
Die Provision eines Immobilienmaklers (agente inmobiliario, Immobilienvermittler) liegt in Spanien meist bei 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises plus 21 Prozent IVA (Mehrwertsteuer). Anders als in Deutschland trägt sie üblicherweise der Verkäufer, weil er den Makler mit dem Verkauf beauftragt. Für dich als Käufer heißt das: Der Makler arbeitet in der Regel nicht für dich, sondern für die Gegenseite.
Das ist kein Vorwurf an einzelne Makler, sondern eine Frage der Struktur. Wer den Verkauf provisioniert bekommt, hat ein Interesse am Abschluss, nicht an deiner kritischen Prüfung. Dazu kommt: In Spanien gibt es kein bundesweit einheitliches Pflicht-Berufsregister für Makler. Wer seriös arbeitet und wer nicht, erkennst du an konkreten Merkmalen, nicht an einem geschützten Titel. Dieser Ratgeber zeigt, wie der spanische Maklermarkt funktioniert, wer die Provision zahlt und worauf deutschsprachige Käufer achten sollten.
Die Maklerprovision (comisión) ist in Spanien nicht gesetzlich gedeckelt. Sie wird frei vereinbart und liegt in der Praxis meist in dieser Spanne:
| Posten | Üblicher Wert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Provision (netto) | 3 bis 6 % des Kaufpreises | regional und nach Objekt unterschiedlich |
| IVA auf die Provision | 21 % | spanische Mehrwertsteuer auf die Maklerleistung |
| Effektiv inklusive IVA | ca. 3,6 bis 7,3 % | Provision plus IVA zusammengerechnet |
In Ballungsräumen und Großstädten wie Madrid oder Barcelona liegen die Sätze oft um 3 bis 5 Prozent, in einigen Regionen niedriger. In Zweitwohnungs- und Ferienmärkten mit hohem ausländischem Käuferanteil sind 5 bis 6 Prozent verbreitet, auf den Inseln teils am oberen Rand. Wie sich das konkret auf einem Premiummarkt darstellt, zeigt der Ratgeber zum Immobilienkauf auf Mallorca.
Wichtig für deine Kalkulation: Eine genannte Provision von zum Beispiel 5 Prozent ist meist netto gemeint. Rechne immer die 21 Prozent IVA dazu, sonst unterschätzt du die tatsächliche Belastung. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und 5 Prozent Provision sind das 15.000 Euro plus 3.150 Euro IVA, also 18.150 Euro.
In Spanien zahlt die Provision üblicherweise der Verkäufer. Er beauftragt den Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie und schuldet ihm dafür das Honorar. Das ist ein deutlicher Unterschied zum deutschen Bestellerprinzip, bei dem die Kosten oft geteilt werden oder die bestellende Partei zahlt.
| Aspekt | Spanien (üblich) | Deutschland (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Wer zahlt | meist der Verkäufer allein | häufig geteilt (Bestellerprinzip) |
| Wessen Interessen vertritt der Makler | meist die des Verkäufers | je nach Auftrag |
| Provision im Kaufpreis | wirtschaftlich oft eingepreist | separat ausgewiesen |
Es gibt Ausnahmen. Manche Agenturen, gerade im Ferien- und Luxussegment, lassen sich von beiden Seiten bezahlen oder berechnen dem Käufer einen eigenen Anteil, etwa je 3 Prozent von Käufer und Verkäufer. Genau das ist der Punkt, an dem du nachfragen solltest. Lass dir früh, am besten vor jeder Anzahlung, schriftlich bestätigen, wer den Makler bezahlt und ob auf dich ein Provisionsanteil zukommt.
Auch wenn formell der Verkäufer zahlt: Wirtschaftlich ist die Provision in vielen Fällen in den Angebotspreis eingerechnet. Du finanzierst sie indirekt mit, über den Kaufpreis. Wie sich die Provision in das gesamte Kostenbild einfügt, steht im Kaufprozess Schritt für Schritt.
