufsfall aus Sicht der Nicht-Residentensteuer behandelt vertieft der Ratgeber Immobilienbesitzer-Steuern, Modelo 210 und Plusvalía.
Die Gewinnsteuer fällt auf die ganancia patrimonial an, also auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis. Zum Kaufpreis darfst du die seinerzeit gezahlten Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Makler) und belegte werterhöhende Investitionen hinzurechnen. Vom Verkaufspreis ziehst du deine Verkaufskosten ab, etwa die Maklerprovision. Je besser deine Belege, desto niedriger der steuerpflichtige Gewinn.
Wie der Gewinn versteuert wird, hängt vom Status ab:
Der IRPF-Spartarif für Residenten ist 2026 in fünf Stufen gestaffelt:
| Gewinn (base del ahorro) 2026 | Satz |
|---|---|
| bis 6.000 € | 19 % |
| 6.000 € bis 50.000 € | 21 % |
| 50.000 € bis 200.000 € | 23 % |
| 200.000 € bis 300.000 € | 27 % |
| über 300.000 € | 30 % |
Für Residenten gibt es zudem Befreiungen, die Nicht-Residenten nicht offenstehen. Wer seinen Hauptwohnsitz (vivienda habitual) verkauft und den Erlös innerhalb von zwei Jahren in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestiert (reinversión en vivienda habitual), zahlt auf den reinvestierten Teil keine Gewinnsteuer. Wer beim Verkauf des Hauptwohnsitzes über 65 Jahre alt ist, ist von der Gewinnsteuer auf diesen Verkauf befreit. Beides gilt nur für den Hauptwohnsitz, nicht für ein Ferienhaus, und nur für steuerlich Ansässige. Ob diese Voraussetzungen in deinem Fall greifen, solltest du vor dem Verkauf prüfen lassen. Die Details der Berechnung und die Abgabe über das Modelo 210 für Nicht-Residenten stehen im Steuer-Ratgeber zum Modelo 210.
Verkaufst du als Nicht-Resident, greift ein Sondermechanismus, der den spanischen Fiskus absichert. Der Käufer behält 3 Prozent des Kaufpreises ein und führt sie über das Modelo 211 als Vorauszahlung auf deine Gewinnsteuer an die Finanzverwaltung (AEAT) ab. Du als Verkäufer bekommst also nur 97 Prozent des Kaufpreises ausgezahlt.
So läuft das Verfahren ab:
Aus der Verrechnung ergeben sich drei mögliche Ausgänge: Ist deine tatsächliche IRNR-Steuer höher als die einbehaltenen 3 Prozent, zahlst du die Differenz nach. Ist sie niedriger, etwa weil dein Gewinn gering war, bekommst du die Differenz erstattet. Hast du mit Verlust verkauft, kannst du den gesamten Einbehalt zurückfordern. Die Erstattung läuft über die Bankverbindung, die du im Modelo 210 angibst, und kann einige Monate dauern. Der 3-Prozent-Einbehalt ist also keine zusätzliche Steuer, sondern eine Anzahlung auf deine eigene Gewinnsteuer.
Die plusvalía municipal, amtlich Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU, Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke), ist eine kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens (nicht des Gebäudes) seit deinem Erwerb. Sie geht an das Ayuntamiento (Gemeindeamt) und zahlt grundsätzlich der Verkäufer. Verkauft ein Nicht-Resident, kann der Käufer für diese Steuer haften, weshalb sie in der Praxis oft beim Notar einbehalten oder geregelt wird.
Nach dem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts (STC 182/2021) wurde die Berechnung durch das Real Decreto-ley 26/2021 reformiert. Seither gilt:
Die genaue Höhe hängt von der Gemeinde, vom Katasterwert des Bodens und von der Haltedauer ab und ist deshalb lokal sehr unterschiedlich. Frist und Verfahren legt das jeweilige Ayuntamiento fest, üblich ist eine Frist von 30 Werktagen nach dem Verkauf. Bewahre deine Kauf- und Verkaufsbelege auf, damit du im Zweifel die günstigere Methode oder den fehlenden Wertzuwachs nachweisen kannst. Die kommunale Plusvalía im Zusammenspiel mit den übrigen Immobiliensteuern erklärt der Steuer-Ratgeber zum Modelo 210 und zur Plusvalía.
