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In Spanien gibt es keine zentrale Jahresfrist wie die deutsche Steuererklärung. Stattdessen hat jede Erklärung ihren eigenen Abgabezeitraum, und die Termine unterscheiden sich danach, ob du Resident oder Nichtresident bist.
Dieser Artikel ist dein Terminverteiler für das Steuerjahr 2026: eine Übersicht aller wichtigen Modelos mit Abgabezeitraum, getrennt nach Residenten und Nichtresidenten. Die Mechanik und Berechnung der einzelnen Erklärungen behandeln die jeweils verlinkten Detailartikel, hier geht es um das Was-bis-wann.
Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria, AEAT) veröffentlicht jedes Jahr einen Steuerkalender (calendario del contribuyente) mit allen Abgabezeiträumen. Anders als in Deutschland erinnert dich die Behörde nicht aktiv an deine Pflichten. In Spanien gilt das Holschuld-Prinzip: Du musst selbst wissen, was du wann abgeben musst, und die Frist eigenständig einhalten. Das gilt für Residenten und Nichtresidenten gleichermaßen.
Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens: Fällt ein Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Spanien hat zusätzlich zu den landesweiten auch regionale und lokale Feiertage, die deinen Termin beeinflussen können. Zweitens: Wenn du per Lastschrift (domiciliación) zahlen willst, endet die Abgabefrist für die Erklärung mit Zahlung in der Regel einige Tage vor dem allgemeinen Stichtag, weil die Bank die Abbuchung noch verarbeiten muss.
Welche Erklärungen für dich gelten, hängt von deinem Status ab. Residenten geben die jährliche Einkommensteuererklärung (Renta) ab und je nach Vermögen weitere Meldungen. Nichtresidenten mit Immobilie in Spanien geben das Modelo 210 ab. Wer selbstständig (autónomo) ist, hat zusätzlich quartalsweise Pflichten.
Die folgende Tabelle fasst die relevanten Modelos mit ihrem Abgabezeitraum zusammen. Die genauen Tagesdaten der Renta-Kampagne legt die AEAT jedes Jahr neu fest, prüfe sie vor der Abgabe gegen den offiziellen Kalender.
| Erklärung (Modelo) | Wer | Abgabezeitraum 2026 |
|---|---|---|
| Renta / Einkommensteuer (Modelo 100) | Residenten | ca. 8. April bis 30. Juni; Lastschrift meist bis ca. 25. Juni |
| Vermögensteuer (Modelo 714) und Solidaritätssteuer (Modelo 718) | Residenten (ab Schwelle) | parallel zur Renta-Kampagne |
| Auslandsvermögen (Modelo 720) und Krypto (Modelo 721) | Residenten (ab Schwelle) | 1. Januar bis 31. März |
| Nichtresidentensteuer fiktive Eigennutzung (Modelo 210) | Nichtresidenten | gesamtes Folgejahr, bis 31. Dezember |
| Nichtresidentensteuer Mieteinnahmen (Modelo 210) | Nichtresidenten | jährlich; aktuellen Rhythmus vor Abgabe prüfen |
| Einbehalt beim Immobilienkauf (Modelo 211) | Käufer (3 % vom Kaufpreis) | innerhalb eines Monats nach dem Kauf |
| Autónomo-Quartalserklärungen (Modelo 303 IVA, Modelo 130 IRPF) | Selbstständige | quartalsweise, jeweils im Folgemonat |
Die Detailregeln und Berechnungen stehen in den jeweiligen Fachartikeln. Dieser Kalender ist bewusst nur der Überblick und vertieft kein einzelnes Modelo.
Die zentrale Pflicht für Residenten ist die jährliche Einkommensteuererklärung, die Declaración de la Renta über das Modelo 100. Die Kampagne läuft typischerweise von Anfang April bis Ende Juni des Folgejahres. Wer per Lastschrift zahlt, muss einige Tage früher einreichen. Den vollständigen Ablauf, die Abgabeschwellen und die typische Borrador-Falle bei Auslandseinkünften beschreibt der Artikel Declaración de la Renta Schritt für Schritt.
Wer meldepflichtiges Auslandsvermögen hat, gibt das Modelo 720 (und das Modelo 721 für Kryptowerte) im ersten Quartal ab, also bis zum 31. März. Diese Frist liegt also vor der Renta-Kampagne und wird leicht übersehen.
Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, Modelo 714) und die Solidaritätssteuer für große Vermögen (Modelo 718) werden, sofern die jeweilige Schwelle überschritten ist, im gleichen Zeitraum wie die Renta abgegeben. Selbstständige (autónomos) haben zusätzlich quartalsweise Erklärungen zur Umsatzsteuer (IVA, Modelo 303) und zur Einkommensteuer-Vorauszahlung (Modelo 130); diese behandelt der Artikel zur Quartalserklärung für Autónomos.
Nichtresidenten mit einer Immobilie in Spanien geben die Nichtresidentensteuer über das Modelo 210 ab. Hier sind zwei Fälle zu trennen. Für die fiktive Eigennutzung (imputación de rentas) einer selbst genutzten oder leer stehenden Immobilie hast du das gesamte Folgejahr Zeit, also bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Für Mieteinnahmen gilt ein eigener Rhythmus, der sich ändern kann; prüfe den aktuellen Abgabezeitraum vor jeder Abgabe. Die vollständige Mechanik, die Berechnung mit 1,1 beziehungsweise 2 Prozent des Katasterwerts und die Sätze von 19 Prozent (EU/EWR) und 24 Prozent (Drittstaaten) erklärt der Artikel Steuern für Immobilienbesitzer: IBI, Modelo 210, Plusvalía.
Beim Kauf einer Immobilie von einem Nichtresidenten behält der Käufer 3 Prozent des Kaufpreises ein und führt sie über das Modelo 211 innerhalb eines Monats nach dem Kauf an die AEAT ab. Das ist eine Käuferpflicht und sichert die spätere Gewinnsteuer des nichtresidenten Verkäufers.
Wie sich der jährliche Pflichtenzyklus für ein Ferienhaus konkret abspielt, also welche Schritte in welcher Reihenfolge anfallen, beschreibt der Artikel Nichtresident mit Ferienimmobilie: der jährliche Pflichten-Zyklus.
Wer eine Erklärung zu spät abgibt, aber bevor die AEAT ihn dazu auffordert, zahlt einen gestaffelten Verspätungszuschlag (recargo por declaración extemporánea). Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Verspätung; bei sehr später freiwilliger Nachmeldung kommen Säumniszinsen hinzu. Wartet man dagegen, bis die Behörde aktiv wird, drohen echte Sanktionen (sanciones), die deutlich höher ausfallen.
Praktisch heißt das: Eine vergessene Abgabe lieber freiwillig nachholen als auf die Aufforderung warten. Die genaue Höhe der Zuschläge hängt vom Einzelfall und der Dauer ab und sollte mit einem Steuerberater oder einer Gestoría geklärt werden, statt sie pauschal zu schätzen.
Damit dir keine Frist durchrutscht, übernehmen viele Residenten und Nichtresidenten die laufende Fristenüberwachung und Abgabe durch eine Gestoría. Geht es eher um die Beurteilung oder Optimierung deiner Steuerlast, ist ein deutschsprachiger Steuerberater in Spanien der richtige Ansprechpartner. Die übergreifende Einordnung aller spanischen Steuern liefert der Steuer-Leitfaden.
Die Einkommensteuererklärung (Renta, Modelo 100) für Residenten läuft 2026 typischerweise von Anfang April bis zum 30. Juni. Bei Zahlung per Lastschrift endet die Frist einige Tage früher.
Für die fiktive Eigennutzung einer Immobilie hast du als Nichtresident bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Für Mieteinnahmen gilt ein eigener, kürzerer Rhythmus, den du vor jeder Abgabe gegen den aktuellen AEAT-Kalender prüfen solltest.
Das Modelo 720 für Auslandsvermögen und das Modelo 721 für Kryptowerte werden im ersten Quartal abgegeben, also bis zum 31. März.
Nein. In Spanien gilt das Holschuld-Prinzip. Du musst selbst wissen, welche Erklärung wann fällig ist, und sie eigenständig einreichen.
Bei freiwilliger verspäteter Abgabe fällt ein gestaffelter Verspätungszuschlag an, der mit der Dauer steigt; später kommen Säumniszinsen hinzu. Wer auf die Aufforderung der Behörde wartet, riskiert höhere Sanktionen.
Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Beachte dabei auch regionale und lokale Feiertage.
Zuletzt aktualisiert: 25. Juni 2026 Autor: Spanienberater Redaktion
Keine Steuerberatung - Einzelfall prüfen lassen. Abgabezeiträume ändern sich jährlich, verschieben sich bei Feiertagen und hängen von deinem Status und deiner Region ab. Die Termine beziehen sich auf den Stand 2026 und sind eine Orientierung, kein verbindlicher Fristenbescheid. Prüfe deine konkreten Fristen vor der Abgabe gegen den offiziellen AEAT-Kalender oder lass dich beraten.