In Spanien ist die Immobilienvermittlung seit dem Real Decreto-ley 4/2000 liberalisiert. Das bedeutet: Man braucht national keinen geschützten Berufstitel und keine Pflichtmitgliedschaft, um als Makler tätig zu sein. Ein bundesweit einheitliches Pflicht-Berufsregister existiert nicht. Das ist für deutschsprachige Käufer der wichtigste Unterschied zum heimischen Verständnis vom "geprüften Makler".
Es gibt aber zwei Ebenen, die du kennen solltest:
Diese regionalen Pflichtregister gelten 2026 unter anderem in folgenden Comunidades Autónomas:
| Region | Register | Status |
|---|---|---|
| Katalonien | AICAT (Registre d'agents immobiliaris de Catalunya) | verpflichtend, seit Langem etabliert |
| Comunidad Valenciana | RAICV (Registro de Agentes de Intermediación Inmobiliaria), Decreto 98/2022 | verpflichtend seit Oktober 2022 |
| Balearen | autonomes Register | verpflichtend |
| Andalusien | neues Pflichtregister aus der Ley de Vivienda de Andalucía (in Kraft seit Januar 2026) | beschlossen; technische Einrichtung läuft, Übergangsfrist bis 2028 |
Andere Regionen wie Madrid, das Baskenland oder Navarra haben teils nur freiwillige Register. Prüfe deshalb für die Region, in der du kaufst, ob ein Pflichtregister gilt, und ob dein Makler dort eingetragen ist. Eine Eintragung im zuständigen regionalen Register ist ein starkes Seriositätssignal, weil sie an Versicherung und Qualifikation gebunden ist.
Im spanischen Markt ist es üblich, dass mehrere Makler an einem Verkauf beteiligt sind und sich die Provision teilen (comisión compartida). Ein Makler hat den Verkaufsauftrag, ein zweiter bringt den Käufer mit. Das ist an sich nicht problematisch und vergrößert für dich sogar das Angebot.
Heikel wird es bei der Doppeltätigkeit: Ein und derselbe Makler vertritt Verkäufer und Käufer zugleich und kassiert von beiden. Dann hat er ein doppeltes wirtschaftliches Interesse am Abschluss und keinen Anreiz, dir Schwächen der Immobilie oder Verhandlungsspielraum offenzulegen. Frag deshalb offen, wen der Makler vertritt und von wem er bezahlt wird.
Worauf du achten solltest:
Der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler heißt nota de encargo oder hoja de encargo (Vermittlungs- oder Maklervertrag). Als Käufer unterschreibst du ihn normalerweise nicht, aber du solltest die zwei Grundtypen kennen, weil sie das Verhalten des Maklers erklären.
| Auftragsart | Bedeutung | Auswirkung |
|---|---|---|
| Exklusivauftrag (encargo en exclusiva) | nur ein Makler darf vermarkten | Makler investiert mehr, dafür enger Kanal zum Objekt |
| Offener Auftrag (encargo abierto / no exclusiva) | mehrere Makler parallel | Objekt taucht bei vielen Agenturen auf, teils zu unterschiedlichen Preisen |
Bei offenen Aufträgen findest du dieselbe Immobilie manchmal bei mehreren Maklern, gelegentlich mit abweichendem Preis oder unterschiedlicher Provisionsaufteilung. Das ist normal. Wenn du selbst als Käufer eine nota de encargo oder eine Reservierungsvereinbarung unterschreiben sollst, lies sie genau: Achte auf eine etwaige Käuferprovision, auf die Bedingungen, unter denen eine Anzahlung zurückfließt, und auf Fristen. Wie die spätere Reservierung (Reserva) und der Vorvertrag (Contrato de Arras) funktionieren, steht im Kaufprozess Schritt für Schritt.