Beauftragst du einen Makler, ist die Provision dein größter einzelner Verkaufskostenposten. In Spanien trägt sie üblicherweise der Verkäufer, und die Höhe ist frei verhandelbar. Was marktüblich ist, wie die Provision berechnet wird und worauf du im Maklervertrag achtest, erklärt der Ratgeber Immobilienmakler-Provision in Spanien.
Bei der Preisfindung helfen mehrere Anhaltspunkte: vergleichbare Angebote in deiner Lage, die Einschätzung mehrerer Makler und bei Bedarf ein unabhängiges Wertgutachten. Setze den Preis nicht allein nach Wunsch an, sondern nach belegbaren Vergleichswerten. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende oft zu einem niedrigeren Abschluss als ein realistischer Einstieg. Plane außerdem die Verkaufskosten von Anfang an mit ein: Maklerprovision, plusvalía municipal, die Löschung einer eventuellen Hypothek und gegebenenfalls die Beratung durch einen Anwalt mindern deinen Nettoerlös.
Gerade als Nicht-Resident lohnt sich Begleitung. Der 3-Prozent-Einbehalt, das Zusammenspiel von Modelo 211 und Modelo 210 und die Frage, ob noch alte Modelo-210-Erklärungen nachzuholen sind, lassen sich am einfachsten mit Unterstützung lösen. Einen Immobilienmakler in Spanien oder einen Anwalt für die Vertrags- und Steuerseite findest du über unser Verzeichnis.
Drei Posten: die Gewinnsteuer auf den Veräußerungsgewinn (ganancia patrimonial), die kommunale plusvalía municipal auf den Bodenwertzuwachs und, wenn der Verkäufer Nicht-Resident ist, der 3-Prozent-Einbehalt des Käufers über das Modelo 211. Gewinnsteuer und plusvalía municipal trägt der Verkäufer.
Für Residenten läuft sie über den IRPF-Spartarif, der 2026 von 19 Prozent (bis 6.000 Euro) bis 30 Prozent (über 300.000 Euro) gestaffelt ist. Nicht-Residenten zahlen einen festen IRNR-Satz von 19 Prozent auf den Gewinn, ohne Staffelung.
Verkauft ein Nicht-Resident, behält der Käufer 3 Prozent des Kaufpreises ein und zahlt sie über das Modelo 211 als Vorauszahlung ans Finanzamt. Der Verkäufer erklärt seinen tatsächlichen Gewinn über das Modelo 210 und bekommt zu viel Einbehaltenes erstattet, wenn die Steuer niedriger ausfällt oder ein Verlust entstand.
Grundsätzlich der Verkäufer. Seit der Reform durch das Real Decreto-ley 26/2021 gibt es zwei Berechnungsmethoden, und ohne realen Wertzuwachs entsteht keine Steuer. Verkauft ein Nicht-Resident, kann der Käufer haften, weshalb die Steuer oft beim Notar geregelt wird.
Mindestens die Nota Simple, den Energieausweis (certificado de eficiencia energética), je nach Region die cédula de habitabilidad, bei älteren Gebäuden die ITE/IEE, eine Comunidad-Bescheinigung, die IBI-Quittungen und gegebenenfalls den Nachweis der Hypothek-Löschung.
In Spanien trägt die Provision üblicherweise der Verkäufer. Die Höhe ist frei verhandelbar. Sie zählt zu deinen Verkaufskosten und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Details stehen im Ratgeber zur Immobilienmakler-Provision.
Zuletzt aktualisiert: 5. Juni 2026
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Sätze, Bemessung, Befreiungen und Fristen beim Immobilienverkauf hängen von deinem Steuerstatus, der autonomen Region, der Gemeinde und dem Einzelfall ab und ändern sich. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand 2026 und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Lass den Verkauf vorab prüfen oder begleiten.