Weil es keinen bundesweit geschützten Titel gibt, zählen konkrete Merkmale mehr als ein Etikett. Diese Punkte sprechen für einen seriösen Makler:
Ein deutliches Warnzeichen ist, wenn ein Makler dir empfiehlt, auf einen eigenen Anwalt zu verzichten und stattdessen "seinen" Anwalt oder "seine" Gestoría zu nehmen. In diesem Single-Vendor-Modell hängen Vermittlung, Prüfung und Abwicklung an einer Hand, die am Abschluss verdient. Halte die Prüfung davon getrennt.
Der Makler vertritt nicht deine Interessen, der Notar (notario) ist gesetzlich neutral und prüft nur Form und Identität. Niemand im Standardablauf prüft die Immobilie kritisch für dich, außer einem Anwalt (abogado), den du selbst beauftragst. Deshalb ist ein eigener, vom Makler unabhängiger Anwalt in diesen Fällen besonders wichtig:
Der Anwalt zieht eine aktuelle Nota Simple, prüft Lasten und Schulden, liest den Vorvertrag gegen und überwacht die Lastenfreiheit beim Notartermin. Wie diese Prüfung im Detail abläuft, steht im Ratgeber Nota Simple und Due Diligence. Den groben Rahmen des gesamten Clusters findest du in der Übersicht Immobilienkauf in Spanien.
Einen deutschsprachigen Immobilienmakler in Spanien findest du über unser Verzeichnis. Achte darauf, die Rolle des Maklers (Vermittlung) und die unabhängige rechtliche Prüfung sauber zu trennen.
Üblich sind 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises plus 21 Prozent IVA (Mehrwertsteuer). Die Provision ist nicht gesetzlich gedeckelt, sondern frei vereinbar. Bei einer genannten Provision ist meist der Nettowert gemeint, die IVA kommt obendrauf.
In der Regel zahlt der Verkäufer, weil er den Makler mit dem Verkauf beauftragt. Es gibt Ausnahmen, in denen auch der Käufer einen Anteil trägt, vor allem im Ferien- und Luxussegment. Lass dir vor jeder Anzahlung schriftlich bestätigen, wer den Makler bezahlt.
Es gibt kein bundesweit einheitliches Pflicht-Berufsregister. Die Immobilienvermittlung ist national liberalisiert. Einige Regionen wie Katalonien (AICAT), die Comunidad Valenciana (RAICV) und die Balearen haben aber verpflichtende regionale Register mit Auflagen zu Ausbildung, Versicherung und Sicherheiten.
API steht für Agente de la Propiedad Inmobiliaria, einen Immobilienmakler mit Ausbildung und Mitgliedschaft im freiwilligen Berufskolleg COAPI. Der Titel ist freiwillig. Sein Fehlen macht einen Makler nicht unseriös, sein Vorhandensein ist aber ein Qualitätssignal.
An Transparenz zur Provision, einer Berufshaftpflicht, einem festen Geschäftssitz, schriftlichen Unterlagen und, wo Pflicht, dem Eintrag im regionalen Register. Ein seriöser Makler akzeptiert, dass du die Immobilie durch einen eigenen, unabhängigen Anwalt prüfen lässt.
Sehr zu empfehlen. Der Makler vertritt meist den Verkäufer, der Notar ist neutral. Nur ein selbst beauftragter Anwalt prüft Lasten, Schulden und Verträge in deinem Interesse. Besonders wichtig ist das bei Kauf aus dem Ausland, bei Bestandsimmobilien und bei Doppeltätigkeit des Maklers.
Zuletzt aktualisiert: 05.06.2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Rechtsberatung - Einzelfall prüfen lassen. Provisionssätze, regionale Pflichtregister und ihre Voraussetzungen hängen von der autonomen Region, der Agentur und dem Einzelfall ab und ändern sich. Die Angaben entsprechen dem Recherchestand vom 05.06.2026 und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.